Art. 123 Nachzahlung
1 Eine Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist.
2 Der Anspruch des Kantons verjährt zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240001 | Entzug des Aufenthalsbestimmungsrechts | Mutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat |
ZH | PQ240006 | Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung | Entschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Bezirksrat; Honorar; Beschwerdeverfahren; Schwierigkeit; Gehör; Bülach; Akten; Zeitaufwand; Gehörs; AnwGebV; Verantwortung; Aufwand; Gericht; Falles; Verhältnis; Urteil; BR-act; Festsetzung; Hinsicht; Honorars; Gebühr; Verfahren; Begründung; Streitigkeit |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VW190009 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Kanton; Obergerichts; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Kantons; Schuld; Entscheid; Verfahren; Verwaltungskommission; Zeitpunkt; Schulden; Verhältnisse; Interesse; Geldstrafe; Vermögenswerte; Rekurskommission; Gesuchstellers; Verfahrens; Forderungen; Gerichte |
ZH | VW190004 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Verfahren; Inkasso; Obergericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahrens; Obergerichts; Erlass; Rekurs; Verwaltungskommission; Kostenerlass; Recht; Kanton; Zahlung; Kantons; Forderung; Entscheid; Bezirksgericht; Gerichte; Schuld; Erlassgesuch; Verfahrenskosten; Rechnung; Belastung; Verhältnisse |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 419 (4A_428/2020) | Regeste Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2). | Verjährung; Instanz; Rechtsstreit; Klage; Urteil; Rechtsmittel; Abschluss; Entscheid; Forderung; Bundesgericht; Rechtskraft; Endentscheid; Revision; Verjährungsfrist; Berufung; Rechtshängigkeit; Verfahren; Rechtsstreits; Verfahrens; BERGAMIN; Vorentwurf; Verjährungsrecht; Unterbrechung; Einrede; Auslegung; Instanzenzug; Verjährungsrechts |
142 III 131 (4A_325/2015) | Art. 117 ff. ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Zulässigkeit des Erfordernisses einer Abtretungserklärung. Es ist zulässig, die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege von der Abtretung eines allfälligen Prozessgewinns bis zur Höhe der auf den Gesuchsteller entfallenden Gerichtskosten und der Kosten der anwaltlichen Vertretung abhängig zu machen (E. 2-4). | Rechtspflege; Abtretung; Zahlung; Gericht; Urteil; Prozessgewinn; Staat; Abtretungserklärung; Bezirksgericht; Prozesskosten; Gewährung; Voraussetzung; Kantons; Zivilprozessordnung; Kommentar; Forderung; Forderung; Prozessgewinns; Person; Voraussetzungen; Schweizerische; Gerichtskosten; Obergericht; BÜHLER; Abtretungserfordernis |
Autor | Kommentar | Jahr |
Jent-Sørensen, Sarbach | Kommentar ZPO | 2015 |
Haas, Oberhammer | ZPO | 2014 |