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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 147 StGB vom 2024

Art. 147 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung unmittelbar danach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (1)

3 Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 147 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230144Betrug etc. und WiderrufBeschuldigte; Schweiz; Frankreich; Beschuldigten; Recht; Sozialhilfe; Urteil; Geldstrafe; Beruf; Kinder; Staat; Sinne; Berufung; Lebensmittel; Lebensmittelpunkt; Vorinstanz; Bezug; Befehl; Freiheitsstrafe; Privat; Privatkläger; Bundesgericht; Leistungen; Verteidigung; Dienste; Delikt; Interesse; ässige
ZHSB230165Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufBeschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.61-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer
SOSTBER.2021.69-Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Urteil; Betrug; Explorand; IV-Stelle; Recht; Beweis; Staat; Apos; Ausführung; Ausführungen; Solothurn; Akten; Verhalten; Betrugs; Beruf; Gutachten; Staatsanwalt; Mutter; Berufung; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 IV 87 (6B_538/2008)Verwertung entfernter Strafregistereinträge; Art. 369 Abs. 7 StGB. Verurteilungen, die aus dem Strafregister entfernt wurden, dürfen in einem neuen Strafverfahren bei der Strafzumessung und beim Entscheid über den Strafaufschub nicht mehr verwertet werden. Bei einer neuen Begutachtung können die einer entfernten Verurteilung zugrunde liegenden Taten jedoch berücksichtigt werden (E. 2).
Regeste b
Entfernung altrechtlicher Jugendstrafen; Ziff. 3 Abs. 2 Schlussbestimmungen. Die Entfernung von unter altem Recht eintragungspflichtigen Jugendstrafen aus dem Strafregister führt nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der zugrunde liegenden Verurteilungen. Diese sind vielmehr zu behandeln wie nicht eintragungpflichtige Strafen (E. 3).
Regeste c
Verwertbarkeit nicht eintragungspflichtiger Verurteilungen. Für Verurteilungen, die nicht im Strafregister einzutragen sind, gelten die Verwertungsfristen von Art. 369 StGB sinngemäss. Solange diese Fristen laufen, dürfen die Vorstrafen dem Betroffenen angelastet werden. Nach Fristablauf werden die Verurteilungen unverwertbar (E. 4).
Recht; Urteil; Register; Entfernung; Jugendstrafen; Verurteilung; Vorstrafen; Zumessung; Verurteilungen; Eintrag; Verwertung; Eintragung; Recht; Begutachtung; Massnahme; Frist; Vorinstanz; Urteile; Gutachten; Verwertungsverbot; Entfernungsfrist; Unverwertbarkeit; Ablauf; Freiheitsstrafe
129 IV 315Art. 147 Abs. 1 StGB; betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Wer mit einem dem Berechtigten abhanden gekommenen Mobiltelefon Gespräche führt, die dem Berechtigten von der Telefongesellschaft automatisch in Rechnung gestellt werden, erfüllt den Tatbestand des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (E. 2). Daten; Datenverarbeitung; Telefon; Datenverarbeitungsanlage; Botschaft; Mobiltelefon; Verwendung; Vermögensverschiebung; Tatbestand; SIM-Chipkarte; Recht; Sinne; Missbrauch; Betrug; Telefongesellschaft; Computer; Urteil; Missbrauchs; Vorinstanz; Rechner; Manipulation; Datenübermittlung; Konto; Recht; Rechnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4462/2014EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Quot;; Beschwerde; Beschwerdeführers; Urteil; Verfahren; Urteil; Begründung; Gefahr; Schweiz; BVGer; Behörde; Einreiseverbots; Hinweis; Verfahren; Person; Bundes; Daten; Fernhaltemassnahme; Massnahme; Interessen; Verfahrens; Verurteilung; Behörden; Akten
E-1246/2012Asyl und WegweisungSchweiz; Wegweisung; Beschwerde; Grosseltern; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vollzug; Freiheit; Herkunft; Vorinstanz; Vater; Freiheitsstrafe; Sinne; Verfahren; Akten; Beschwerdeführern; Person; Verfahrens; Ausländer; Kosovo; Montenegro; Heimatstaat; Identität; Zumutbarkeit; Staat; Sicherheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Verfahren; Kantons; Gesuchs; Betrug; Filter; Entscheid; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Entscheide; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Verfahrensakten; Gerichtsstand; BStGer; Gesuchsgegner; Beschuldigte; Betrugs; Behörden; Täter; Bundesstrafgericht
CN.2021.12Bundes; Berufung; Anschlussberufung; Kammer; Privatkläger; Berufungskammer; Privatklägers; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Dispositiv-Ziffer; Tribunal; Urteil; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Beschuldigte; Anschlussberufungsverfahren; Beschluss; Gerichtsschreiber; Rechtsanwalt; Andrea; Janggen; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Carlo; Bulletti; Berufungsgegner; Anschlussberufungsführer; Entscheide; BStGer; Filter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Cramer, Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Aufl., Zürich2018
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth Hand, 3. Aufl.2013