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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 148 StGB vom 2024

Art. 148 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 148 Check- und Kreditkartenmissbrauch

1 Wer, obschon er zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist, eine ihm vom Aussteller überlassene Check- oder Kreditkarte oder ein gleichartiges Zahlungsinstrument verwendet, um vermögenswerte Leistungen zu erlangen und den Aussteller dadurch am Vermögen schädigt, wird, sofern dieser und das Vertragsunternehmen die ihnen zumutbaren Massnahmen gegen den Missbrauch der Karte ergriffen haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220165Mehrfacher, teilweise versuchter, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Staats; Freiheit; Landes; Urteil; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Landesverweisung; Täter; Berufung; Verfahren; Verschulden; Geldstrafe; Leistungen; Gericht; Sinne; Bezug; Probezeit; Verteidigung; Vorstrafe; Busse; Vorinstanz; Sozialversicherung
ZHSB190071Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung und WiderrufBeschuldigte; Busse; Täter; Beruf; Staatsanwalt; Berufung; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Leistungen; Tatverschulden; Urteil; Sozialversicherung; Sinne; Betrag; Recht; Bezug; Gericht; Landesverweisung; Täters; Winterthur; Höhe; Verschulden; Umstände; Winterthur/
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.48-Apos; Beschuldigte; Kredit; Beschuldigten; Umsatz; Konto; Bürgschaftsgenossenschaft; Ersatzforderung; Zahlung; Über; Staat; Berufung; Betrag; -Kredit; Recht; Urteil; Geschäft; Urkunde; Höhe; Verfahren; COVID-; Covid; Covid-; Firma; Privatklägerin; Arbeit
SOSTBER.2022.68-Beschuldigte; Apos; Beschuldigten; Kredit; Urteil; Vorhalt; Staat; Zigaretten; Firma; Recht; Urteils; Verfahren; Covid-; Staatsanwalt; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Täter; Asservate; Landes; Schuld; Freiheit; Freiheitsstrafe; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber
145 I 282 (1C_389/2018)Art. 34 Abs. 1 und 2 BV, Art. 82 lit. c und Art. 89 Abs. 3 BGG, Art. 10a und Art. 77 Abs. 2 BPR; Interventionen eines Bundesamts sowie einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in den Abstimmungskampf im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 über die Änderung des ATSG. Die kritisierten Publikationen des BSV und der Suva stellen Interventionen in den Abstimmungskampf dar und können Gegenstand einer Beschwerde in Stimmrechtssachen sein (E. 2.2.2). Die für den Beschwerdeführer massgebliche Frist von drei Tagen für die Anfechtung der beanstandeten Akte bei der Kantonsregierung lief erst ab Kenntnisnahme der Verfügung der Bundeskanzlei über das Zustandekommen des Referendums (E. 3). Verpflichtung der Behörden sowie von öffentlich beherrschten Unternehmen auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen (E. 4). Überprüfung der kritisierten Publikationen des BSV (E. 5) sowie der Suva (E. 6). Abstimmung; Bundes; Dokument; Recht; Observation; Referendum; Gesetzes; Fakten; Referendums; Antworten; Fragen; Stimmberechtigte; Vorfeld; Fragen; Stimmberechtigten; Recht; Faktencheck; Faktencheck; Bestimmungen; Hinweis; Unternehmen; Informationen; Internetseite; Hinweisen; Bundesrat; Argument; Abstimmungskampf; Zustandekommen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3518/2018Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Recht; Verwirkung; Rückerstattung; Rückforderung; Witwenrente; Verfügung; Zivilstand; Sachverhalt; Leistung; Urteil; Anspruch; Verfahren; Verwirkungsfrist; Wohnsitz; Sozialversicherung; Entscheid; Hinweis; Einspracheentscheid; Schweizer; Sozialversicherungs

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Verfahren; Kantons; Gesuchs; Betrug; Filter; Entscheid; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Entscheide; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Verfahrensakten; Gerichtsstand; BStGer; Gesuchsgegner; Beschuldigte; Betrugs; Behörden; Täter; Bundesstrafgericht
BG.2021.32, BP.2021.43Staatsanwaltschaft; Verfahren; Filter; Beschwerdeführers; Entscheid; Kanton; Entscheide; Beschwerdeantwort; BStGer; Beilage; Hausdurchsuchung; Rechtsvertreter; Bundesstrafgericht; Urteil; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Obergericht; Rechtspflege; Kantons; Akten; Sinne; Gerichtsstand; Urteile; Gerichtsstands; Verfügung; Antrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Zürich1989
-, Art. 148 StGB 9 mit Hinweis auf ein Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 18. September1984