Art. 15 III. Ausnahmeklausel
1 Das Recht, auf das dieses Gesetz verweist, ist ausnahmsweise nicht anwendbar, wenn nach den gesamten Umständen offensichtlich ist, dass der Sachverhalt mit diesem Recht in nur geringem, mit einem anderen Recht jedoch in viel engerem Zusammenhang steht.2 Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn eine Rechtswahl vorliegt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE230009 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat |
ZH | LE230009 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2007/13 | UrteilSteuerrecht, Art. 53 und Art. 70 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Einer liechtensteinischen Stiftung, die nach ihrem Zweck eine nach Schweizer Recht unzulässige Unterhalts- oder Genussstiftung ist, kann nicht allein unter Berufung auf die in der Schweiz geltenden Bestimmungen oder den ordre public die steuerliche Anerkennung versagt werden. Weist die Stiftung auch nach dem Ableben der Stifterin Merkmale auf, dass sie von der begünstigten Person beherrscht wird, so liegt eine kontrollierte Stiftung vor, der die steuerliche Anerkennung versagt werden darf (Verwaltungsgericht, B 2007/13). | Stiftung; Recht; Stifter; Reglement; Familie; Familien; Stifterin; Stiftungsvermögen; Stiftungsrat; Reglements; Familienstiftung; J-Stiftung; Ertrag; Statuten; Person; Begünstigte; Unterhalts; Schweiz; Zweck; Aenderung; Vermögens; Ableben; Verwaltung; Rechtspersönlichkeit; Begünstigten |
BS | ZB.2018.8 (AG.2018.687) | Forderung | Berufung; Recht; Berufungskläger; Entscheid; Bürgschaft; Klagt; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Vertrag; Vermutung; Regel; Deutschland; Berufungsbeklagten; Zusammenhang; Parteien; Regelanknüpfung; Basel; Vereinbarung; Verbindung; Basel-Stadt; Schweiz; Forderung; Leistung; Bundesgericht; Berufungsverfahren; Berufungsklägers; Bürgschaftsvereinbarung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 513 | Art. 28 Abs. 1 ZGB; Mitwirken, hier durch Unterlassen. Ein Mitwirken an der Verletzung setzt ein Verhalten des Urhebers selbst voraus. Eine Haftung für fremdes Verhalten lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 ZGB nicht herleiten. Im Mitwirken kommt das Tatbestandsmerkmal der Kausalität zwischen unerlaubtem Verhalten und Persönlichkeitsverletzung zum Ausdruck. Ein Mitwirken durch passives Verhalten setzt die Verletzung einer Pflicht zum Handeln voraus. Eine ungenutzte Möglichkeit zu handeln genügt nicht (E. 5.3). Regeste b Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 133 Abs. 1, Art. 154 f. IPRG; Persönlichkeitsverletzung durch Unterlassung; Sonderanknüpfung. Zur Frage, nach dem Recht welchen Staates zu beurteilen ist, ob der Aufsichtsrat einer lettischen Gesellschaft tätig werden muss, um angeblich persönlichkeitsverletzenden Äusserungen entgegenzuwirken, die von dieser lettischen Gesellschaft ausgehen (E. 5.4). | Gesellschaft; Recht; Organ; Verletzung; Persönlichkeit; Verhalten; Persönlichkeitsverletzung; Anknüpfung; Vorschrift; Aufsichtsrat; Vorschriften; Mitwirken; Mitwirkung; Sinne; Handlung; Schädiger; Geschädigte; Obergericht; Deliktsstatut; Urteil; Unterlassen; Haftung; Pflicht; Handeln; Zusammenhang; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Organe; Teilfrage |
140 III 473 (4A_256/2014) | Art. 15, 117 und 122 IPRG; anwendbares Recht; Übertragung von Patentanmeldungen. Bestimmung des anwendbaren Rechts. Auf Verträge über die Übertragung von Patentanmeldungen ist Art. 122 IPRG anwendbar. Offengelassen, ob für eine Abweichung von der in Art. 122 IPRG vorgesehenen Anknüpfung Art. 15 oder 117 Abs. 1 IPRG massgebend wäre (E. 2). | Recht; Vertrag; Patent; Hongkong; Patentanmeldung; Patentanmeldungen; Parteien; Schweiz; Vertrags; Handelsgericht; Entscheid; Vorinstanz; Schweizer; Zusammenhang; Staat; Immaterialgüterrecht; Verträge; Anknüpfung; Kaffeekapseln; Schutz; JEGHER/VASELLA; SCHNYDER/DOSS; Urteil; Übertragung; Abweichung; Sachverhalt; Zustandekommen; Klage; Erwägungen; Staates |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-3749/2016 | Erfindungspatente (Übriges) | Recht; Beschwer; Vorinstanz; Handelsregister; Prozessfähigkeit; Verfahren; Bundes; Liechtenstein; Beistand; Gesellschaft; Beschwerdeführerin; Wiedereinsetzung; Beschwerdeführerinnen; Schweiz; Verfügung; Patente; Patents; Gesuch; Antrag; Schutz; Handlungs; Landgericht; Handlungsfähigkeit; Verfahrens; Patentschutzvertrag |
BVGE 2015/53 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Schweiz; Recht; Gesellschaft; Finanz; FINMA; Beschwerdeführerinnen; Gesellschaften; Vorinstanz; Anleger; FINMAG; Werbeverbot; Gruppe; BankG; Veröffentlichung; Ausland; Banken; Verwaltung; Finanzmarkt; Urteil; Aktivitäten; Verfügung; Aufsicht; Sanktion; Deutschland; Publikum; Massnahme |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2015.198 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Italien. Aufhebung der Kontosperre unter Bedingungen (Erlaubnis an die Bank zur Ausführung des Vergütungsauftrags der Kontoinhaberin und damit zur Überweisung von Vermögenswerten in den ersuchenden Staat). | Recht; Rechtshilfe; Vermögens; Trust; Vermögenswerte; Staat; Über; Recht; Verfahren; Konto; Trusts; Behörde; Beschwerde; Überweisung; Apos;; Verfügung; Fiduciaria; Bundes; Rechtshilfeersuchen; Staats; Italien; Switzerland; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Sachen; Schweiz; Beschlag |