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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 140 ZPO vom 2024

Art. 140 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 140 Zustellungsdomizil

Das Gericht kann Parteien mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland anweisen, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 140 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230349NichtanhandnahmeKantons; Handelsgericht; Recht; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Eingabe; Schweiz; Verfügung; Beschwerdeführers; Rechtspflege; Zustellungsdomizil; Handelsgerichts; Beschluss; Nichtanhandnahme; Frist; Gesuch; Entscheid; Bundesgericht; Mitglieder; Schweizerische; Beilage; Oberstaatsanwaltschaft; Akten; Amtsblatt; Oberrichter; Nichtanhandnahmeverfügung; Anzeige; Botschaft; Leistung
ZHPG220001VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Verwaltungskommission; Schiedsspruch; Obergericht; Schweiz; Publikation; Parteien; Sachen; Verfügung; Verfahren; Zustellung; Kantons; Frist; Schweizer; Bundesgericht; Vollstreckbarkeit; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Schiedsverfahren; Einzelschiedsrichterin; Rechtsvertreter; Forschungen; Schweizerischen; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Final
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180004VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchsgegnerin; Schiedsspruch; Obergericht; Vollstreckbarkeit; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Frist; Verfahren; Schweiz; Kantons; Gericht; Parteien; Verwaltungskommission; Ausstellung; Verfügung; Bundesgericht; Zustellung; Sachen; Institute; -Arbitral; Tribunal; Schiedsrichterinnen; Schiedsrichtern; Schiedsspruchs; Stellung; Schweizer; Verfahrens; Obergerichts; Oberrichterin
ZHPG170001VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchsgegnerin; Verfügung; Zustellung; Schweiz; Recht; Obergericht; Verwaltungskommission; Schweizer; Kantons; Final; Award; Parteien; Schweizerischen; Gericht; Verfahren; Vollstreckbarkeit; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Frist; Handelsamtsblatt; Obergerichts; Schiedsspruch; Bundesgericht; Sachen; Swiss; Chambers; Arbitration; Institution; Publikation
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