E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 13 StGB vom 2024

Art. 13 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 13 Sachverhaltsirrtum

1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.

2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 13 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung
ZHSB230297Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Verkehr; Geldstrafe; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsregel; Verkehrsregeln; Verteidigung; Tagessätze; Kanton; Kantons; Verletzung; Tagessätzen; Obergericht; Sinne; Probezeit; Vollzug; Strasse; Dispositiv; Staatsanwalt; Geschwindigkeit; Bodenmarkierung; Staatsanwaltschaft; Urteils; Signal
Dieser Artikel erzielt 120 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.55-Beschuldigte; Recht; Medikament; Beschuldigten; Medikamente; Temesta; Gutachten; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Verfahren; Sertralin; Medikamenten; Fahrfähigkeit; Polizei; Stunden; Sachverhalt; Ärztin; Rechtsmittel; Urteils; Bupropion; Gericht; Verteidiger; Staat
SOSTBER.2022.56-Beschuldigte; Daten; Beschuldigten; Zugang; Zugriff; Planung; Beweis; Berufung; Firma; Laufwerk; Arbeit; Montag; Computer; Server; Verfahren; Aussage; Montage; Recht; Urteil; Apos; Sachverhalt; Aussagen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 IV 10 (6B_234/2022)
Regeste
 a Art. 135 StGB ; Gewaltdarstellungen. Tatbestandsmerkmale der strafbaren Handlung (E. 4.1).
Corte; Stato; Stato; LAQ/SI; Insorgente; Azione; Facebook; Recht; Accusa; DUPUIS; Tribunal; Tribunale; Autore; Al-Qaïda; Al-Qaïda; Osservatore; Autorità; Kommentar; TRECHSEL/; HAGENSTEIN; énal; Illiceità; TRECHSEL/MONA; GERNY; Linsorgente; CORBOZ; Internet; STRATENWERTH/BOMMER; RIEDO/LOGNOWICZ; DONATSCH
147 IV 297 (6B_1295/2020)
Regeste
 a Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 14 UNO Pakt II, Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 69 und 70 StPO ; Grundsatz der Justizöffentlichkeit, teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit, Anwesenheit von Vertrauenspersonen. Der Entscheid über den teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Verhandlung ist ein verfahrensleitender Beschluss im Sinne von Art. 80 Abs. 3 StPO . Er ist nicht mit sofortiger Beschwerde sondern zusammen mit dem Endentscheid anzufechten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1.1). Es verstösst nicht gegen den Grundsatz der Justizöffentlichkeit, wenn die Allgemeinheit (wegen der Corona-Pandemie) teilweise ausgeschlossen, jedoch rund zwanzig Journalisten die Teilnahme an der Berufungsverhandlung gestattet und dadurch die öffentliche Berichterstattung gewährleistet wird (E. 1.2). Aus Art. 70 Abs. 2 StPO lässt sich nicht ableiten, dass der Beschuldigte unabhängig von den konkreten Umständen die Anwesenheit von Vertrauenspersonen verlangen kann, denn dieser Anspruch kann mit anderen Interessen in Konflikt geraten. Vorliegend ist die vorinstanzliche Abwägung dieser Interessen nicht zu beanstanden (E. 1.3).
être; ébat; ébats; été; érêt; édé; édéral; état; énéral; CourEDH; énal; Lausanne; Tribunal; était; ésent; ègle; Audience; érêts; écessité; èglement; Autorité; Autre; ément; échauffement; Appel; édure; écédent; énale; écision; écédente

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-2967/2018AsylwiderrufRecht; Handlung; Griechenland; Urteil; Freiheitsstrafe; Taten; Sinne; Beschwerdeführers; Verfügung; Flüchtling; Gericht; Ausreise; Bereicherungsabsicht; Schweiz; Unterlagen; Bundesverwaltungsgericht; Dokumente; Person; Urteil; Recht; Vorinstanz; Verurteilung; Verbrechen; Handlungen; Stellung; Rechtsvertreter; Vernehmlassung
A-668/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Beschwerdegegner; Recht; Vertrag; Arbeitsvertrag; Verfahren; Urteil; Beschwerdegegners; Arbeitsverhältnis; Bewerbung; Täuschung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Offenbarungspflicht; Arbeitgeber; Krankheit; Bundesverwaltungsgericht; Entschädigung; Verfahren; Willensmangel; Lebenslauf; Bereich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.17Revision; Bundes; Kammer; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Berufungskammer; Verfahren; Rechtsmittel; StBOG; Gericht; Bundesstrafgericht; Durchsuchung; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Revisionsgr; Parteien; Bundesanwaltschaft; Sicherstellung; Urteils; Revisionsgründe; Gebühr; BStKR; Richter; Hausdurchsuchung
RR.2023.30Kanton; Gericht; Verfahren; Gerichtsstand; Kantons; Befehl; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Verfolgung; Generalstaatsanwaltschaft; Verfahrens; Gerichtsstands; Staatsanwaltschaft; Recht; Diebstahl; Beschwerdegegner; Delikt; Kantone; Beschwerdekammer; Parteien; Zürich-Sihl; Bezug; Verfügung; Behörde; Verfolgungshandlungen; Mittäter; übten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, Schweizerisches Strafgesetzbuch2018
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2018