CCS Art. 128 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 128 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 128 2. Adattaziun a la chareschia

La dretgira po ordinar che la contribuziun da mantegniment s’augmentia u sa reduceschia automaticamain en cas da tschertas midadas dals custs da viver.


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Art. 128 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110046EhescheidungGesuch; Gesuchsteller; Unterhalts; Berufung; Vereinbarung; Parteien; Urteil; Unterhaltsbeitrag; Ziffer; Unterhaltsbeiträge; Urteils; Gericht; Verfahren; Rechtskraft; Geschäfts-Nr; Bezirksgericht; Horgen; Einkommen; Zahlung; Vormerk; Gesuchstellers; Prozesskostenvorschuss; Leistung; Entschädigung; Tochter; Kinderrenten; Anspruch; Rente; Verhältnis
VDHC/2021/924’en; ’intimé; ’appel; Entretien; ’entre; ’entretien; ’appelante; ’au; ’il; Enfant; ’enfant; étique; écis; ’à; était; Office; écision; écembre; ’union; élève; ’office; éter; L’appel; éré
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