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Obligationenrecht (OR)

Art. 130 OR vom 2024

Art. 130 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 130 Beginn der
Verjährung a. Im
Allgemeinen

1 Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der Forderung.

2 Ist eine Forderung auf Kündigung gestellt, so beginnt die Verjährung mit dem Tag, auf den die Kündigung zulässig ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 130 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG150054ForderungBeklagte; Beklagten; Broker; Transaktion; Vermögens; Herausgabe; Vermögensverwaltung; Transaktionen; Effekten; Retrozession; Recht; Leistung; Auftrag; Retrozessionen; Effektenhandel; Klage; Zusammenhang; Verjährung; Vertrag; Gutschrift; Klage; Parteien; Brokerage; Gutschriften; Herausgabepflicht; Commissions; Konzern; Vergütung
ZHRT150120RechtsöffnungDarlehen; Recht; Beklagten; Schuld; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Forderung; Darlehens; Parteien; Betreibung; Verrechnung; Vereinbarung; Forderungen; Schuldanerkennung; Höhe; Umzug; Entscheid; Darlehensvertrag; Miete; Geschäft; Urteil; Verfahren; SchKG; Tilgung; Rückzahlung; Betrag; Archiv
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00098Abtretungsvertrag (Expropriationsvergleich) mit verjährtem Recht zum Abschluss eines KaufrechtsvertragsKaufrecht; Kaufrechts; Gemeinde; Kaufrechtsvertrag; Abschluss; Kaufrechtsvertrags; Recht; Vertrag; Erben; Vertrags; Abtretung; Ausübung; Abtretungsvertrag; Grundstück; Vorvertrag; Frist; Anspruch; Parteien; Erbengemeinschaft; Kat-Nr; Bezirksrat; Klage; Gemeinderat; Beschluss; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; L-Strasse; Kaufsrecht
SGBV 2016/24EntscheidEntscheid vom 10. August 2018 Stiftung; Konventionalstrafe; Höhe; Beitragsforderung; Beiträge; Verfahren; Beitragsforderungen; Verfahrenskosten; Lohnsumme; Beklagten; Verzugszins; Klage; Verjährung; Recht; Verzugszinsen; Gericht; FAR-Beiträge; Entscheid; Zuständigkeit; Fälligkeit; Forderung; Urteil; Sanktion; Geltungsbereich; Unterstellung; Versicherungsgericht; ässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 14 (4A_299/2013) Art. 60 Abs. 1 OR ; Art. 127 i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR ; Schadenersatzansprüche der Erben eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verjährung vertraglicher und ausservertraglicher Ansprüche. Keine Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR in Sachen Howald Moor und andere gegen Schweiz vom 11. März 2014 in dem Sinne, dass die absolute Verjährungsfrist nicht zu laufen beginne, solange der Schaden nicht bekannt sei (E. 4). Verjährung; Asbest; Zeitpunkt; Recht; Urteil; Asbestexposition; Handlung; Ansprüche; Schaden; Pflicht; Verhalten; Vorinstanz; Schutzmassnahmen; Bundesgericht; Verjährungsfrist; Einwirkung; Latenzzeit; Howald; Arbeitsverhältnisses; Schadenersatz; Frist; Kontakt; Beginn; Verfahren; Pflichtverletzung; Phase
146 III 25 (4A_554/2013) Art. 60 Abs. 1 OR ; Art. 127 i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Schadenersatzansprüche der Erben eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verjährung vertraglicher und ausservertraglicher Ansprüche; Bedeutung des EGMR-Urteils Howald Moor und andere gegen Schweiz vom 11. März 2014. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Revision des Verjährungsrechts (Inkrafttreten am 1. Januar 2020) am System der doppelten Verjährungsfristen festgehalten (E. 3). Verjährung; Urteil; Howald; Recht; Verjährungsfrist; Ansprüche; Asbest; Frist; Schweiz; Entschädigung; Verjährungsrecht; Schaden; Klage; Eternit; Anspruch; Revision; Schädigung; Verjährungsrechts; System; Verjährungsfristen; Asbestopfer; Genugtuung; Person; Fristen; Schadens; önne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6825/2018Wirtschaftliche LandesversorgungSchaden; Recht; Beklagten; Pflicht; Bundes; Quot;; Versicherung; Klage; Verjährung; Schadens; Verein; Parteien; Zeitpunkt; Mitglied; Grundstück; Pflichtlagerhaltung; Bundesverwaltungsgericht; Statuten; Beweis; Kanton; Eigenschaden; Forderung; Eintritt; Regulativ; Sanierung; Landes; Haftung; Landesversorgung; Vereins; ändig
C-4681/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; Betreibung; Beitrags; Verzugszins; Verfügung; Recht; Bundes; Beiträge; Mahnung; Forderung; Betrag; Höhe; Betreibungsbegehren; Auffangeinrichtung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Zahlung; Gebühren; Verjährung; Verzugszinsen; Rechnung; Schuld; Entscheid; Beilage; Verfahren; Saldo; Begründung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.165, BP.2021.61Beschwerde; Filter; Verteidigung; Verfahren; Verfahrens; Urteil; Entscheid; Urteile; Kammer; Entscheide; Beschwerdeverfahren; Gericht; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; BStGer; Person; Anordnung; Anklage; Bundesgericht; Schwierigkeiten; Staat; Befehl; Verfügung; önne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Lieber, Donatsch, Schweizer, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2020
Viktor Lieber, Donatsch, Schweizer, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2020