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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 126 ZPO vom 2024

Art. 126 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 126 Sistierung des Verfahrens

1 Das Gericht kann das Verfahren sistieren, wenn die Zweckmässigkeit dies verlangt. Das Verfahren kann namentlich sistiert werden, wenn der Entscheid vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig ist.

2 Die Sistierung ist mit Beschwerde anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 126 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230041Ehescheidung (Sistierung)Scheidung; Verfahren; Beschwerdegegner; Eheschutz; Sistierung; Scheidungsverfahren; Vorinstanz; Recht; Verfahrens; Parteien; Eingabe; Entscheid; Verfügung; Abänderung; Scheidungsverfahrens; Interesse; Einigung; Urteil; Bezirksgericht; Eheschutzurteil; Unterhalt; Massnahmen; Scheidungsurteil; Geburt; Scheidungspunkt; Ehegatten; Streit
ZHVB240001Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 11. Dezember 2023 (CB230120-L)Bezug; Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Nichtigkeit; Gericht; Verwaltungskommission; Betreibung; Rechtsmittel; Obergericht; Geschäfts-Nr; Beschluss; Antrag; Verfügung; Verfahrens; Zirkulationsbeschluss; Kantons; Bezirksgericht; Aufsichtsbehörde; Obergerichts; Frist; Anträge; Pfändungsankündung; Urteil; Beschwerdegegner; Vormerkungen; Betreibungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140008Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Horgen vom 3. März 2014 (CB140003-F)Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Verfahren; Recht; Bezirks; Bezirksgericht; Aufsichtsbehörde; Aufsichtsbeschwerde; Grundbuch; Horgen; Entscheid; Bezirksgerichts; Vorinstanz; Obergericht; Beschwerdeführers; Beschluss; Verfahrens; Richter; Obergerichts; Verwaltungskommission; Eingabe; Frist; Antrag; Rechtsmittel; Verhalten; Verfahren; Oberrichter; Bestellung; Rechtsbeistandes
SOZKBES.2023.53-Verfahren; Sistierung; Verfahrens; Apos; Forderung; Verrechnung; Kantonsgericht; Darlehen; Verfügung; Klage; Olten-Gösgen; Betrag; Richteramt; Darlehens; Zuger; Beklagten; Entscheid; Zivilkammer; Obergericht; Urteil; Abtretung; Verrechnungsforderung; Gericht; Interesse; Klageantwort; Sistierungsantrag; Schweizerische
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Zivil; Urteil; Zuständigkeit; Miete; Prozess; Nichteintretensentscheid; Schlichtungsverfahren; Schweizerische; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Kommentar; Pacht; Geschäftsräumen; Entscheid; Streit; Recht; Klage; Gericht; Streitigkeit; édure; Prozessvoraussetzung; Streitigkeiten; Unzuständigkeit
141 III 270Art. 126 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 321 Abs. 2 ZPO; Beschwerdefrist gegen einen Sistierungsentscheid, fehlerhafte Belehrung über die Beschwerdefrist. Die Sistierungsentscheide im Sinne von Art. 126 Abs. 1 ZPO fallen unter die Kategorie der prozessleitenden Verfügungen und unterliegen der zehntägigen Beschwerdefrist von Art. 321 Abs. 2 ZPO. Das Vertrauen des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers in die fehlerhafte Belehrung über die Beschwerdefrist wird nicht geschützt, wenn eine systematische Lektüre des Gesetzes genügte, um den Fehler zu erkennen (E. 3.3). Tribunal; éposé; Beschwerdefrist; été; Encontre; écision; élai; être; Instruction; Extrait; Sistierungsentscheid; Belehrung; Verfügungen; Arrondissement; Côte; évocatoire; Action; écembre; éposée; Chambre; édéral; Application; écité; écisions; ésulte; Instruction; Urteilskopf; Arrêt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Haas, Schweizer, Oberhammer zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2021
Haas, Schweizer, Oberhammer zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2021