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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 139 StGB vom 2024

Art. 139 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 139 Diebstahl

1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.2. … (1) 3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn er:

  • a. gewerbsmässig stiehlt;
  • b. den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat;
  • c. zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder eine Explosion verursacht; oder
  • d. sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart. (2)
  • 4. Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

    (1) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, mit Wirkung seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).
    (2) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 139 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220518Gewerbsmässiger Diebstahl etc.Beschuldigte; Privat; Beschuldigten; Privatkläger; Dossier; Privatklägerin; Sinne; Recht; Anklage; Einreise; Entscheid; Berufung; Verteidigung; Rechtskraft; Vorinstanz; Hinsicht; Profil; Dispositiv; Schuh; Sachverhalt; Gericht; Eintritt; Geschädigte; Dossiers
    ZHUE230245NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Beschwerdeführers; Apotheke; Statthalteramt; Nichtanhandnahme; Schlüssel; Beschwerdeverfahren; Verfügung; Bezirk; Untersuchung; Apothekenschlüssel; Effekten; Diebstahl; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Bezirks; Diebstahls; Tatbestand; Eigentümer; Besitz; Eigentum; Täter; Kammer; Flury; Verfahren; Gewährung; Rechtspflege; Zeitpunkt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
    SOSTBER.2023.63-Beschuldigte; Staat; Fahrrad; Staatsanwalt; Recht; Beschuldigten; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Urteil; Befehl; Verfahren; Polizei; Berufung; Beweis; Zeuge; Verfahren; Diebstahl; Zeugen; Verfahrens; Gericht; Solothurn; Zahlen; Akten; Befehls; Urteils; Winkelschleifer
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 340 (6B_1178/2019)
    Regeste
    Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
    Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landes; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Freiheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Sinne; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Verfahren; Recht; Drittstaatsangehörige; Kantons; Verletzung; Schwere; Europäischen; ässig
    145 IV 404 (6B_1221/2018)Art. 121 Abs. 3 lit. a BV; Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB; Einbruchsdelikt, Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landesverweisung. In verfassungskonformer Auslegung erfasst Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB den schlichten Ladendiebstahl unter Verletzung eines Hausverbots in einem Kaufhaus nicht (E. 1.5.3). Einbruchsdelikt; Recht; Landes; Hausfriedensbruch; Landesverweisung; Hausverbot; Ladendieb; Urteil; Diebstahl; Auslegung; Ladendiebstahl; Verletzung; Hausverbots; Einbruchsdelikts; Kommentar; Verbindung; Kaufhaus; Schweiz; Verfassung; Kantons; Sachen; Obergericht; BetmG; Diebstahls; Freiheitsstrafe; Dispositivs; Erwägungen; Ausländer

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-2447/2020EinreiseverbotEinreiseverbot; Schweiz; Recht; Kantons; Gallen; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Migration; Vorinstanz; Interessen; Aufenthalt; Migrationsamt; Beschwerdeführers; Familie; Akten; Einreiseverbots; Begründung; Fernhaltemassnahme; Wegweisung; Behörde; BVGer; Gehör; Verhalten; Diebstahl; Aufenthaltsbewilligung; Stellung; Befehl
    A-7245/2018MilitärdienstpflichtArmee; Ausschluss; Bundes; Vorinstanz; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Tagessätzen; Verfügung; Urteil; Befehl; Geldstrafe; BVGer; Interesse; Urteile; Massnahme; Person; Ansehen; Verwaltung; Waffe; Beurteilung; Verfahrens; Beschwerdeführers; Verurteilung; Diebstahls; Rücknahme; Armeeausschluss; Armeewaffe

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2023.10AKanton; Diebstahl; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiburg; Untersuchung; Hängige; Gerichtsstand; Neuenburg; Zürich-Limmat; Diebstähle; Gesuch; Delikt; Solothurn; Verfahren; Taten; Täter; XX/ZH; Beschwerdekammer; Bande; Übernahme; Behörden; Gerichtsstands; Gewerbsmässigkeit; Person; Versuchter
    BG.2022.8Kanton; Kantons; Solothurn; Gerichtsstand; Verfahren; Basel-Landschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfolgung; Filter; Verfahrensakten; Gerichtsstands; Beurteilung; Beschuldigte; Person; Taten; Täter; Beschuldigten; Entscheid; Entscheide; Zuständigkeit; Einbruch; Behörden; Delikt; Kantone; Diebstahl

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Stefan Trechsel, Mark Pieth, Cramer, SchweizerPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
    Stephan Schlegel, Wolfgang Wohlers, Cramer, Schweizer, Trechsel Hand, 4. Aufl.2020