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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 15 StGB vom 2024

Art. 15 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 15 Notwehr

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 15 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung
ZHSB220367Einfache Körperverletzung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Aussage; Faust; Beruf; Berufung; Aussagen; Frage; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe; Sicherheitsbeamten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00706Warnungsentzug; Bindung an das Strafurteil; ne bis in idem.Recht; Urteil; Führerausweis; Frist; Verfahren; Strassenverkehr; Geschwindigkeit; Führerausweisentzug; Beschwerdeführers; Sachverhalt; Fahrzeug; Widerhandlung; Richter; Beurteilung; Umstände; Verfahren; Rechtsprechung; Gehör; Verletzung; Gefahr; Bundesgericht; Tatsachen; Rekurs; Kommentar; Gehörs; Notstand; Person; ässige
SOBKBES.2023.80-Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Polizei; Tätlichkeit; Aussage; Beschimpfung; Beschwerdeführers; Einstellung; Aussagen; Körper; Korridor; Untersuchung; Tätlichkeiten; Verfahren; Urteil; Schwester; Körperverletzung; Recht; Verfahren; Anklage; Sachverhalt; Freundin; Wohnung; Verletzungen; Täter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 11 (4A_36/2021)
Regeste
Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2).
Gesellschaft; Gläubiger; Schaden; Klage; Konkurs; Aktionär; Gläubigers; Konstellation; Recht; X-Fonds; Bundesgericht; Konkurrenz; Schutz; Gesellschafts; Organ; Verwaltung; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Beschwerdegegner; Handelsgericht; Verantwortlichkeit; Vorinstanz; Verwaltungsrat; Aktivlegitimation
147 II 144 (2C_383/2020)
Regeste
 a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7).
Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Zeuge; Verfahren; Personen; Zeugen; -Grundsatz; Untersuchung; Organe; -tenetur-Grundsatz; Recht; Verfahrens; Urteil; Vorinstanz; Sanktion; Unternehmens; Aussageverweigerungsrecht; Organs; Kartellsanktionsverfahren; Organstellung; Aussagen; Schutz; Betroffenen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-971/2019Asyl und WegweisungHandlung; Vorinstanz; Handlungen; Recht; Sinne; Verfügung; Beschwerdeführers; Delikt; Tatbeitrag; Organisation; Akten; Annahme; Tötung; Person; Delikte; Bundesverwaltungsgericht; Erpressung; Flüchtling; Schweiz; Tätigkeiten; Auftrag; Verfahren; Verantwortlichkeit; Asylausschluss
D-7352/2018Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Taliban; Recht; Befehl; Kampf; Bruder; Grenzpolizist; Mitglieder; Tötung; Polizei; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Schweiz; Kampfhandlungen; Flüchtling; Handlungen; Rache; Vorinstanz; Sinne; Befehlsnotstand; Notwehr; Person; Polizist; Bruders; Staat; Gericht; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.17Revision; Bundes; Kammer; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Berufungskammer; Verfahren; Rechtsmittel; StBOG; Gericht; Bundesstrafgericht; Durchsuchung; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Revisionsgr; Parteien; Bundesanwaltschaft; Sicherstellung; Urteils; Revisionsgründe; Gebühr; BStKR; Richter; Hausdurchsuchung
BB.2022.45Bundes; Kammer; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Berufungskammer; StBOG; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfahren; Gericht; Rechtsmittel; Beschluss; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Gebühr; BStKR; Wohnung; Frist; Gebühren; Durchsuchung; Sicherstellung; Apos;; StBOG;; Einreichung; ässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, PiethPraxis StGB2021
Trechsel, PiethPraxis StGB2021