E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zollgesetz (ZG)

Art. 124 ZG vom 2023

Art. 124 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 124 Erschwerende Umstände

Als erschwerende Umstände gelten:

  • a. das Anwerben einer oder mehrerer Personen für eine Zollwiderhandlung;
  • b. das gewerbs- oder gewohnheitsmässige Verüben von Zollwiderhandlungen.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 124 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLC180005Abänderung ScheidungsurteilBerufung; Recht; Gesuch; Verfügung; Scheidung; Vorinstanz; Rente; Vorsorge; Gericht; Berufungsverfahren; Eingabe; Entscheid; Kanton; Verfahren; Rechtspflege; Zuständigkeit; Anträge; Renten; Nichtigkeit; Obergericht; Kantons; Urteil; Abänderung; Scheidungsurteil; Vorsorgeausgleich; Kammer; Beklagten; Ableben
    ZHLC170028Ergänzung ScheidungsurteilRecht; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Vorsorge; Verfahren; Beweis; Serbien; Parteien; Beweismittel; Teilung; Scheidung; Entscheid; Vorsorgeguthaben; Errungenschaft; Erwägung; Urteil; Höhe; Behauptung; Eigengut; Ergänzung; Scheidungsurteil
    Dieser Artikel erzielt 154 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2021.92-Berufung; Unterhalt; Recht; Unterhalts; Berufungsbeklagte; Apos; Berufungskläger; Partei; Urteil; Berufungsbeklagten; Parteien; Schweiz; Scheidung; Gericht; Vorsorge; Unterhaltsbeitrag; Vorinstanz; Zahlung; Ergänzung; Unterhaltsanspruch; Verfahren; Staat; Anspruch; Ehegatte; Klage; Teilung; Gutachten
    SGBV 2007/8Entscheid Art. 5 Abs. 1 Lit. 6 und Abs. 2 FZG (SR 831.42), Art. 1 Abs. 1 Lit. c BVV 2 (SR 831.441.1): Rückerstattung einer ausbezahlten Austrittsleistung. Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2008, BV 2007/8). Ehefrau; Barauszahlung; Beweis; Vorsorge; Zustimmung; Entscheid; Beklagten; Recht; Bundes; Versicherungsgericht; Bundesgericht; Quot; Gallen; Vorsorgeeinrichtung; Betrag; Kanton; Kantons; Verwaltungsgericht; Zeugeneinvernahme; Rückerstattung; Rückforderung; Dokument; Verfahren; Versicherungs-Gruppe
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 V 95 (9C_391/2019) Art. 123 und 124 ZGB ; Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung; Bestimmung der zu teilenden Austrittsleistung. Für die Anwendbarkeit von Art. 124 ZGB ist entscheidend, ob vor Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge entstanden resp. der Vorsorgefall Invalidität eingetreten ist. Dass (noch) keine Rente bezogen wird, schliesst die Anwendung von Art. 124 ZGB nicht aus (E. 4.4). Vorsorge; Scheidung; Rente; Zeitpunkt; Austrittsleistung; Invalidenrente; Vorsorgefall; Einleitung; Scheidungsverfahrens; Anspruch; Teilung; Eintritt; Austrittsleistungen; Verfahren; Invalidenversicherung; Invalidität; Entscheid; Auslegung; Vorsorgeausgleich; Bundesgericht; Ehegatte; Rentenbezug; Urteil; Vorsorgeguthaben; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Betrag; Vorsorgefalls
    145 III 169 (5A_14/2019)Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BE.2020.17Daten; Gesuch; Gesuchsgegner; Bundes; Filter; Entsiegelung; Durchsuchung; Entscheid; Entscheide; Geräte; Siegel; Siegelung; VStrR; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Datenträger; Verfahren; Gesuchsgegners; Bundesstrafgerichts; BStGer; Untersuchung; Tablet; Rechtsanwalt; Entsiegelungsgesuch; Vorgehen
    BE.2020.3Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Daten; Gesuch; Gesuchsgegner; Durchsuchung; Entsiegelung; VStrR; Schweiz; Verfahren; Mobiltelefon; Fahrzeug; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Recht; Entsiegelungsgesuch; Zollamt; Einfuhr; Ferrari; Bundesstrafgerichts; Datenträger; Papiere; Interesse; Sachverhalt; Bundesgericht; Mobiltelefons; Verwaltungsstrafverfahren; önne

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Geiser, Jungo, Schwenzer, FankhauserBasler 6.Auflage , Art.1242018
    Baumann Bern 2005