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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 123 BGG vom 2024

Art. 123 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 123 Andere Gründe

1 Die Revision kann verlangt werden, wenn ein Strafverfahren ergeben hat, dass durch ein Verbrechen oder Vergehen zum Nachteil der Partei auf den Entscheid eingewirkt wurde; die Verurteilung durch das Strafgericht ist nicht erforderlich. Ist das Strafverfahren nicht durchführbar, so kann der Beweis auf andere Weise erbracht werden.

2 Die Revision kann zudem verlangt werden:

  • a. (1) in Zivilsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, wenn die ersuchende Partei nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im früheren Verfahren trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht beibringen konnte, unter Ausschluss der Tatsachen und Beweismittel, die erst nach dem Entscheid entstanden sind;
  • b. (2) in Strafsachen, wenn die Voraussetzungen von Artikel 410 Absätze 1 Buchstaben a und b sowie 2 StPO (3) erfüllt sind;
  • c. (4) in Sachen, die Ansprüche auf Ersatz von nuklearem Schaden betreffen, aus den in Artikel 5 Absatz 5 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 13. Juni 2008 (5) genannten Gründen.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. II 1 des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).
    (2) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 3 der Strafprozessordnung vom 5. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).
    (3) SR 312.0
    (4) Eingefügt durch Anhang Ziff. II 1 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 13. Juni 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2022, veröffentlicht am 27. Jan. 2022 (AS 2022 43; BBl 2007 5397).
    (5) SR 732.44

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 123 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRT150071Rechtsöffnung Recht; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Urteil; SchKG; Betreibung; Bundesgerichts; Unterschrift; Beklagten; Gericht; Entscheid; Kopie; Urteils; Rechtsöffnungsbegehren; Original; Generalsekretär; Verfahren; Vorinstanz; Betreibungs; BGerR; Unterschriften; Schweiz; Entschädigung; Beschwerdeschrift; Revision
    VDJug/2019/275-évision; Appel; énale; édéral; Office; écision; Avait; Office; érante; évenue; Autorité; épend; ésident; éance; Arrondissement; èces; épendante; écrit; écédente; écité; éposé; ément
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2022.200-Abstimmung; Polizei; Plakate; Beschwerde; Recht; Kanton; Staat; Verwaltungsgericht; Abstimmungsbeschwerde; Unregelmässigkeit; Vorfeld; Unregelmässigkeiten; Kantons; Abstimmungskampf; Kantonspolizei; Standort; Beweis; Solothurn; Entfernung; Eingriff; Standorten; Volksabstimmung; Verfahren
    SGB 2015/224Entscheid Steuerrecht. Art. 197 StG (sGS 811.1), Art. 51 StHG (SR 642.14).Nach Art. 197 Abs. 1 lit. c StG sowie Art. 51 Abs. 1 lit. c StHG kann eine rechtskräftige Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid auf Antrag oder von Amtes wegen zugunsten des Steuerpflichtigen revidiert werden, wenn ein Verbrechen oder Vergehen die Verfügung oder den Entscheid beeinflusst hat. Die Feststellung, ob eine strafbare Handlung vorliegt, hat wenn immer objektiv möglich auf dem Wege des Strafverfahrens zu erfolgen. Es besteht insofern keine Alternativität zwischen Straf- und Revisionsverfahren. Ist ein Strafverfahren allerdings nicht durchführbar – beispielsweise bei Tod des Täters oder Eintritt der Verfolgungsverjährung – so sind Revisionsbehörde und –gerichte angehalten, nach freier Überzeugung über das Vorliegen einer strafbaren Handlung zu befinden.Offenbleiben kann vorliegend, ob angesichts der gefestigten bundesgerichtlichen Praxis – wonach sich eine vertraglich vertretene Partei die Fehlleistungen ihres Vertreters grundsätzlich unmittelbar anrechnen lassen muss und die nachträgliche Überprüfung einer Veranlagungsverfügung, welche der Vertreter einer steuerpflichtigen Person absichtlich oder in Unkenntnis der Rechtslage im ordentlichen Verfahren geltend zu machen unterlässt, unzulässig ist – die strafbaren Handlungen eines Steuervertreters, welche ausschliesslich durch Verletzung von Verfahrenspflichten Einfluss auf die Veranlagungsverfügung genommen haben, überhaupt als Revisionsgründe vorgebracht werden können (Verwaltungsgericht, B 2015/224). Revision; Verfahren; Handlung; Steuervertreter; Entscheid; Revisionsgr; Kanton; Recht; Verfahrens; Verfahren; Veranlagung; Feststellung; Veranlagungsverfügung; Steuervertreters; Vorinstanz; Vergehen; Handlungen; Verwaltungsgericht; Kantons; Gallen; Steueramt; Behörde; Steuerpflichtigen; Verbrechen; Praxis; Revisionsgründe; Gemeindesteuern; äftig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 238 (4F_7/2020)
    Regeste
    Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1).
    Revision; Bundes; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Entscheid; Revisionsgesuchs; Beweis; Tatsachen; Beweismittel; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Sachverhalt; Verfahren; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Kognition; Generalversammlung; Revisionsgr; Revisionsgesuchsteller; Revisionsverfahren; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Aktionär; Aktionärs; ändig
    144 V 258Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG. Der Entzug der Betriebsbewilligung für die "Abteilung Begutachtung" der Klinik X. (vgl. Urteil 2C_32/2017) begründet die Revision eines Urteils, in welchem die II. sozialrechtliche Abteilung ausschliesslich auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens dieses Instituts entschieden hat (Urteil 9C_587/2016) (E. 2). Expert; Tribunal; Expertise; édéral; été; édical; Arrêt; évision; Invalidité; érant; épartement; Assurance-invalidité; érante; écembre; département; établi; Genève; être; édure; édicale; Assurée; était; écision; état; Office; Urteil; Office; Autorité; République; Autorisation

