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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 144 DBG vom 2024

Art. 144 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 144 Kosten

1 Die Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Steuerrekurskommission werden der unterliegenden Partei auferlegt; wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen, so werden sie anteilmässig aufgeteilt.

2 Dem obsiegenden Beschwerdeführer werden die Kosten ganz oder teilweise auferlegt, wenn er bei pflichtgemässem Verhalten schon im Veranlagungs- oder Einspracheverfahren zu seinem Recht gekommen wäre oder wenn er die Untersuchung der kantonalen Steuerrekurskommission durch trölerisches Verhalten erschwert hat.

3 Wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen, kann von einer Kostenauflage abgesehen werden.

4 Für die Zusprechung von Parteikosten gilt Artikel 64 Absätze 1–3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (1) sinngemäss.

5 Die Höhe der Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Steuerrekurskommission wird durch das kantonale Recht bestimmt.

(1) SR 172.021

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 144 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.57Staats- und Bundessteuer 2015Option; Rekurrent; Mitarbeiter; Rekurrenten; Optionen; Aktie; Ausübung; Entschädigung; Optionsrecht; Aktien; Recht; Kaufrecht; Verzicht; Mitarbeiteroption; Besteuerung; Kapitalgewinn; Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroptionen; Betrag; Nichtausübung; Rekurs; Veranlagung; Mitarbeiterbeteiligungen; Erwerb; Zusammenhang; Einsprache; Kreisschreiben; Leistung; ändig
SOSGSTA.2018.27Staats- und Bundessteuer 2015ändig; Rekurrent; Rekurrenten; Recht; Punkt; Buchhaltung; Einsprache; Nebenerwerb; Kassabuch; Rechtsmittel; Ermessen; Veranlagung; Erwerbstätigkeit; Steuergericht; Landwirt; Abschreibung; Aufrechnung; Bundessteuer; Einkommen; Abzug; Auslagen; Rekurs; Vorinstanz; Einnahmen; ändiger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2022.00015Einnahmen in der Höhe von Fr. ... aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer künftig zu gründenden Lizenzgesellschaft, welche den Vertrieb eines durch den Beschwerdeführenden selbst entwickelten Patents als Zweck haben soll, sind ihm als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit anzurechnen.Pflichtige; Pflichtigen; Recht; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Aktie; Verwaltung; Lizenzgesellschaft; Aktien; Kapital; Bundessteuer; Einkünfte; Richner; Vermögens; Kapitalgewinn; Entwicklung; Vertrag; Leistung; Pfand; Einkommens; Staats; Gemeindesteuern; Person; Leistung; Erfindung
ZHSR.2019.00003Verfahrensabschreibung infolge entfallenem Rechtsschutzinteresse.Steuer; Steuerhoheit; Verfahren; Steueramt; Verwaltungsgericht; Kanton; Bundessteuer; Verfahrens; Pflichtige; Rechtsmittel; Kantons; Verfügung; Staats; Gemeindesteuer; Gemeindesteuern; Parteientschädigung; Steuerhoheitsverfahren; Richner; Kommentar; Einstellung; Felix; Einspracheentscheid; Rekurs; Steueramts; Beanspruchung; Steuerverwaltung; Verfahrenskosten; Rekursgegner; ährend
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2013
Felix Richner, Walter Frei, Stefan Kaufmann, Hans, Ulrich Hand zum DBG2009