E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 123 ZPO vom 2024

Art. 123 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 123 Nachzahlung

1 Eine Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist.

2 Der Anspruch des Kantons verjährt zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 123 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240001Entzug des AufenthalsbestimmungsrechtsMutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat
ZHPQ240006Entschädigung der unentgeltlichen RechtsvertretungEntschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Bezirksrat; Honorar; Beschwerdeverfahren; Schwierigkeit; Gehör; Bülach; Akten; Zeitaufwand; Gehörs; AnwGebV; Verantwortung; Aufwand; Gericht; Falles; Verhältnis; Urteil; BR-act; Festsetzung; Hinsicht; Honorars; Gebühr; Verfahren; Begründung; Streitigkeit
Dieser Artikel erzielt 6327 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW190009KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Kanton; Obergerichts; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Kantons; Schuld; Entscheid; Verfahren; Verwaltungskommission; Zeitpunkt; Schulden; Verhältnisse; Interesse; Geldstrafe; Vermögenswerte; Rekurskommission; Gesuchstellers; Verfahrens; Forderungen; Gerichte
ZHVW190004KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Verfahren; Inkasso; Obergericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahrens; Obergerichts; Erlass; Rekurs; Verwaltungskommission; Kostenerlass; Recht; Kanton; Zahlung; Kantons; Forderung; Entscheid; Bezirksgericht; Gerichte; Schuld; Erlassgesuch; Verfahrenskosten; Rechnung; Belastung; Verhältnisse
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Instanz; Rechtsstreit; Klage; Urteil; Rechtsmittel; Abschluss; Entscheid; Forderung; Bundesgericht; Rechtskraft; Endentscheid; Revision; Verjährungsfrist; Berufung; Rechtshängigkeit; Verfahren; Rechtsstreits; Verfahrens; BERGAMIN; Vorentwurf; Verjährungsrecht; Unterbrechung; Einrede; Auslegung; Instanzenzug; Verjährungsrechts
142 III 131 (4A_325/2015)Art. 117 ff. ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Zulässigkeit des Erfordernisses einer Abtretungserklärung. Es ist zulässig, die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege von der Abtretung eines allfälligen Prozessgewinns bis zur Höhe der auf den Gesuchsteller entfallenden Gerichtskosten und der Kosten der anwaltlichen Vertretung abhängig zu machen (E. 2-4). Rechtspflege; Abtretung; Zahlung; Gericht; Urteil; Prozessgewinn; Staat; Abtretungserklärung; Bezirksgericht; Prozesskosten; Gewährung; Voraussetzung; Kantons; Zivilprozessordnung; Kommentar; Forderung; Forderung; Prozessgewinns; Person; Voraussetzungen; Schweizerische; Gerichtskosten; Obergericht; BÜHLER; Abtretungserfordernis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Jent-Sørensen, Sarbach Kommentar ZPO2015
Haas, Oberhammer ZPO2014