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Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 14 EMRK vom 2022

Art. 14 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 14 Diskriminierungsverbot

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 14 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190122Einkommenspfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Existenzminimum; Entscheid; Einkommens; Beschwerdeverfahren; Aufsichtsbehörde; Einkommenspfändung; Mietzins; Verfahren; Kantons; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldner; Obergericht; Oberrichter; Urteil; Schuldbetreibungs; Konkurssachen; Verfahrens; Armutsgrenze; Tatsachen; Belege; Mietzinse; Bundesgericht
ZHLE170031EheschutzGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Berufung; Unterhalt; Recht; Antrag; Gesuchsteller; Parteien; Vorinstanz; Unterhalts; Eheschutz; Gericht; Mindestbetrag; Einkommen; Entscheid; Getrenntleben; Anträge; Eheschutzverhandlung; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Einkommens; Berufungsverfahren; Getrenntlebens; Rechtspflege; Ehegatten; Verfügung; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Beschluss; Obergericht; Verfahrens; Aufsicht; Verwaltungskommission; Betreibungsamt; Beschwerdeführers; SchKG; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsverweigerung; Gewährung; Anspruch; Rechtspflege; Kantons; Gerichtsgebühr; Geschäft; Armen; Obergerichts
SOVSBES.2023.34-Witwe; Witwer; Witwerrente; Anspruch; Urteil; Recht; Diskriminierung; Kinder; Witwen; Familie; Schweiz; Bundesgericht; Beeler; Switzerland; Familienleben; Diskriminierungsverbot; Zeitpunkt; Wortlaut; Schutz; Verwitwung; Geschlecht; Auslegung; Ungleichbehandlung; Familienlebens; Bundesgerichts; Altersjahr; Hinterlassene; Witwenrente
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 I 84Art. 10, 14 und 18 EMRK; Art. 16 und 35 Abs. 2 BV; Art. 84 Abs. 1 OG; Nutzung von im Anstaltsgebrauch stehenden Fahrzeugen durch Private zu Werbezwecken; Meinungsfreiheit; Zensurverbot. Vorliegen eines hoheitlichen Aktes im Sinne von Art. 84 Abs. 1 OG, wenn eine staatliche Intervention das Zustandekommen eines von einem Privaten anbegehrten privatrechtlichen Vertrages verhindert (E. 4a)? Kein (direkter) grundrechtlicher Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs der städtischen Verkehrsbetriebe als Werbeträger zur Verbreitung einer Meinung. Differenzierung zwischen der Benützung öffentlichen Grundes und der Nutzung von Verwaltungsvermögen (E. 4b). Der Staat bleibt bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch dann an die Grundrechte der Bürger gebunden, wenn er als Subjekt des Privatrechts auftritt. Tragweite des Gleichbehandlungsgebotes beim Zugang zu kommerziell genutzten öffentlichen Sachen (E. 4c). Zulässigkeit der Zurückweisung eines zur Anbringung auf der Aussenfläche eines Busses bestimmten Werbetextes, weil dieser von einem Teil des Publikums als Beleidigung empfunden werden könnte (E. 4d). Verkehrs; Verkehrsbetriebe; Luzern; Plakatgesellschaft; Urteil; Gemeinwesen; Verwaltungsgericht; Entscheid; Busse; Meinung; Benützung; Sachen; Stadt; Stadtrat; Ganzbemalung; Fahrzeuge; Private; Anbringung; Kanton; Recht; Zensur; Aufgabe; Vertrag; Kantons; Anspruch; Grundes; Staat; Aufgaben; Grundrechte
118 Ia 341Art. 22bis Abs. 4 und Abs. 5 BV; Art. 34 Abs. 1 ZSG; Art. 14 und Art. 4 Ziff. 3 EMRK; Zivilschutzdienstobligatorium für Männer. Wird das Aufgebot des aufbietenden kommunalen Zivilschutzamtes zu einem Zivilschutzkurs mit dem Argument angefochten, dass das nur für Männer geltende Zivilschutzdienstobligatorium Art. 14 EMRK verletze, steht als einziges Rechtsmittel die staatsrechtliche Beschwerde offen (E. 1 und E. 2). Art. 14 EMRK kann nur angerufen werden, wenn eine Diskriminierung im Genuss von durch eine andere Konventionsnorm eingeräumten Rechten und Freiheiten gerügt wird. Der Zivilschutzdienst ist gemäss Art. 4 Ziff. 3 EMRK nicht Zwangsarbeit im Sinne von Art. 4 Ziff. 2 EMRK. Anrufung von Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 4 Ziff. 3 EMRK (E. 3)? Das Diskriminierungsverbot nach Art. 14 EMRK geht nicht über das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot von Art. 4 Abs. 1 BV hinaus; es geht weniger weit als Art. 4 Abs. 2 BV. Das auf Männer beschränkte Zivilschutzdienstobligatorium verletzt Art. 14 in Verbindung mit Art. 4 Ziff. 3 EMRK nicht (E. 4). Art. 114bis Abs. 3 BV schliesst nicht aus, dass das Bundesgericht eine Feststellung über die EMRK-Konformität der vom Gesetzgeber (Art. 34 Abs. 1 ZSG) und vom Verfassungsgeber (Art. 22bis Abs. 4 und Abs. 5 BV) gewollten Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereiche des Zivilschutzes trifft (E. 5). Zivilschutz; Dienst; Recht; Bundes; Männer; Konvention; Dienstleistung; Diskriminierung; Rechtsmittel; Zivilschutzdienst; Sinne; Entscheid; Zwangs; Aufgebot; Entlassung; Bundesgericht; Schutzdienst; Massnahme; Sachen; Militärdienst; Pflicht; Frauen; Schutzdienstpflicht; Beschwerde; Rechte; Pflichtarbeit; Genuss

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-419/2017RenteWitwe; Witwen; Witwenrente; Anspruch; Vorinstanz; Diskriminierung; Konkubinat; Sozialversicherung; Konkubinats; Parteien; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Schweiz; Hinterlassenen; Urteil; Bundesgericht; Verfügung; Bosnien; Herzegowina; Verfahrens; Ungleichbehandlung; Partner; Rechtsgleichheit; Diskriminierungs; Person; Entscheid; Bosnien-Herzegowina; Folgenden:; SAK-act
C-5825/2016Invalidenversicherung (Übriges)Recht; Rente; Richt; Massnahme; Renten; IV-act; Vollzug; Invalidenrente; Verfügung; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahmevollzug; IV-Stelle; Rentensistierung; Urteil; Untersuchungshaft; Vollzug; Vorinstanz; Person; Bundesgericht; Flucht; Rechtsprechung; Erwerb; Verfahren; Sistierung; Rechtsanwalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.2Beschuldigte; Beschuldigten; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Haftanstalt; Verfahren; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Berufungskammer; Mutter; Untersuchungs; Telefonat
CN.2021.10Beschuldigte; Beschuldigten; Sicherheit; Kontakt; Sicherheitshaft; Bundes; Berufung; Person; Telefon; Kammer; Verfügung; Besuch; Personen; Haftanstalt; Untersuchung; Urteil; Verfahren; Untersuchungs; Entscheid; Filter; Besuche; Zeuge; Recht; Sinne; Bewilligung; Telefonat; Entscheide; BStGer