Art. 143 Entstehung
1 Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der ganzen Schuld haften wolle.
2 Ohne solche Willenserklärung entsteht Solidarität nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF230058 | Erbausschlagung / Protokollierung und Nachberufung / Kosten | Erben; Urteil; Einzelgericht; Erbschaft; Entscheid; Ausschlagungserklärung; Protokoll; Recht; Erblasserin; Behörde; Bezirksgericht; Protokollierung; Erbschaftssachen; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Erbausschlagung; Testament; Urteils; Vorinstanz; Kanton; Dispositiv-Ziffer; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Bezirksgerichts; Testamentseröffnung; Lasses; Erbenermittlung |
ZH | RT230046 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Entscheid; Zahlung; Schuld; Parteien; Parteientschädigung; Identität; Drittperson; Urteil; Anmeldeformular; Forderung; SchKG; Gericht; Bundesgericht; Oberrichter; Verfahren; Rechtsöffnungstitel; Gesuchsgegners; Kostenübernahme; Vater; Person; Entscheidgebühr; Schuldanerkennung; Sinne |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2008/20 | Entscheid Art. 35a BVG in Verbindung mit Art. 49 Abs. 2 Ziffer 4 BVG: Rückerstattung von Rentenleistungen, welche nach dem Tod der Anspruchsberechtigten weiterhin an deren Erben ausgerichtet wurden. Erhebung von Inkassokosten. Verzinsung des Rückerstattungsbetrages (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Juli 2009, BV 2008/20). | Recht; Betreibung; Erben; Beklagten; Erbschaft; Leistungen; Person; Mutter; Vorsorge; Betrag; Konto; Rente; Renten; Glaube; Beigeladene; Rückforderung; Hypothek; Versicherungsgericht; Erblasser; Unrecht; Wohnung; Regelung; Hinweis; Glauben; Witwe; Schwester; Klage; äubig |
GL | OG.2017.00003 | - | Vertrag; Mietvertrag; Apos; Vertrags; Recht; Ehepaar; Laden; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Beklagten; Verfahren; Parteien; Haftung; Forderung; Beruf; Höhe; Kläger; Urteils; Klägern; Rechnung; Berufung; Familie; Miete |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 344 (4A_500/2013) | Art. 263 Abs. 4 und Art. 143-149 OR; Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarschuld. Die Übertragung der Miete hat nach Art. 263 Abs. 4 OR eine Solidarschuld des übertragenden und des übernehmenden Mieters gemäss den Art. 143-149 OR zur Folge (E. 5). | Miete; Mieter; Mieters; Übertragung; Solidarschuld; Vermieter; Haftung; Mietverhältnis; Sinne; Obligationenrecht; Schuld; Vertrag; Weiterhaftung; Solidarität; Geschäfts; Urteil; Geschäftsräumen; Vermieters; Bundesgericht; Artikeln; Mietrecht; Erwägung |
129 V 300 | Art. 52 AHVG: Haftung der Erben. Die Schadenersatzpflicht nach Art. 52 AHVG des präsumtiv haftenden Erblassers, der als Organ einer konkursiten juristischen Person wirkte, geht auf die Erben über. Zufolge solidarischer Haftung der Erben für die Erbschaftsschulden steht es der Ausgleichskasse frei, die einzelnen Erben je für einen Teil oder auch für die gesamte Forderung ins Recht zu fassen. Es liegt ein nicht statthafter Parteiwechsel vor, wenn die Ausgleichskasse mit ihrer Schadenersatzverfügung darauf zielte, den Erblasser als ehemaligen Verwaltungsrat der konkursiten Gesellschaft zu verpflichten, die entsprechende Verfügung aber irrtümlicherweise an einen gleichnamigen Erben adressiert wurde und die Kasse auf Einspruch des Erben hin ohne Erlass einer neuen, diesen ins Recht fassenden Verfügung Klage gegen diesen erhebt. Im Rahmen des Pauschalverfahrens (nach der bis 31. Dezember 2000 geltenden AHV-rechtlichen Ordnung) besteht mangels Widerrechtlichkeit und Verschuldens keine Haftung der Erben für die nach dem Tod des Erblassers ergangene Schlussabrechnung. | Recht; Schaden; Erben; Verfügung; Ausgleich; Ausgleichskasse; Erblasser; Verwaltung; Beiträge; Haftung; Erblassers; Person; Forderung; Klage; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Urteil; Schadenersatzpflicht; Verwaltungsrat; Einspruch; Erlass; Schlussabrechnung; Erwägungen; AHV-rechtlich; Gericht; Pauschalzahlungen; Fassung; Rechnung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2838/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Recht; Schweiz; Vorinstanz; Erben; Erblasser; Verfügung; Erbschaft; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Einsprache; Frist; Urteil; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Hinweis; Erblassers; Behörde; Witwe; Abklärung; Register; Ausland; Entscheid |
A-7005/2018 | Staatshaftung (Bund) | Stiftung; Aufsicht; Aufsichtsbehörde; Kontrollstelle; Vorsorge; Vermögens; Urteil; Recht; Gericht; Bundes; Massnahme; Stiftungsräte; Frist; Vorsorgeeinrichtung; Schaden; Reporting; Massnahmen; Unterlagen; Jahresrechnung; Vermögensanlage; Stiftungsrat; Einreichung; Sicherheit |
Autor | Kommentar | Jahr |
Karl Spühler, Schweizer | Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2017 |
Jung, Isenring | 2014 |