Art. 147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung unmittelbar danach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (1)
3 Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230144 | Betrug etc. und Widerruf | Beschuldigte; Schweiz; Frankreich; Beschuldigten; Recht; Sozialhilfe; Urteil; Geldstrafe; Beruf; Kinder; Staat; Sinne; Berufung; Lebensmittel; Lebensmittelpunkt; Vorinstanz; Bezug; Befehl; Freiheitsstrafe; Privat; Privatkläger; Bundesgericht; Leistungen; Verteidigung; Dienste; Delikt; Interesse; ässige |
ZH | SB230165 | Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und Widerruf | Beschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.61 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer |
SO | STBER.2021.69 | - | Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Urteil; Betrug; Explorand; IV-Stelle; Recht; Beweis; Staat; Apos; Ausführung; Ausführungen; Solothurn; Akten; Verhalten; Betrugs; Beruf; Gutachten; Staatsanwalt; Mutter; Berufung; Staatsanwaltschaft |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 IV 87 (6B_538/2008) | Verwertung entfernter Strafregistereinträge; Art. 369 Abs. 7 StGB. Verurteilungen, die aus dem Strafregister entfernt wurden, dürfen in einem neuen Strafverfahren bei der Strafzumessung und beim Entscheid über den Strafaufschub nicht mehr verwertet werden. Bei einer neuen Begutachtung können die einer entfernten Verurteilung zugrunde liegenden Taten jedoch berücksichtigt werden (E. 2). Regeste b Entfernung altrechtlicher Jugendstrafen; Ziff. 3 Abs. 2 Schlussbestimmungen. Die Entfernung von unter altem Recht eintragungspflichtigen Jugendstrafen aus dem Strafregister führt nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der zugrunde liegenden Verurteilungen. Diese sind vielmehr zu behandeln wie nicht eintragungpflichtige Strafen (E. 3). Regeste c Verwertbarkeit nicht eintragungspflichtiger Verurteilungen. Für Verurteilungen, die nicht im Strafregister einzutragen sind, gelten die Verwertungsfristen von Art. 369 StGB sinngemäss. Solange diese Fristen laufen, dürfen die Vorstrafen dem Betroffenen angelastet werden. Nach Fristablauf werden die Verurteilungen unverwertbar (E. 4). | Recht; Urteil; Register; Entfernung; Jugendstrafen; Verurteilung; Vorstrafen; Zumessung; Verurteilungen; Eintrag; Verwertung; Eintragung; Recht; Begutachtung; Massnahme; Frist; Vorinstanz; Urteile; Gutachten; Verwertungsverbot; Entfernungsfrist; Unverwertbarkeit; Ablauf; Freiheitsstrafe |
129 IV 315 | Art. 147 Abs. 1 StGB; betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Wer mit einem dem Berechtigten abhanden gekommenen Mobiltelefon Gespräche führt, die dem Berechtigten von der Telefongesellschaft automatisch in Rechnung gestellt werden, erfüllt den Tatbestand des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (E. 2). | Daten; Datenverarbeitung; Telefon; Datenverarbeitungsanlage; Botschaft; Mobiltelefon; Verwendung; Vermögensverschiebung; Tatbestand; SIM-Chipkarte; Recht; Sinne; Missbrauch; Betrug; Telefongesellschaft; Computer; Urteil; Missbrauchs; Vorinstanz; Rechner; Manipulation; Datenübermittlung; Konto; Recht; Rechnung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4462/2014 | Einreiseverbot | Einreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Quot;; Beschwerde; Beschwerdeführers; Urteil; Verfahren; Urteil; Begründung; Gefahr; Schweiz; BVGer; Behörde; Einreiseverbots; Hinweis; Verfahren; Person; Bundes; Daten; Fernhaltemassnahme; Massnahme; Interessen; Verfahrens; Verurteilung; Behörden; Akten |
E-1246/2012 | Asyl und Wegweisung | Schweiz; Wegweisung; Beschwerde; Grosseltern; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vollzug; Freiheit; Herkunft; Vorinstanz; Vater; Freiheitsstrafe; Sinne; Verfahren; Akten; Beschwerdeführern; Person; Verfahrens; Ausländer; Kosovo; Montenegro; Heimatstaat; Identität; Zumutbarkeit; Staat; Sicherheit |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2021.54 | Kanton; Gesuch; Verfahren; Kantons; Gesuchs; Betrug; Filter; Entscheid; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Entscheide; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Verfahrensakten; Gerichtsstand; BStGer; Gesuchsgegner; Beschuldigte; Betrugs; Behörden; Täter; Bundesstrafgericht | |
CN.2021.12 | Bundes; Berufung; Anschlussberufung; Kammer; Privatkläger; Berufungskammer; Privatklägers; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Dispositiv-Ziffer; Tribunal; Urteil; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Beschuldigte; Anschlussberufungsverfahren; Beschluss; Gerichtsschreiber; Rechtsanwalt; Andrea; Janggen; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Carlo; Bulletti; Berufungsgegner; Anschlussberufungsführer; Entscheide; BStGer; Filter |
Autor | Kommentar | Jahr |
Cramer, Schweizer, Trechsel, Pieth | Praxis, 3. Aufl., Zürich | 2018 |
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth | Hand, 3. Aufl. | 2013 |