CPS Art. 147 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 147 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 147 Diever abusiv d’in indriz d’elavuraziun da datas

1 Tgi che ha, cun l’intenziun d’enritgir sasez u in auter en moda illegala, faschond diever da datas en moda nuncorrecta, incumpletta u betg permessa u en moda sumeglianta, influenz in process d’elavuraziun da datas electronic u in process sumegliant ubain in process da transmissiun da datas ed ha qua tras chaschun in transferiment da facultad per donn d’in auter u ha zuppent in transferiment da facultad directamain suenter quai, vegn chasti cun in chasti da detenziun da fin 5 onns u cun in chasti pecuniar.

2 Sch’il delinquent agescha da professiun, vegn el chasti cun in chasti da detenziun da 6 mais fin 10 onns. (1)

3 Il diever abusiv d’in indriz d’elavuraziun da datas a disfavur d’in parent u d’in confamigliar vegn persequit mo sin basa d’in plant.

(1) Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 17 da dec. 2021 davart l’armonisaziun dal rom penal, en vigur dapi il 1. da fan. 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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Art. 147 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230144Betrug etc. und WiderrufBeschuldigte; Schweiz; Frankreich; Beschuldigten; Recht; Sozialhilfe; Urteil; Geldstrafe; Beruf; Kinder; Staat; Sinne; Berufung; Lebensmittel; Lebensmittelpunkt; Vorinstanz; Bezug; Befehl; Freiheitsstrafe; Privat; Privatkläger; Bundesgericht; Leistungen; Verteidigung; Dienste; Delikt; Interesse; ässige
ZHSB230165Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufBeschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.61-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer
SOSTBER.2021.69-Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Urteil; Betrug; Explorand; IV-Stelle; Recht; Beweis; Staat; Apos; Ausführung; Ausführungen; Solothurn; Akten; Verhalten; Betrugs; Beruf; Gutachten; Staatsanwalt; Mutter; Berufung; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 IV 87 (6B_538/2008)Verwertung entfernter Strafregistereinträge; Art. 369 Abs. 7 StGB. Verurteilungen, die aus dem Strafregister entfernt wurden, dürfen in einem neuen Strafverfahren bei der Strafzumessung und beim Entscheid über den Strafaufschub nicht mehr verwertet werden. Bei einer neuen Begutachtung können die einer entfernten Verurteilung zugrunde liegenden Taten jedoch berücksichtigt werden (E. 2).
Regeste b
Entfernung altrechtlicher Jugendstrafen; Ziff. 3 Abs. 2 Schlussbestimmungen. Die Entfernung von unter altem Recht eintragungspflichtigen Jugendstrafen aus dem Strafregister führt nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der zugrunde liegenden Verurteilungen. Diese sind vielmehr zu behandeln wie nicht eintragungpflichtige Strafen (E. 3).
Regeste c
Verwertbarkeit nicht eintragungspflichtiger Verurteilungen. Für Verurteilungen, die nicht im Strafregister einzutragen sind, gelten die Verwertungsfristen von Art. 369 StGB sinngemäss. Solange diese Fristen laufen, dürfen die Vorstrafen dem Betroffenen angelastet werden. Nach Fristablauf werden die Verurteilungen unverwertbar (E. 4).
Recht; Urteil; Register; Entfernung; Jugendstrafen; Verurteilung; Vorstrafen; Zumessung; Verurteilungen; Eintrag; Verwertung; Eintragung; Recht; Begutachtung; Massnahme; Frist; Vorinstanz; Urteile; Gutachten; Verwertungsverbot; Entfernungsfrist; Unverwertbarkeit; Ablauf; Freiheitsstrafe
129 IV 315Art. 147 Abs. 1 StGB; betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Wer mit einem dem Berechtigten abhanden gekommenen Mobiltelefon Gespräche führt, die dem Berechtigten von der Telefongesellschaft automatisch in Rechnung gestellt werden, erfüllt den Tatbestand des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (E. 2). Daten; Datenverarbeitung; Telefon; Datenverarbeitungsanlage; Botschaft; Mobiltelefon; Verwendung; Vermögensverschiebung; Tatbestand; SIM-Chipkarte; Recht; Sinne; Missbrauch; Betrug; Telefongesellschaft; Computer; Urteil; Missbrauchs; Vorinstanz; Rechner; Manipulation; Datenübermittlung; Konto; Recht; Rechnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4462/2014EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Quot;; Beschwerde; Beschwerdeführers; Urteil; Verfahren; Urteil; Begründung; Gefahr; Schweiz; BVGer; Behörde; Einreiseverbots; Hinweis; Verfahren; Person; Bundes; Daten; Fernhaltemassnahme; Massnahme; Interessen; Verfahrens; Verurteilung; Behörden; Akten
E-1246/2012Asyl und WegweisungSchweiz; Wegweisung; Beschwerde; Grosseltern; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vollzug; Freiheit; Herkunft; Vorinstanz; Vater; Freiheitsstrafe; Sinne; Verfahren; Akten; Beschwerdeführern; Person; Verfahrens; Ausländer; Kosovo; Montenegro; Heimatstaat; Identität; Zumutbarkeit; Staat; Sicherheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Verfahren; Kantons; Gesuchs; Betrug; Filter; Entscheid; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Entscheide; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Verfahrensakten; Gerichtsstand; BStGer; Gesuchsgegner; Beschuldigte; Betrugs; Behörden; Täter; Bundesstrafgericht
CN.2021.12Bundes; Berufung; Anschlussberufung; Kammer; Privatkläger; Berufungskammer; Privatklägers; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Dispositiv-Ziffer; Tribunal; Urteil; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Beschuldigte; Anschlussberufungsverfahren; Beschluss; Gerichtsschreiber; Rechtsanwalt; Andrea; Janggen; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Carlo; Bulletti; Berufungsgegner; Anschlussberufungsführer; Entscheide; BStGer; Filter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Cramer, Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Aufl., Zürich2018
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth Hand, 3. Aufl.2013