Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 125 ZPO vom 2024
Art. 125 Vereinfachung des Prozesses
Zur Vereinfachung des Prozesses kann das Gericht insbesondere:a. das Verfahren auf einzelne Fragen oder auf einzelne Rechtsbegehren beschränken;b. gemeinsam eingereichte Klagen trennen;c. selbstständig eingereichte Klagen vereinigen;d. eine Widerklage vom Hauptverfahren trennen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 125 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC230033 | Ehescheidung | Vorinstanz; Berufung; Beklagten; Unterhalt; Recht; Liegenschaft; Urteil; Unterhalts; Parteien; Konto; Einkommen; Urteils; Dispositiv; Entscheid; Rechtskraft; Gericht; Verfahren; Umbau; Betrag; Scheidung; Arbeit; Errungenschaft; Beleg; Ziffer |
ZH | LB220028 | Forderung | Verjährung; Verfahren; Beklagten; Vorinstanz; Akontozahlung; Frist; Berufung; Recht; Verfahrens; Verjährungsfrist; Stellung; Klage; Verfügung; Eingabe; Verfahren; Akontozahlungen; Schaden; Entscheid; Recht; Parteien; Antrag; Ausführungen; Stellungnahme; Replik; Unterbrechung; Gesamtschaden; änkte |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBES.2020.177 | - | Rechtsöffnung; Verfahren; Obergericht; Entscheid; Betreibung; Rechtsöffnungsverfahren; Gericht; Verfügung; Parteien; Zivilkammer; Urteil; Bundesgericht; Vereinigung; Obergerichts; Gesuchsgegner; Amtsgerichtspräsident; Eingabe; Verfügungen; Klagen; Begründung; Vereinfachung; Kostenvorschüsse; önnen |
SO | ZKBES.2020.180 | - | Rechtsöffnung; Verfahren; Obergericht; Entscheid; Betreibung; Rechtsöffnungsverfahren; Gericht; Verfügung; Parteien; Zivilkammer; Urteil; Bundesgericht; Vereinigung; Obergerichts; Gesuchsgegner; Amtsgerichtspräsident; Eingabe; Verfügungen; Klagen; Begründung; Vereinfachung; Kostenvorschüsse; önnen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 290 (5A_1018/2019) | Regeste Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3). | Streitverkündungsklage; Zulassung; Entscheid; Bezifferung; Urteil; Bezirksgericht; Berufung; Zivilprozessordnung; Kantonsgericht; Schweizerische; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Klage; Schriftenwechsel; Rechtsbegehren; Verfügung; Begehren; Zwischenentscheid; Kommentar; Schaden; Bundesgericht; Verfahren; Zulassungsgesuch; Sinne; Beweisverfahren; Hauptklage |
146 III 254 (4A_203/2019) | Regeste Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid ( Art. 91 lit. a BGG ) und einem Zwischenentscheid ( Art. 93 BGG ). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1). | Teilentscheid; Begehren; Bundes; Hauptbegehren; Bundesgericht; Entscheid; Urteil; Eventualbegehren; Rechtsprechung; Hauptbegehrens; Verfahren; Bundesgerichts; Abweisung; Voraussetzung; Teilentscheide; Kündigung; Voraussetzungen; Sinne; Schadenersatz; Klage; Zivilsachen; Zwischenentscheid |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Adrian Staehelin, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger | Kommentar zur ZPO | 2021 |
Sutter-Somm, Staehelin | Kommentar zur ZPO | 2018 |