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-1520/2024Asylverfahren (Übriges)Revision; Gesuch; Gesuchstellende; Urteil; Beweismittel; Bundesverwaltungsgericht; Gesuchstellenden; Eingabe; Gesuchsteller; Bundesverwaltungsgerichts; Entscheid; Verfahren; Rechtsmittel; Revisionsgr; Richter; Türkei; Wegweisung; Source; Bericht; Ermittlungsbüros; Terrorismus; Vorbringen; Gericht; Frist; Revisionsgesuch
    D-4837/2024Asyl und Wegweisung (Wiedererwägung)ändig; Eingabe; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Revision; Behörde; Verfügung; Zuständigkeit; Verfahren; Nichteintreten; Beweismittel; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Revisionsgesuch; Wegweisung; Wiedererwägungsgesuch; Nichteintretensentscheid; Verfahrens; Richter; Urteil; Bundesverwaltungsgerichts; Wiedererwägungsgesuch»; Ermittlungsverfahren; Gesuch; Türkei; Asylgesuch; Flüchtlingseigenschaft; Vollzug

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CR.2021.5Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Gericht; Entscheid; Auslieferung; Filter; Urteil; Sachen; Beschwerdekammer; StBOG; Revisionsgesuch; Entscheide; Bundesgericht; Tatsachen; Verfahren; Urteile; Verfahren; Gericht; Bundesstrafgericht; Berufungskammer; Justiz; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Beschluss; Rechtshilfe; BStGer; Gesuchstellers
    CR.2020.27Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich; Eintretensverfügung (Art. 80a Abs. 1 IRSG),
    Erstellung eines Gutachtens (Art. 63 Abs. 2 lit. b IRSG)
    Revisionsgesuch gegen den Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2020.180 vom 23. Juli 2020
    Bundes; Gesuchsteller; Entscheid; Revision; Beschwerdekammer; StBOG; Bundesstrafgericht; Verfahren; Verfahren; Rechtshilfe; Berufungskammer; Staatsanwalt; Eintreten; Anfechtungsobjekt; Verfahrens; Graubünden; Revisionsgesuch; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Rechtskraft; Staatsanwaltschaft; Eintretensverfügung; Gesuchstellers; Eingabe; Revisionsverfahren; Gericht; önne

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    -Praxis, 2. Aufl. 2013
    -Basler Kommentar Bundesgerichtsgesetz2011