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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 129 BGG vom 2024

Art. 129 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 129 Erläuterung und Berichtigung

1 Ist das Dispositiv eines bundesgerichtlichen Entscheids unklar, unvollständig oder zweideutig, stehen seine Bestimmungen untereinander oder mit der Begründung im Widerspruch oder enthält es Redaktions- oder Rechnungsfehler, so nimmt das Bundesgericht auf schriftliches Gesuch einer Partei oder von Amtes wegen die Erläuterung oder Berichtigung vor.

2 Die Erläuterung eines Rückweisungsentscheids ist nur zulässig, solange die Vorinstanz nicht den neuen Entscheid getroffen hat.

3 Die Artikel 126 und 127 sind sinngemäss anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 129 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220052ForderungEntscheid; Berichtigung; Vorinstanz; Verfügung; Recht; Dispositiv; Beschwerdegegner; Parteien; Vergleich; Erläuterung; Friedensrichter; Rechtsmittel; Erwägung; E-Mail; Gericht; Erwägungen; Streit; Gehör; Verfahren; Wille; Stellung; Vergleichs; Streitwert; Willen; Entscheids; Friedensrichteramt; Höhe; Mitteilung; Beschwerdegegnern
ZHLA150052Arbeitsrechtliche ForderungCarried; Interest; Berufung; Beklagten; Investition; Investitionen; Urteil; Erlös; Erlöse; Geschäft; Klägers; Parteien; Ziffer; Vorinstanz; Anlagen; Fonds; Vintage; Dispositiv; Teilurteil; Laufzeit; Abrechnung; Kompensationszahlung; Ansprüche; Kompensationszahlungen; Performance
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSUV.2020.10 (SVG.2022.7)Keine Parteientschädigung im EinspracheverfahrenBundesgericht; Einsprache; Parteien; Parteientschädigung; Urteil; Sozialversicherung; Verfahren; Sozialversicherungsgericht; Entscheid; Einspracheverfahren; Recht; Basel-Stadt; SUVA-Akte; Einspracheentscheid; Gericht; Bundesgerichts; Kostenpunkt; Rückweisung; Verfügung; Anspruch; Sozialversicherungsgerichts; Anwaltskosten; Leistungen; Urteils; Begehren; Obsiegen; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 65 (8C_525/2020)
Regeste
Art. 61 lit. i ATSG ; Art. 58 Abs. 2 und Art. 81 ff. des Gesetzes des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 1965 über die Verwaltungsrechtspflege (VRP); nachträgliche Auferlegung von Gutachterkosten. Für die Auferlegung von nachträglich in Rechnung gestellten Gutachterkosten bedarf es eines Rückkommenstitels. Im vorliegenden Fall schliesst das kantonale Recht die Wiedererwägung von Verwaltungsgerichtsentscheiden aus ( Art. 58 Abs. 2 VRP ) und sieht keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 ff. VRP von Amtes wegen vor (E. 4).
Entscheid; IV-Stelle; Gericht; Recht; Versicherungsgericht; Bundesgericht; Vorinstanz; Verwaltung; Urteil; Gallen; Gerichtsgutachten; Kanton; Kantons; Rechnung; Gerichtsgutachtens; Ergänzung; Amtes; Entscheids; Verfahren; Wiedererwägung; Wiederaufnahme; Invalidenrente; Stellungnahme; Zurückkommen; Gesetzes; Auferlegung; Verfahrens; Hinweisen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5707/2024Asyl und WegweisungUrteil; Urteils; Bundesverwaltungsgericht; Urteilsdatum; Richterin; Berichtigung; Rubrum; Bundesgesetzes; Bundesgericht; Dispositiv; Begründung; Contessina; Theis; Gerichtsschreiberin; Aglaja; Schinzel; Parteien; Migration; Bundesverwaltungsgerichts; Redaktionsoder; Rechnungsfehler; Bundesgerichtsgesetz; Praxiskommentar; Beschwerdeinstanz; Redaktionsfehler; Quot;; Verfahren; Abteilung; Besetzung
B-4271/2024Eidgenössische BerufsmaturitätUrteil; Urteils; Dispositiv; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Verfahren; Richter; Ziffer; Dispositivs; Kostenvorschuss; Höhe; Verfahrenskosten; Vorinstanz; Berichtigung; Erwägung; Widerspruch; Begründung; Francesco; Brentani; Gerichtsschreiber; Benjamin; Märkli; Rechtsmittelbelehrung; Bundesgericht; Frist; Beweismittel; Gerichtsurkunde; Abteilung; Besetzung; Vorsitz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2018.55Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Frankreich. Berichtigung (Art. 40 StBOG i.V.m. Art. 129 Abs. 1 BGG).Bundes; Entscheid; Gesuch; Bundesstrafgericht; Berichtigung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; StBOG; Rechtshilfe; Wiedererwägung; Revision; Entscheide; Advokaten; Tresorraum; Bundesgericht; Rechtsmittel; Tribunal; Yannick; Hostettler; Peter; Mosimann; Erwägung; Gemälde; Verfahren; Bundesgesetz; Bestimmungen; Erläuterung; Fehler; Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser; ässig
BB.2015.108Erläuterung und Berichtigung von Entscheiden (Art. 83 StPO).Bundes; Gesuch; Entscheid; Kammer; Beschwerdekammer; Erläuterung; Gesuchsteller; Bundesstrafgericht; Berichtigung; Gericht; StBOG; Entscheide; Dispositiv; Beschluss; Urteil; Verfahren; Bundesgericht; Erwägung; Apos;; Bundesstrafgerichts; Bundesgerichts; Tribunal; Anordnung; Gerichtsgebühr; Behörde; ürftig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz2018
- Hand, 2. Aufl. 2015