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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 147 ZPO vom 2024

Art. 147 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 147 Säumnis und Wiederherstellung Säumnis und Säumnisfolgen

1 Eine Partei ist säumig, wenn sie eine Prozesshandlung nicht fristgerecht vornimmt oder zu einem Termin nicht erscheint.

2 Das Verfahren wird ohne die versäumte Handlung weitergeführt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

3 Das Gericht weist die Parteien auf die Säumnisfolgen hin.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 147 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230227InsolvenzerklärungKonkurs; Konkurseröffnung; Nichtigkeit; Generalversammlung; Konkurseröffnungsentscheid; SchKG; Generalversammlungsbeschluss; Insolvenzerklärung; Gericht; Parteien; Kanton; Verfahren; Meilen; Vorinstanz; Parteientschädigung; Entscheid; Amtes; Generalversammlungsbeschlusses; Tatsache; Rechtsmittel; Kantons; Urteil; Gläubiger; Akten; Schuldnerin; Tatsachen; ärin
ZHPF230060Ausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen)Gemeinde; Recht; Ausweisung; Verfahren; Sozialbehörde; Vorinstanz; Beschwerde; Stellung; Verfahren; Ausweisungsbegehren; Gemeinderat; Stellungnahme; Vollmacht; Urteil; Entscheid; Rechtsmittel; Säumnis; Meilen; Frist; Bezirksgericht; Verfahrens; Prozessführung; Frist; Gesuch; Beschluss; Rechtsanwalt; Rechtsschutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150015AufsichtsbeschwerdeVerfahren; Anzeige; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Verfügung; Rechtsmittel; Obergerichts; Beschwerdegegner; Zivil; Verfahrens; Verwaltung; Frist; Entscheid; Anzeigeerstatters; Gericht; Kantons; Verwaltungskommission; Zivilkammer; Aufsichtsbehörde; Vorwürfe; Sicherheit; Parteien; Massnahme; Sinne; Parteientschädigung; Bezirksgericht
SOZKBES.2023.81-Ordnungsbusse; Hauptverhandlung; Säumnis; Gericht; Parteibefragung; Verfahren; Zivilkammer; Bundesgericht; Geschäftsgang; Obergericht; Verfügung; Parteien; Beklagten; Schweizerische; Verfahrens; Entscheid; Amtsgerichtspräsidentin; Obergerichts; Akten; Vorinstanz; Säumnisfolgen; Sachverhalt; Zivilprozessordnung; Verhalten; Nichterscheinen; Störung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FreiBerner Kommentar2012