E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 15 BV vom 2024

Art. 15 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit

1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 15 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU180012Verletzung der ElternpflichtenBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Urteil; Berufung; Kinder; Busse; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Verletzung; Bezirk; Dietikon; Elternpflichten; Bundesgerichtes; Proben; Schulpflege; Dispens; Weihnachtssingen; Verschulden; Statthalteramt; Sinne; Gericht; Befehl; Einsprecher; Ersatzfreiheitsstrafe; Sachverhalt; Dispensation; Gerichts; Rechtsmittel
ZHPA140028Zwangsmedikation Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes (10. Abteilung) des Bezirksgerichtes Zürich vom 1. Juli 2014 (FF140165)Behandlung; Medikament; Klinik; Zyprexa; Gutachter; Störung; Zwangsmedikation; Vorinstanz; Obergericht; Gutachten; Depakine; Unterbringung; Massnahme; Zustimmung; Entscheid; Ausführungen; Behandlung; Urteil; Verabreichung; Bezirksgericht; Voraussetzungen; Beschwerdeführers; Bezug; Verfahren; Verhandlung
Dieser Artikel erzielt 12 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2004.00240Zeitschlag durch Kirchenglocken in der Nacht: Lärmermittlung; Gutachtenskosten.Lärm; Glocke; Stunden; Glocken; Kirche; Fenster; Geläut; Gossau; Schall; Gutachten; Kirchen; Beschwerdeführers; Störung; Maximalpegel; Stundenschlag; Gemeinde; Gutachter; Kirchgemeinde; Balkon; Glockengeläut; Gottesdienst; Pegel; Schutz; Massnahmen; Viertelstunden; Werte; Umwelt
ZHVB.2002.00169Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wegen KokainkonsumsUntersuchung; Verwaltung; Recht; Führerausweis; Interesse; Röhl; Anordnung; Zwischenverfügung; Verwaltungsgericht; Voraussetzung; Eingriff; Schutz; Zwang; Verkehr; Bundes; Verfügung; Strassenverkehr; Verkehrs; Kölz/Bosshart/Röhl; Kokain; Droge; Führerausweisentzug; Behörde; Person; Beschwerde; Bundesgericht; Anfechtung; äter
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 10 (9C_63/2020)
Regeste
Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5).
Vorleistung; Vorsorge; Vorsorgeeinrichtung; Regress; Stadt; Schaden; Leistung; Auffangeinrichtung; Rückgriff; Vorleistungen; Vorleistungspflicht; Rückgriffs; Anspruch; Schadenszins; Verzinsung; Verzugszins; Vorleistungspflichten; Person; Urteil; Klage; HÜRZELER; Rückgriffsrecht; Intrasystemische; Recht; Pensionskasse; Ausrichtung; Invalidenleistungen; Sinne; ückzuerstatten
142 V 466 (9C_330/2016)Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2; Aufschub der Zahlung von Invalidenrenten. Die auf Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 basierende reglementarische Rentenaufschubsmöglichkeit der Vorsorgeeinrichtung besteht auch dann, wenn der Taggeldversicherer, der Taggelder für Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet hat, diese Leistungen im Umfang der nachträglich zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung zurückfordert. Änderung der Rechtsprechung (E. 3.4). Invaliden; Reglement; Vorsorge; Rente; Taggeld; Krankentaggeld; Alter; Leistung; Arbeitgeber; Invalidenversicherung; Invalidenrente; Pensionskasse; Anspruch; Recht; Urteil; Vorsorgeeinrichtung; Lohnes; Taggelder; Leistungen; Sparbeitragsbefreiung; Krankentaggelder; Lohnfortzahlung; Koordination; Swica; Bestimmungen; Rentenaufschub; Krankentaggeldversicherung; Lohnzahlung; Beiträge

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4071/2019(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenVorsorge; Sanierung; Vorinstanz; Recht; Stiftung; Experte; Aufsicht; Verfügung; BVGer; Verfahren; Bundes; Unterdeckung; Gesamt; Massnahme; Aufsichtsbehörde; Gutachten; Massnahmen; Sanierungsmassnahme; Vorsorgeeinrichtung; Gesamtliquidation; Sanierungsmassnahmen; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; BVGer-act; Experten; Vorsorgewerk; Sanierungsbeschluss
A-6435/2018NormenkontrolleVorsorge; Person; Arbeitnehmer; Alter; Vorinstanz; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Verfügung; Personen; Reglement; Urteil; Hinterlassene; Massnahme; Hinterlassenen; Rente; Pensionskasse; Massnahmen; Arbeitgeber; Lebenspartner; Renten; Sanierung; Arbeitnehmervertreter; Vorsorgereglement; Versicherung