Zollgesetz (ZG)
Art. 124 ZG vom 2023
Art. 124 Erschwerende Umstände
Als erschwerende Umstände gelten:a. das Anwerben einer oder mehrerer Personen für eine Zollwiderhandlung;b. das gewerbs- oder gewohnheitsmässige Verüben von Zollwiderhandlungen.
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Art. 124 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC180005 | Abänderung Scheidungsurteil | Berufung; Recht; Gesuch; Verfügung; Scheidung; Vorinstanz; Rente; Vorsorge; Gericht; Berufungsverfahren; Eingabe; Entscheid; Kanton; Verfahren; Rechtspflege; Zuständigkeit; Anträge; Renten; Nichtigkeit; Obergericht; Kantons; Urteil; Abänderung; Scheidungsurteil; Vorsorgeausgleich; Kammer; Beklagten; Ableben |
ZH | LC170028 | Ergänzung Scheidungsurteil | Recht; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Vorsorge; Verfahren; Beweis; Serbien; Parteien; Beweismittel; Teilung; Scheidung; Entscheid; Vorsorgeguthaben; Errungenschaft; Erwägung; Urteil; Höhe; Behauptung; Eigengut; Ergänzung; Scheidungsurteil |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2021.92 | - | Berufung; Unterhalt; Recht; Unterhalts; Berufungsbeklagte; Apos; Berufungskläger; Partei; Urteil; Berufungsbeklagten; Parteien; Schweiz; Scheidung; Gericht; Vorsorge; Unterhaltsbeitrag; Vorinstanz; Zahlung; Ergänzung; Unterhaltsanspruch; Verfahren; Staat; Anspruch; Ehegatte; Klage; Teilung; Gutachten |
SG | BV 2007/8 | Entscheid Art. 5 Abs. 1 Lit. 6 und Abs. 2 FZG (SR 831.42), Art. 1 Abs. 1 Lit. c BVV 2 (SR 831.441.1): Rückerstattung einer ausbezahlten Austrittsleistung. Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2008, BV 2007/8). | Ehefrau; Barauszahlung; Beweis; Vorsorge; Zustimmung; Entscheid; Beklagten; Recht; Bundes; Versicherungsgericht; Bundesgericht; Quot; Gallen; Vorsorgeeinrichtung; Betrag; Kanton; Kantons; Verwaltungsgericht; Zeugeneinvernahme; Rückerstattung; Rückforderung; Dokument; Verfahren; Versicherungs-Gruppe |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 95 (9C_391/2019) | Art. 123 und 124 ZGB ; Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung; Bestimmung der zu teilenden Austrittsleistung. Für die Anwendbarkeit von Art. 124 ZGB ist entscheidend, ob vor Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge entstanden resp. der Vorsorgefall Invalidität eingetreten ist. Dass (noch) keine Rente bezogen wird, schliesst die Anwendung von Art. 124 ZGB nicht aus (E. 4.4). | Vorsorge; Scheidung; Rente; Zeitpunkt; Austrittsleistung; Invalidenrente; Vorsorgefall; Einleitung; Scheidungsverfahrens; Anspruch; Teilung; Eintritt; Austrittsleistungen; Verfahren; Invalidenversicherung; Invalidität; Entscheid; Auslegung; Vorsorgeausgleich; Bundesgericht; Ehegatte; Rentenbezug; Urteil; Vorsorgeguthaben; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Betrag; Vorsorgefalls |
145 III 169 (5A_14/2019) | Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). | Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2020.17 | | Daten; Gesuch; Gesuchsgegner; Bundes; Filter; Entsiegelung; Durchsuchung; Entscheid; Entscheide; Geräte; Siegel; Siegelung; VStrR; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Datenträger; Verfahren; Gesuchsgegners; Bundesstrafgerichts; BStGer; Untersuchung; Tablet; Rechtsanwalt; Entsiegelungsgesuch; Vorgehen |
BE.2020.3 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Daten; Gesuch; Gesuchsgegner; Durchsuchung; Entsiegelung; VStrR; Schweiz; Verfahren; Mobiltelefon; Fahrzeug; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Recht; Entsiegelungsgesuch; Zollamt; Einfuhr; Ferrari; Bundesstrafgerichts; Datenträger; Papiere; Interesse; Sachverhalt; Bundesgericht; Mobiltelefons; Verwaltungsstrafverfahren; önne |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser, Jungo, Schwenzer, Fankhauser | Basler 6.Auflage , Art.124 | 2018 |
Baumann | Bern | 2005 |