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Arbeitsgesetz (ArG)

Art. 15 ArG vom 2023

Art. 15 Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 15 2. Ruhezeit Pausen

1 Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:

  • a. eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
  • b. eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
  • c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
  • 2 Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 15 Arbeitsgesetz (ArG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDEntscheid/2020/172-énale; écusation; Avocat; Procureur; Procureure; Chambre; évrier; édéral; éposé; Avocate; écision; étude; érêt; érêts; ésente; Entrée; ésident; -entrée; -même; éposée; Ministère; ègle
    VDEntscheid/2017/746-érêt; érêts; Avocat; Intérêt; Chambre; Intérêts; édéral; étaient; égale; ésente; également; écision; éfense; élégué; évocatoire; ègle; Autre; ésenter; énale; Office; élité; ègles
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2013.00138Der Beschwerdegegner ordnete zum Ausgleich der ständigen Arbeitsplätze ohne Tageslicht und ohne Sicht ins Freie im Wesentlichen an, die Beschwerdeführerin habe zusätzliche, bezahlte Pausen von 20 Minuten pro Halbtag zu gewähren, die in einem Pausenraum mit Sicht ins Frei verbracht werden können müssen.Arbeit; Massnahme; Pause; Massnahmen; Pausen; Tageslicht; Gesundheits; Sicht; Arbeitsgesetz; Mitarbeitenden; Wegleitung; Arbeitsplätze; Entscheid; Minuten; Verkaufslokale; Stadt; Verordnung; Gesundheitsschutz; Arbeitgeber; Merkblatt; Halbtag; ügen
    SOVWBES.2020.242-Arbeit; Küche; Massnahme; Licht; Massnahmen; Tageslicht; Verwaltungsgericht; Gesundheit; Gesundheitsschutz; Kontaktfenster; Bundesgericht; Apos; Fenster; Arbeitgeber; Beleuchtung; Lichts; Arbeitsplatz; Restaurant; Blick; Arbeitnehmer; Lichthof; Anforderungen; Wegleitung; Decke; Ausnahmebewilligung; Sicht
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-5979/2018BundespersonalArbeit; Pause; Pausen; Patrouille; Patrouillen; Einsatz; Vorinstanz; Objekt; Objekte; Arbeitszeit; Bundes; Arbeitgeber; Beweis; Verfügung; Überwachung; Einsätze; Recht; Fahrzeit; Schicht; Verkehr; önnen
    A-5978/2018BundespersonalArbeit; Pause; Pausen; Patrouille; Patrouillen; Einsatz; Objekt; Vorinstanz; Objekte; Arbeitszeit; Bundes; Arbeitgeber; Beweis; Verfügung; Überwachung; Einsätze; Recht; Schicht; Verkehr; Fahrzeit; önnen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Müller, Geiser, von Kaenel, Wyler Hand Arbeitsgesetz2005
    - Hand, Arbeitsgesetz2005