Art. 14 Bezeichnung und Organisation der Strafbehörden
1 Bund und Kantone bestimmen ihre Strafbehörden und deren Bezeichnungen.
2 Sie regeln Wahl, Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Strafbehörden, soweit dieses Gesetz oder andere Bundesgesetze dies nicht abschliessend regeln.
3 Sie können Ober- oder Generalstaatsanwaltschaften vorsehen.
4 Sie können mehrere gleichartige Strafbehörden einsetzen und bestimmen für diesen Fall den jeweiligen örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich; ausgenommen sind die Beschwerdeinstanz und das Berufungsgericht.
5 Sie regeln die Aufsicht über ihre Strafbehörden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH170394 | Honorar für amtliche Verteidigung im Haftprüfungsverfahren | Verfahren; Verteidigung; Entscheid; Staat; Staats; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Gericht; Verfahrens; Recht; Zwangsmassnahmenrichter; Verteidiger; Honorar; Gerichtsschreiber; Verfügung; Person; Haftprüfungsverfahren; Verteidigers; Zwangsmassnahmengericht; Behörde; Prozess; Entscheide; Recht; Unterschrift; Zwischenentscheid; Kanton; Urteil; Gerichtsschreibers |
ZH | UH160249 | Verfahrensvereinigung | Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Kanton; Verfahren; Gericht; Kantons; Untersuchung; Verfügung; Akten; Bundesgerichts; Zuständigkeit; Recht; Mittäter; Person; Verfahrensvereinigung; Beschwerdeführers; Gesuch; Entscheid; Verfahrenstrennung; Urteil; Einzelgericht; Untersuchung; Verteidigerin; Begründung; Grundsatz; Teilnahme |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2019/236 | Entscheid Strassenverkehrsrecht, Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG. Der Beschwerdeführer hat als Lenker eines Motorrades die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 35 km/h überschritten. Seine Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen sind unbegründet. Die konkreten Umstände rechtfertigen keine Abweichung von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung die Voraussetzungen für eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Mindestentzugsdauer von zwölf Monaten im Rückfall sind – entgegen der verschiedenen | Recht; Führerausweis; Verkehrs; Strasse; Strassen; Hinweis; Widerhandlung; Befehl; Erwägung; Entzug; Umstände; Verfahren; Strassenverkehrs; Quot; Vorinstanz; Höchstgeschwindigkeit; Geschwindigkeit; Behörde; Beschwerdeergänzung; Sachverhalt; Hinweise; Beschwerdeführers; Beschwerdegegner; Polizei; Verletzung |
BS | BES.2016.74 (AG.2016.659) | Nichtanhandnahmeverfügung | Verfahren; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Webseite; Staatsanwalt; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Akten; Basel; Staatsanwaltschaft; Jugendanwalt; Eingabe; Entscheid; Begründung; Recht; Anschuldigung; Einvernahme; Anzeige; Kläger; Beschuldigte; Verfahren; Facebook; Beschwerdeschrift; Jugendanwaltschaft; Person |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 I 14 (1B_420/2022) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1). | Gericht; Gerichtsschreiber; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Ersatzrichter; Bundesgericht; Vorinstanz; Ersatzoberrichterin; REITER/; STADELMANN; Anspruch; Richterin; Recht; Mitglieder |
148 IV 22 (6B_1320/2020) | Regeste Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4). | Anklage; Anklagesachverhalt; Gallen; Sachverständige; Kantons; Verletzung; Person; Urteil; Sachverständigen; Beweis; Gehör; Gutachten; Sachbeschädigung; Waffe; Verkehrsregeln; Gutachterfragen; Parteien; Raubes; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Ausweises; Anklagesachverhalte; Tankstellenshop; Zivilforderung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2023.15 | Gesuch; Kanton; Gerichtsstand; Kantons; Untersuchung; Taten; Über; Beschuldigte; Untersuchungsamt; Uznach; Gesuchsteller; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Gallen; Hinweis; Delikt; Staatsanwaltschaft; Akten; Diebstahl; Verfahren; Verfahrens; Sammelverfahren; Behörden; Behörde | |
RR.2023.44 | Kanton; Richt; Kantons; Gesuch; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Gesuchsgegner; Erpressung; Behörden; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Geldübergabe; Bundesstrafgerichts; Behörden; Androhung; Hinsicht; Erfolg; Tatbestand; Nötigungshandlung; Limmat; Akten |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich | 2010 |