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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 13 BV vom 2024

Art. 13 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230294Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gramm; Berufung; Methamphetamin; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Recht; Schweiz; Landes; Beweis; Landesverweisung; BetmG; Mobiltelefon; Verfahren; Verfahren; Hinweis; Staatsanwalt; Sinne; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Hinweise; Über
ZHNG230011Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Mietvertrag; Vertrag; Vermieter; Miete; Mieter; Berufungsbeklagte; Recht; Wohnung; Person; Vertragsänderung; Beklagten; Kündigung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Personen; Daten; Parteien; Gebrauch; Vermieterin; Mietvertrags; Verhältnis; Mietzins; Einkommen; Mietobjekt; Verhältnisse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2022.00374Widerruf der AufenthaltsbewilligungSchweiz; Aufenthalt; Heimat; Härte; Aufenthalts; Ehegemeinschaft; Integration; Härtefall; Beschwerde; Heimatland; Arbeit; Migration; Aufenthaltsbewilligung; Migrationsamt; Ermessen; Familie; Ehefrau; Recht; Wiedereingliederung; Studium; Bewilligung; Verwaltungsgericht; Sicherheitsdirektion; Ausländer; Beziehung; Beschwerdeführers
ZHAN.2021.00010Der Beschwerdeführer ist als Vater einer Tochter, welche ein Gymnasium im Kanton Zürich besucht, grundsätzlich zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf seinen Antrag, die Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe II sei so zu gestalten, dass keine Differenzierung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften vorgenommen werde, lässt sich von vornherein nicht eintreten (E. 1.3).Covid-; Maske; Bildung; Person; Masken; Bildungsbereich; Personen; Schule; Schüler; Massnahme; Epidemie; Kanton; Verordnung; Maskentragpflicht; Schulen; Recht; Massnahmen; Interesse; Coronavirus; VCovid-; Kinder; Gesundheit; Bundes; Schülerin; Sekundarstufe; Schülerinnen; Epidemien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 III 34 (5A_391/2021)
Regeste
Art. 32, 27 Abs. 1, Art. 39, 40, 40a IPRG ; Art. 39 ZGB ; Art. 8 EMRK ; Eintragung einer ausländischen Zivilstandsurkunde, Angabe des Geschlechts. Die Angabe des Geschlechts im schweizerischen Personenstandsregister kann nicht gestützt auf eine in Deutschland abgegebene Erklärung über die Streichung der Geschlechtsangabe aufgehoben werden (E. 3).
Geschlecht; Geschlechts; Person; Eintrag; Personen; Eintragung; Recht; Geschlechtsangabe; Register; Personenstands; Urteil; Streichung; Zivilstand; Schweiz; Anerkennung; Personenstandsregister; Ordre; Botschaft; Entscheid; Registerführung; Grundsätze; Angabe; Bezug; Staat; Gesetzgeber; Bundesrat; Geburt; Geschlechter; Deutschland; Obergericht
147 V 312 (9C_215/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG ; Art. 13 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen; Art. 8 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 BV ; Krankheits- und Behinderungskosten. Eine kantonale Ausführungsbestimmung zu den im Rahmen der Ergänzungsleistung zu tragenden Krankheits- und Behinderungskosten, die wie die vormalige Regelung in der ELKV keine Übernahme von Kosten für die Betreuung eines gesunden Kindes in einer Tagesstruktur vorsieht, ist gesetzeskonform (E. 6.2).
Ergänzung; Ergänzungsleistung; Behinderung; Ergänzungsleistungen; Krankheits; Behinderungskosten; Kanton; Recht; Entscheid; Pflege; Kindes; Gallen; Vergütung; Betreuung; Über; Urteil; Sozialversicherung; Kantons; Verordnung; Gesetzgeber; Kindern; Kinderkrippe; Ausgaben; Regel; Bundesgesetz; Tagesstruktur; Kantone

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4802/2024Zuweisung der Asylsuchenden an die KantoneKanton; Schutz; Mutter; Gewährung; Bundesverwaltungsgericht; Abhängigkeit; Gesuch; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Verfahren; Beziehung; Verfügung; Person; Pflege; Akten; Vorinstanz; Zuweisung; Kantone; Schweiz; Schutzes; Wegweisung; Unzulässigkeit; Kantonszuweisung; Prozessführung; Rechtsverbeiständung; Schutzsuchenden; Verbindung; Einheit
E-5359/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren - Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)Beschwerde; Kroatien; Beschwerdeführers; Mitgliedstaat; Dublin-III-VO; Asylgesuch; Recht; Verfügung; Schweiz; Verfahren; Sachverhalt; Urteil; Person; Bundes; Gesundheitszustand; Behandlung; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Wegweisung; Prüfung; Schutz; Überstellung; Sachverhalts; Begründung; Berichte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.198ügen; Filter; Auslieferung; Recht; Urteil; Bundes; Beschwerde; Urteile; Entscheid; Armenien; Schweiz; Behörde; Staat; Gefängnis; Bundesgericht; Konto; Vollzug; Behörden;; Bundesgerichts; Entscheide; Garantie; Beschwerdeführer; Familie; Auslieferungsersuchen; Verfahren; Beschwerdeführers; Verfolgte
RR.2021.282, RP.2021.84Auslieferung; Filter; Recht; Entscheid; Entscheide; Urteil; BStGer; Polen; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Urteile; Verfahren; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Staat; Familie; Beschluss; Rechtshilfe; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Schweiz; Mutter; Bundesgerichts; Beschwerdekammer; Justiz; Auslieferungsersuchen; ührt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- 4. Auflage2023
- 4. Auflage2023