
Art. 125 Cas d’exclusiun
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Art. 125 Cas d’exclusiun
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY140018 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Provision; Berufungsbeklagten; Unterhalt; Einkommen; Provisionsvorschuss; Recht; Unterhaltsbeitrag; Abänderung; Obergericht; Provisionsvorschusskonto; Parteien; Provisionen; Massnahmen; Kinder; Dispositiv; Ziffer; Urteil; Vorinstanz; Verfügung; Darlehen; Betrag; Entscheid; Einkommens; Schuld; Scheidung; Meilen |
ZH | LC130037 | Ehescheidung | Ehefrau; Gesuchsteller; Ehemann; Rente; Recht; Dispositiv; Urteil; Berufung; Ziffer; Grundstück; Scheidung; Stadtammannamt; Versteigerung; Liegenschaft; Kapital; Verfahren; Rechtskraft; Einzelrichter; Ehemannes; Scheidungsurteil; Antrag; Dispositivziffer; Scheidungsurteils; Parteien; Schätzung; Mindestangebot; Sinne; Entschädigung; üterrechtliche |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2014/54 | Entscheid Rückerstattung finanzieller Sozialhilfe. Art. 9, 16, 18 und 19 SHG (sGS 381.1). Art. 92 Abs. 1 Ziff. 8 SchKG (SR 281.1).Streitig war, inwiefern der vom Sozialhilfebezüger geschuldete Rückerstattungsbetrag von Fr. 7'000.-- mit laufenden Sozialhilfeleistungen verrechnet werden darf. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass mit Blick auf das sozialhilferechtliche Bedarfsdeckungsprinzip eine Verrechnung von Rückforderungen gegenüber dem Sozialhilfebezüger mit laufenden Leistungen (im Gegensatz zu sanktionsbedingten Leistungskürzungen) jedenfalls nicht den betreibungsrechtlichen Notbedarf tangieren darf. Dieser Grundsatz kommt vorab in jenen Fällen zum Tragen, in denen Sozialhilfeleistungen nicht den Charakter einer einmaligen Nothilfe haben und einer (dauerhaft ausgerichteten) Sozialversicherungsleistung insofern nahekommen, als sie - wie vorliegend - während eines längeren Zeitraums ausgerichtet werden. Eine Rückforderungsverrechnung mit laufenden Sozialhilfeleistungen ist zuzulassen, soweit mit den laufenden Leistungen dem Bedarfsdeckungsprinzip bzw. dem betreibungsrechtlicher Notbedarf Genüge getan wird und darüber hinaus ein Überschuss verbleibt. In diesem Sinn ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts im Urteil B 2007/203 zu präzisieren (Verwaltungsgericht, B 2014/54).Entscheid vom 30. Juni 2015 | Sozialhilfe; Leistung; Rückerstattung; Verrechnung; Leistungen; Rückforderung; Beschwerdegegner; Rekurs; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeleistungen; Entscheid; Recht; Quot; Vorinstanz; Existenzminimum; Verwaltungsgericht; Richtlinien; Notbedarf; Stadtrat; SchKG; Verfügung; Sozialamt; Kürzung; Beschluss; Zeitraum; Beschwerdegegnern; önne |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 55 (6B_117/2020) | Regeste Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6). | étention; édure; éparation; éance; être; énal; énale; Indemnité; Indemnisation; édé; Tribunal; éancier; édéral; évenu; égal; éciale; ément; Arrêt; éré; éférence; également; éances; Autre; éduit; Requête; Message; Verfahrens; éposée; Autorité; écision |
140 III 462 (5A_133/2014) | Art. 230a SchKG, insbes. Abs. 3, und Art. 247-250 SchKG; Einstellung des Konkursverfahrens über eine juristische Person mangels Aktiven; Spezialliquidation nach Kaskadensystem, Verfahren der unentgeltlichen Übertragung der Konkursaktiven auf den Staat; Erstellung eines Kollokationsplans. Ist der Konkurs über eine juristische Person mangels Aktiven eingestellt worden, befinden sich in der Konkursmasse aber verpfändete Vermögenswerte, so erfolgt die Liquidation nach dem Kaskadensystem von Art. 230a Abs. 2-4 SchKG. Beabsichtigt das Konkursamt, die Aktiven gemäss Art. 230a Abs. 3 SchKG unentgeltlich auf den Staat zu übertragen, muss es einen Kollokationsplan erstellen, der ein Lastenverzeichnis enthält (E. 5.1 und 5.2). | édule; Office; Konkurs; écaire; Banque; Genève; été; état; édé; SchKG; écembre; éance; éancier; Office; écision; Aktiven; éalisation; LOffice; Extinction; Einstellung; Person; édés; être; éder; Actif; VOUILLOZ; LORANDI; édure; établi; éancière |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5824/2020 | Bundespersonal | Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Rückforderung; Urteil; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Anspruch; Verfügung; Sinne; Ausgaben; Umstände; Härtefall; Auskunft; Krankheit |
A-2266/2019 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | ügung; Forderung; Bundes; Arbeitgeber; Recht; Auffangeinrichtung; Beitragsverfügung; Vorinstanz; Arbeitgeberin; Verfügung; Höhe; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Urteil; Verrechnung; Gemeinwesen; Quartal; Forderungen; Beitragsjahre; Betreibung; Verzugszins; Vorsorge; Verwaltung; Rechtsvorschlag; Betrag; Abtretungsvertrag; BVGer; Forderungen; Beitragsforderung; Richter |
Autor | Kommentar | Jahr |
Andreas Müller, Oser, Widmer Lüchinger | Basler Kommentar Obli- gationenrecht I | 2020 |
Sutter-Somm, Hasenböhler, Staehelin, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2016 |