DO Art. 125 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 125 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 125 Cas d’exclusiun

Cunter la veglia dal creditur na pon betg vegnir pajadas tras scuntrada:

  • 1. obligaziuns per restituir u per indemnisar chaussas ch’èn vegnidas depositadas, privadas illegalmain u retegnidas cun malart;
  • 2. obligaziuns, da las qualas la natira pretenda ch’ellas vegnian ademplidas effectivamain vers il creditur, sco dretgs d’aliments e dabuns da salari ch’èn absolutamain necessaris per il mantegniment dal creditur e da sia famiglia;
  • 3. obligaziuns a favur da la communitad che resultan tras il dretg public.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 125 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLY140018Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Provision; Berufungsbeklagten; Unterhalt; Einkommen; Provisionsvorschuss; Recht; Unterhaltsbeitrag; Abänderung; Obergericht; Provisionsvorschusskonto; Parteien; Provisionen; Massnahmen; Kinder; Dispositiv; Ziffer; Urteil; Vorinstanz; Verfügung; Darlehen; Betrag; Entscheid; Einkommens; Schuld; Scheidung; Meilen
    ZHLC130037EhescheidungEhefrau; Gesuchsteller; Ehemann; Rente; Recht; Dispositiv; Urteil; Berufung; Ziffer; Grundstück; Scheidung; Stadtammannamt; Versteigerung; Liegenschaft; Kapital; Verfahren; Rechtskraft; Einzelrichter; Ehemannes; Scheidungsurteil; Antrag; Dispositivziffer; Scheidungsurteils; Parteien; Schätzung; Mindestangebot; Sinne; Entschädigung; üterrechtliche
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2014/54Entscheid Rückerstattung finanzieller Sozialhilfe. Art. 9, 16, 18 und 19 SHG (sGS 381.1). Art. 92 Abs. 1 Ziff. 8 SchKG (SR 281.1).Streitig war, inwiefern der vom Sozialhilfebezüger geschuldete Rückerstattungsbetrag von Fr. 7'000.-- mit laufenden Sozialhilfeleistungen verrechnet werden darf. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass mit Blick auf das sozialhilferechtliche Bedarfsdeckungsprinzip eine Verrechnung von Rückforderungen gegenüber dem Sozialhilfebezüger mit laufenden Leistungen (im Gegensatz zu sanktionsbedingten Leistungskürzungen) jedenfalls nicht den betreibungsrechtlichen Notbedarf tangieren darf. Dieser Grundsatz kommt vorab in jenen Fällen zum Tragen, in denen Sozialhilfeleistungen nicht den Charakter einer einmaligen Nothilfe haben und einer (dauerhaft ausgerichteten) Sozialversicherungsleistung insofern nahekommen, als sie - wie vorliegend - während eines längeren Zeitraums ausgerichtet werden. Eine Rückforderungsverrechnung mit laufenden Sozialhilfeleistungen ist zuzulassen, soweit mit den laufenden Leistungen dem Bedarfsdeckungsprinzip bzw. dem betreibungsrechtlicher Notbedarf Genüge getan wird und darüber hinaus ein Überschuss verbleibt. In diesem Sinn ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts im Urteil B 2007/203 zu präzisieren (Verwaltungsgericht, B 2014/54).Entscheid vom 30. Juni 2015 Sozialhilfe; Leistung; Rückerstattung; Verrechnung; Leistungen; Rückforderung; Beschwerdegegner; Rekurs; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeleistungen; Entscheid; Recht; Quot; Vorinstanz; Existenzminimum; Verwaltungsgericht; Richtlinien; Notbedarf; Stadtrat; SchKG; Verfügung; Sozialamt; Kürzung; Beschluss; Zeitraum; Beschwerdegegnern; önne
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 55 (6B_117/2020)
    Regeste
    Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6).
    étention; édure; éparation; éance; être; énal; énale; Indemnité; Indemnisation; édé; Tribunal; éancier; édéral; évenu; égal; éciale; ément; Arrêt; éré; éférence; également; éances; Autre; éduit; Requête; Message; Verfahrens; éposée; Autorité; écision
    140 III 462 (5A_133/2014)Art. 230a SchKG, insbes. Abs. 3, und Art. 247-250 SchKG; Einstellung des Konkursverfahrens über eine juristische Person mangels Aktiven; Spezialliquidation nach Kaskadensystem, Verfahren der unentgeltlichen Übertragung der Konkursaktiven auf den Staat; Erstellung eines Kollokationsplans. Ist der Konkurs über eine juristische Person mangels Aktiven eingestellt worden, befinden sich in der Konkursmasse aber verpfändete Vermögenswerte, so erfolgt die Liquidation nach dem Kaskadensystem von Art. 230a Abs. 2-4 SchKG. Beabsichtigt das Konkursamt, die Aktiven gemäss Art. 230a Abs. 3 SchKG unentgeltlich auf den Staat zu übertragen, muss es einen Kollokationsplan erstellen, der ein Lastenverzeichnis enthält (E. 5.1 und 5.2). édule; Office; Konkurs; écaire; Banque; Genève; été; état; édé; SchKG; écembre; éance; éancier; Office; écision; Aktiven; éalisation; LOffice; Extinction; Einstellung; Person; édés; être; éder; Actif; VOUILLOZ; LORANDI; édure; établi; éancière

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-5824/2020BundespersonalLohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Rückforderung; Urteil; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Anspruch; Verfügung; Sinne; Ausgaben; Umstände; Härtefall; Auskunft; Krankheit
    A-2266/2019Beitragsverfügung der Auffangeinrichtungügung; Forderung; Bundes; Arbeitgeber; Recht; Auffangeinrichtung; Beitragsverfügung; Vorinstanz; Arbeitgeberin; Verfügung; Höhe; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Urteil; Verrechnung; Gemeinwesen; Quartal; Forderungen; Beitragsjahre; Betreibung; Verzugszins; Vorsorge; Verwaltung; Rechtsvorschlag; Betrag; Abtretungsvertrag; BVGer; Forderungen; Beitragsforderung; Richter

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Andreas Müller, Oser, Widmer LüchingerBasler Kommentar Obli- gationenrecht I2020
    Sutter-Somm, Hasenböhler, Staehelin, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016