DO Art. 139 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 139 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 139 Surannaziun dal dretg da regress (1)

Sche plirs debiturs èn responsabels solidaricamain, surannescha il dretg da regress da quel debitur, che ha indemnis il creditur, suenter 3 onns quint a partir dal di ch’el ha indemnis il creditur e ch’el enconuscha il cundebitur.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 15 da zer. 2018 (revisiun dal dretg da surannaziun), en vigur dapi il 1. da schan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 139 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB150054Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung.Klage; Recht; Berufung; Beklagten; Verfahren; Klagebewilligung; Vorinstanz; Friedensrichter; Entscheid; Parteien; Dietikon; Eingabe; Kanton; Schlichtungsverhandlung; Verfahrens; Rechtsbegehren; Friedensrichterin; Gericht; Parteientschädigung; Testament; Schlichtungsbehörde; Bundesgericht; Urteil; Stadt; Testaments; Mangel
ZHAA060132Anerkennung eines ausserkantonalen Sühnausweises, Einreichung der WeisungRecht; Klage; GestG; Gericht; Leitschein; Frist; Erstinstanz; Bundesgericht; Zuständigkeit; Sühnverfahren; Entscheid; Vorinstanz; Obergericht; Verfahren; Einreichung; Vermittler; Kantons; Parteien; Vermittleramt; Messmer; Rechtsprechung; Verfahrens; Vermittleramtes; Frist; Berufung
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00075Sozialhilfe: Verjährung einer Rückerstattungsforderung.Verjährung; Rückerstattung; Verjährungs; Verjährungsfrist; Forderung; Recht; Rückerstattungsforderung; Regel; Beschwerdeführenden; Sozialhilfe; Asylfürsorgeverordnung; Rekurs; Rückerstattungsanspruch; Entscheid; Sozialbehörde; Sicherheitskonto; Rückforderung; Bezirksrat; Verbindung; Leistungen; Regelung; Verwaltungsgericht; Höhe; Verfahren
BSZB.2014.50 (AG.2015.533)ForderungBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Recht; Berufungsbeklagten; Entscheid; Gericht; Verfahren; Parteien; Verkauf; Klage; Zivilgericht; Verfahrens; Zivilgerichts; Zuständig; Eheleute; Zuständigkeit; Berufungsbegründung; Verwirkungsfrist; Basel-Stadt; Chesa; Bundesgericht; Streitwert; Berufungsverfahren; Appellationsgericht; Liegenschaft; Vorinstanz
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
86 II 340Anfechtung der Enterbung wegen Unrichtigkeit der Grundangabe (Art. 479 Abs. 2 ZGB). Natur der Klage. Passivlegitimation des Willensvollstreckers? Herabsetzungsklage; Verjährung (Art. 533 ZGB). Verjährung oder Verwirkung? (Frage offen gelassen). Die Fristen des Art. 533 ZGB können nur durch Einleitung der Klage gewahrt werden. Die Vorschriften von Art. 137 Abs. 1 und Art. 139 Abs. 1 OR, die eine Verjährung während des Prozesses zulassen, sind auf die Herabsetzungsklage nicht anwendbar. Klage; Verjährung; Urteil; ültig; Verfügung; Herabsetzung; Vorschriften; Herabsetzungsklage; Ungültigkeits; Einrede; Recht; Frist; Enterbung; Willensvollstrecker; Sinne; Obergericht; Parteien; Bundesgericht; Ember; Fristen; üsse; Berufung; ähre; Schaffner; Anfechtung; Verfügungen; Erblasser; Vorinstanz; Bestimmungen; Klagerechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, JositschPraxis StPO2018
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014