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Obligationenrecht (OR)

Art. 137 OR vom 2024

Art. 137 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 137 Beginn einer neuen Frist a. Bei Anerkennung und Urteil

1 Mit der Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.

2 Wird die Forderung durch Ausstellung einer Urkunde anerkannt oder durch Urteil des Richters festgestellt, so ist die neue Verjährungsfrist stets die zehnjährige.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 137 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHWP210005Feststellung der Nachzahlungspflicht nach Art. 123 ZPO (LB060090)Gesuch; Zahlung; Gesuchsgegner; Gericht; Obergericht; Verfahren; Inkasso; Gesuchsteller; Inkassostelle; Parteien; Kanton; Zentrale; Zahlungspflicht; Recht; Mitwirkungspflicht; Zivilkammer; Gerichte; Frist; Zahlungsverfahren; Bundesgericht; Kantons; Oberrichterin; Obergerichts; Prozessführung; Rechtspflege; Sinne; Parteientschädigung
ZHRT190080RechtsöffnungVorinstanz; Gesuch; Rechtsmittel; Frist; Gesuchsgegner; Entscheid; Urteil; Bundesgericht; Rechtsöffnung; Forderung; Verjährung; Partei; Betreibung; Parteien; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeschrift; Erwägungen; Oberrichter; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Eingabe; Beschwerdefrist; Rechtsmittelinstanz; Frist; Verjährungsfrist; Anträge; Schweiz; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLVG.2017.00010Alters- und Hinterlassenenversicherung: Schadenersatzforderung nach Art. 52 AHVGSchaden; Schadenersatz; Apos; Schadenersatzverfügung; Recht; Verfahren; Verjährung; Konkurs; Schadens; Verfügung; Verjährungsfrist; Einsprache; Verwaltungsgericht; Höhe; Abschreibung; Frist; Schadenersatzforderung; Betrag; Forderung; Sozialversicherung; Unterlagen; Lohnsumme; Einspracheentscheid; Abschreibungsliste
BSAH.2017.6 (SVG.2018.46)Verjährung einer Schadenersatzforderung gemäss Art. 52 AHVG verneint, Verrechnung mit AHV-Rente gemäss Art. 20 Abs. 2 AHVG ist zulässig.(BGer 9C_235/2018 Urteil vom 2.7.18)Schaden; Schadenersatz; Schadenersatzforderung; Bundes; Verjährung; Verrechnung; Verfügung; Sozialversicherung; Rente; Beschwerdeführers; Einsprache; Ausgleichskasse; AHV-Rente; Verjährungsfrist; Basel; Einspracheentscheid; Höhe; Bundesgericht; Sozialversicherungsgericht; Basel-Stadt; Unterbrechung; Hinweis; Recht; Tilgungsplan; Hinweisen; Schadenersatzverfügung; Vollstreckungsfrist; Bundesgesetzes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Instanz; Rechtsstreit; Klage; Urteil; Rechtsmittel; Abschluss; Entscheid; Forderung; Bundesgericht; Rechtskraft; Endentscheid; Revision; Verjährungsfrist; Berufung; Rechtshängigkeit; Verfahren; Rechtsstreits; Verfahrens; BERGAMIN; Vorentwurf; Verjährungsrecht; Unterbrechung; Einrede; Auslegung; Instanzenzug; Verjährungsrechts
141 V 487Art. 52 Abs. 3 AHVG; Art. 135 ff. OR; Verjährung des Schadenersatzanspruchs, Unterbrechung. Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegenüber dem Arbeitgeberorgan kann nur durch Rechtsakte unterbrochen werden, welche sich auf die Schadenersatzforderung selber beziehen. Rechtshandlungen hinsichtlich der Beitragsforderung gegenüber dem Arbeitgeber kommt keine fristunterbrechende Wirkung zu (E. 4). Schaden; Schadenersatz; Arbeitgeber; Verjährung; Konkurs; Ausgleichskasse; Recht; Beitrags; Schadenersatzforderung; SchKG; Urteil; Beitragsforderung; Verfahren; Forderung; Schadenersatzanspruch; Versicherungsgericht; Haftung; Verjährungsfrist; Lassvertrag; Mitverpflichtete; Arbeitgeberorgan; Konkursverfahren; Organ; Eintritt; Verfahrensvorschrift; Arbeitgebers; Schuldner; Handlung; Gläubiger; Unterbrechung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-349/2019Beitragsverfügung der Auffangeinrichtungügung; Anschluss; Auffangeinrichtung; Arbeitgeber; Recht; Anschlussverfügung; Bundes; Arbeitgeberin; Verfügung; Urteil; Vorinstanz; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Vorsorge; BVGer; Forderung; Beitragsforderung; Verfahren; Eröffnung; Beiträge; Entscheid; Zeitpunkt; Beitragsforderungen; Beitragsverfügung; Verzugszins; Vorsorgeeinrichtung
A-4018/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeitrags; Betreibung; Recht; Urteil; Beiträge; Verzug; Vorinstanz; Verzugszins; Bundes; Verfahren; Zahlung; Auffangeinrichtung; Verfügung; Verzugszinse; Verzugszinsen; Betrag; Bundesverwaltungsgericht; Mahnung; Arbeitgeber; Höhe; BVGer; Beweis; Gericht; Verfahrens; Beitragsverfügung; Betreibungsamt; Einleitung; Zahlungen; Verwaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Schweizer, JositschPraxis, 3. Aufl., Zürich2018
Sutter-Somm, Hasenböhler, Staehelin, Brunner, Leuenberger, Gasser, Schwander, Schweizer Kommentar ZPO, Zürich2016