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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 148 StPO vom 2024

Art. 148 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 148 Im Rechtshilfeverfahren

1 Werden Beweise im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs im Ausland erhoben, so ist dem Teilnahmerecht der Parteien Genüge getan, wenn diese:

  • a. zuhanden der ersuchten ausländischen Behörde Fragen formulieren können;
  • b. nach Eingang des erledigten Rechtshilfegesuchs Einsicht in das Protokoll erhalten; und
  • c. schriftliche Ergänzungsfragen stellen können.
  • 2 Artikel 147 Absatz 4 ist anwendbar.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 148 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210555MordBeschuldigte; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Privatkläger; Wattetupfer; Staatsanwalt; Genugtuung; Mobiltelefon; Einvernahme; Verfahren
    ZHSB180497Versuchte vorsätzliche TötungBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Messer; Einvernahme; Aussage; Privatklägers; Aussagen; Verletzung; Zeuge; Staatsanwalt; Verletzungen; Staatsanwaltschaft; Vorfall; Zeugen; Person; Polizei; Streit; Recht; Darstellung; Verteidigung; Ausserdem; Angriff; öglich
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2022.64-Beweis; Beweise; Instagram; Schweiz; Recht; Beweiserhebung; Schweizer; Ausland; NCMEC; Nutzungsbedingungen; Behörden; Report; Beschuldigten; Daten; Private; Verfolgungsbehörde; Verfolgungsbehörden; Person; Richtlinien; Nutzer; Verhalten; Beweismittel; Meldung; Verwertung; Verfahren; Meldepflicht; Unternehmen; Handlung
    SOSTBER.2022.64-Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Instagram; Beweise; NCMEC; Urteil; Daten; Staat; Urteils; Report; Schweiz; Berufung; Solothurn; Verfahren; Datei; Beweiserhebung; Nutzer; Person; Provider; Dateien; Beweismittel; Kanton; Meldung; Apos; Kinder; Handlung; Video; Ausland; Schweizer
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2016.94Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Teilnahme bei Beweiserhebungen im Rechtshilfeverfahren (Art. 107 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 148 StPO).Recht; Bundes; Beschwerde; Teilnahme; Brasilien; Akten; Bundesanwaltschaft; Beweise; Einvernahme; Rechtshilfe; Beweiserhebung; Akteneinsicht; Parteien; Behörde; Staat; Zustellung; Schweiz; Beschwerdeführers; Apos;; Verfahren; Bundesstrafgericht; Beweiserhebungen; Ersuchen; Bundesstrafgerichts; édure; Ausland
    BB.2016.92Teilnahme bei Beweiserhebungen im Rechtshilfeverfahren (Art. 107 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 148 StPO).Recht; Bundes; Teilnahme; Bundesanwaltschaft; Brasilien; Rechtshilfe; Einvernahme; Behörde; Beweiserhebung; Parteien; Einvernahmen; Staat; Ersuchen; Apos;; Person; Bundesstrafgericht; Personen; Rechtshilfeersuchen; Teilnahmerecht; Verfahren; Vertreter; Beschwerdekammer; Beweiserhebungen; Verfügung; RV-BRA