Art. 15 2. Kapitel: Geldleistungen
1 Taggelder und Renten werden nach dem versicherten Verdienst bemessen.
2 Als versicherter Verdienst gilt für die Bemessung der Taggelder der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, für die Bemessung der Renten der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bezogene Lohn.
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | 2024/606 | ’assurance; ’indemnité; édé; ’assuré; édéral; Assurance-invalidité; ’OAI; ’assurance-invalidité; était; ’est; écision; édérale; -après; ’il; écembre; éadaptation; ’après; écisé; ères; ériode; édure; Office; éposé; ’accident | |
VD | 2024/467 | été; Accident; Sàrl; ’il; ’assurance; ’assuré; ’accident; érant; Registre; établi; ’est; édéral; évrier; écision; ’au; était; ères; écembre; ’assemblée; ’assurance-accidents; Associé; ’entreprise; ’associé |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2007.00041 | Beiträge von Nichterwerbstätigen für die obligatorische Unfallversicherung nach KVG fallen nicht unter § 31 Abs. 1 lit. f StG, sondern unter § 31 Abs. 1 lit. g StG und sind somit lediglich im Rahmen der Pauschalen steuermindernd zuzulassen. Zu diesem Schluss gelangt das Verwaltungsgericht aufgrund der wesentlichen Unterschiede zwischen der Unfall- und der Krankenversicherung hinsichtlich der Prämienerhebung, der Prämienberechnung wie auch der Leistungen im Schadensfall. Angesichts dieser Unterschiede ist auch der Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) nicht verletzt. Ebenso wenig ist das verfassungsmässige Gebot der Förderung der Selbstvorsorge (Art. 111 Abs. 4 BV) verletzt. Gutheissung. Stichworte: AUSLEGUNG | Unfall; Kranken; Prämien; Unfallversicherung; Beiträge; Abzug; Bundesgesetz; Krankenkasse; Krankenversicherung; Leistungen; Recht; Entscheid; Pauschale; Ermessen; Erwerb; Nichtberufsunfälle; Wortlaut; Verwaltungsgericht; Rekurs; Auslegung; Kommentar; Schweiz; Versicherung; Kammer; Steuerrekurskommission; Ermessens |
SO | VSBES.2022.4 | - | Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Unfall; Quadrizeps; Beschwerde; Taggeld; Quadrizepssehne; AA-Nr; Fibula; Akten; Leistung; Recht; MA-Nr; Rückfall; Beschwerdeführers; Bericht; Einsprache; Operation; Einspracheentscheid; Beurteilung; Train; Quadrizepssehnen; Beweis |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 V 33 (8C_196/2023) | Regeste Art. 15 UVG ; Art. 13 Abs. 1, aArt. 22 Abs. 4, aArt. 23 Abs. 5, Art. 24 und aArt. 99 UVV; Berechnung des für die Invalidenrente massgeblichen versicherten Verdienstes bei Mehrfachbeschäftigung. In der UVV wird der versicherte Verdienst bei Mehrfachbeschäftigung lediglich für die Taggeldbemessung (Art. 23 Abs. 5), nicht aber für den Rentenanspruch gesondert geregelt. Die Nichtberücksichtigung von Einkommen aus Nebenbeschäftigungen bei der Berechnung des versicherten Verdienstes für die Invalidenrente stellt keine unzulässige Ungleichbehandlung dar (E. 3.2), sofern diese Einkommen - mangels wöchentlicher Arbeitszeit von mehr als acht Stunden - nicht obligatorisch versichert sind (E. 5). | Verdienst; Rente; Unfall; Nichtberufsunfälle; Renten; Versicherung; Verdienstes; Taggeld; Invalidenrente; Berufs; Beschwerdegegner; Zentrum; Arbeitgeber; Mehrfachbeschäftigung; Bemessung; Berechnung; Wortlaut; Auslegung; Lücke; Einkommen; Stunden; Blick; Nichtberufsunfällen; Arbeitsweg; Arbeitgebern; Arbeitsverhältnis; Sonderfälle; Verordnung |
148 V 84 (8C_773/2020) | Regeste Art. 15 Abs. 2 UVG ; Art. 22 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 UVV ; Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente eines Werkstudenten. Versicherter Verdienst von Werkstudenten. Übersicht über die Rechtsprechung (E. 4) und die im Schriftum geübte Kritik (E. 5). Eine gerichtliche Normkorrektur mittels der Figur der unechten Lücke im Sinne der Schaffung einer Sonderregel für Werkstudenten würde im vorliegenden Fall die Grenzen des institutionell Zulässigen (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 164 BV ) überschreiten (E. 7.4). | Recht; Verdienst; Ausbildung; Unfall; Beruf; Hinweis; Urteil; Rente; Werkstudent; Verordnung; Werkstudenten; Rechtsprechung; Versicherung; Renten; Schnupperlehrling; Verdienstes; Unfallversicherung; Bildung; Lücke; Person; Lehrling; Arbeit; Invalidität; Studenten; Versicherungsgericht; Lehrlinge; Ausbildungsziel; Weiterbildung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5764/2016 | Leistungsstreitigkeiten zwischen Versicherungsträgern | Visana; Leistung; Unfall; Versicherer; Leistungen; Bundes; Verfügung; Verfahren; Versicherung; Vorleistung; Rückerstattung; Unfallversicherer; Recht; Person; BVGer; Vorakten; Rente; Bundesgericht; Deckung; Taggeld; Urteil; Berufs; Nichtberufsunfall; Verhältnis; Leistungspflicht; Höhe |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar UVG | 2019 |
- | Basler Kommentar UVG | 2019 |