Obligationenrecht (OR)
Art. 142 OR vom 2024
Art. 142 Geltendmachung
Der Richter darf die Verjährung nicht von Amtes wegen berücksichtigen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 142 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200081 | Forderung | Fahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Person; Schadenersatz; Vertrag; Minderwert; Urteil; Zuständigkeit; Bestritten; Rechtlich; Gericht; IVm; Aufgr; Frist |
ZH | RT210091 | Rechtsöffnung | Beschwerde; Gesuchsgegner; Beschwerdeverfahren; Rechtsöffnung; Verjährung; Bundesgericht; Urteil; Kanton; Forderung; Kantons; Vorinstanz; Frist; Gebäude; Entscheid; Betreibung; Entscheide; Gericht; Verfahren; Erhob; Einzutreten; Erstinstanzliche; Verjährt; Verjährungseinrede; MwH; Oberrichter; Gebäudeversicherung; Andelfingen; Bundesgerichts; Angefochtene; Umtriebe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV-Z 2019/1 | Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. | |
BS | BV.2021.1 (SVG.2022.20) | Keine Verjährung der Invalidenrente infolge Vertrauensschutz | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
88 II 18 | Art. 165 OR. Abtretung oder blosses Versprechen der Abtretung? Art.2ZGB. Ist es rechtsmissbräuchlich, wenn die Konkursverwaltung sich auf den Formmangel einer Abtretungserklärung beruft, die der Gemeinschuldner seinem Schuldner vor der Konkurseröffnung bestätigte? Art.213 Abs.2Ziff. 1 SchKG. Wann entsteht die Schadenersatzforderung, die der zu Unrecht an einen Dritten zahlende Schuldner daraus ableitet, dass der Gläubiger ihm bestätigte, er habe die Forderung an den Dritten abgetreten? | Abtretung; &; Silkbryner; Tamborini; Firma; Forderung; Konkurs; Seidenweberei; Amden; Recht; Forderungen; Appenzeller-Herzog; Gläubiger; Zahlung; Klagte; Bryner; Abtretungserklärung; Abtretungen; Handelsgericht; Beklagten; Zession; Forderung; Schweizerische; Abgetreten; Bestätigt; Konkurseröffnung; Werden; Glauben; Zeitpunkt |