146 III 194 (4A_180/2020) | Regeste Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4). | Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin |
143 III 420 (4G_4/2016) | Art. 129 BGG; Erläuterungsbegehren; sachliche Zuständigkeit; Gegenstand und Zweck. Ist das Bundesgericht zur Erläuterung oder Berichtigung des Dispositivs eines kantonalen Urteils in einer Zivilsache zuständig, nachdem es eine Beschwerde gegen dieses Urteil abgewiesen hat bzw. darauf nicht eingetreten ist? Gegenstand und Zweck der Erläuterung oder Berichtigung (E. 2).
| Urteil; Dispositiv; Erläuterung; Bundesgericht; Entscheid; Dispositivs; Urteils; Appellationsgericht; Erwägungen; Appellationsgerichts; Bundesgerichts; Vollstreckung; Berichtigung; Entscheids; Ergänzung; Entscheidungsgründe; Unvollständigkeit; Appellationsgerichtsurteil; Erläuterungsgesuch; Vollstreckungsverfahren; Urteile; Appellationsgerichtsurteils; Zweck; Gesuchsgegnerin; Basel-Stadt; Vollstreckungsverfahrens; Zuständigkeit |