CPC Art. 129 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 129 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 129 Furmas da l’agir processual

1. secziun Lingua da procedura

La procedura vegn manada en la lingua uffiziala dal chantun cumpetent. En cas da pliras linguas uffizialas reglan ils chantuns il diever da las linguas.


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Art. 129 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220028Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Kündigung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Investoren; Kläger; Klägers; Recht; Gespräch; Kontakt; Entscheid; Parteien; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Sachverhalt; Frist; Investorenkontakt; Beschluss; Pflicht; Arbeitspflicht
ZHLA220028Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Kündigung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Investoren; Kläger; Klägers; Recht; Gespräch; Kontakt; Entscheid; Parteien; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Sachverhalt; Frist; Investorenkontakt; Beschluss; Pflicht; Arbeitspflicht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150084Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Frist; Gericht; Kanton; Einkommen; Entscheid; Kantons; Obergerichtspräsident; Verfahren; Beilage; Beilagen; Beurteilung; Person; Anspruch; Bedürftigkeit; Notbedarf; Verhältnisse; Eingabe; Gesuche; Schweiz; Bestellung; Vermögens; Umstände
BSZB.2020.38 (AG.2021.308)vorsorgliche Massnahmen (Ergänzung Scheidungsurteil)Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Besuch; Besuchs; Berufungsbeklagten; Berufungsklägerin; Verfahren; Entscheid; Kindern; Gericht; Kontakt; Besuchsrecht; Scheidung; Verfahren; Parteien; Eltern; Recht; Kindes; Bericht; Massnahme; Kindsvater; Eingabe; Familie; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin
143 III 420 (4G_4/2016)Art. 129 BGG; Erläuterungsbegehren; sachliche Zuständigkeit; Gegenstand und Zweck. Ist das Bundesgericht zur Erläuterung oder Berichtigung des Dispositivs eines kantonalen Urteils in einer Zivilsache zuständig, nachdem es eine Beschwerde gegen dieses Urteil abgewiesen hat bzw. darauf nicht eingetreten ist? Gegenstand und Zweck der Erläuterung oder Berichtigung (E. 2).
Urteil; Dispositiv; Erläuterung; Bundesgericht; Entscheid; Dispositivs; Urteils; Appellationsgericht; Erwägungen; Appellationsgerichts; Bundesgerichts; Vollstreckung; Berichtigung; Entscheids; Ergänzung; Entscheidungsgründe; Unvollständigkeit; Appellationsgerichtsurteil; Erläuterungsgesuch; Vollstreckungsverfahren; Urteile; Appellationsgerichtsurteils; Zweck; Gesuchsgegnerin; Basel-Stadt; Vollstreckungsverfahrens; Zuständigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016
Adrian Staehelin, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016