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Obligationenrecht (OR)

Art. 120 OR vom 2024

Art. 120 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 120 Voraussetzung 1. Im
Allgemeinen

1 Wenn zwei Personen einander Geldsummen oder andere Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig sind, schulden, so kann jede ihre Schuld, insofern beide Forderungen fällig sind, mit ihrer Forderung verrechnen.

2 Der Schuldner kann die Verrechnung geltend machen, auch wenn seine Gegenforderung bestritten wird.

3 Eine verjährte Forderung kann zur Verrechnung gebracht werden, wenn sie zurzeit, wo sie mit der andern Forderung verrechnet werden konnte, noch nicht verjährt war.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 120 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230182RechtsöffnungRecht; Verrechnung; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Unterhalt; Forderung; Beklagten; Betreibung; Zahlung; Kinder; Hypothekarzins; Urteil; Hypothekarzinsen; Verhalten; Gläubiger; Entscheid; Unterhaltsbeiträge; Rechtsmissbrauch; Hinweis; Unterhaltsforderung; Forderung; Vorbringen; Verfahren; Schuld; Zahlungspflicht; Kammer; Kinderunterhalt; Eingabe; Erwägungen
ZHVR230006Rekurs gegen Anordnung vom 23. Oktober 2023Verrechnung; Rekurrentin; Rekurs; Verfahren; Obergericht; Recht; Gericht; Forderung; Rekursgegner; Kanton; Obergerichts; Inkasso; Schuld; Kantons; Geschäfts-Nr; Forderung; Bezirksgericht; Höhe; Inkassos; Forderungen; Verwaltungskommission; Kostenvorschuss; Zentrale; Inkassostelle; Verfahrens; Rechtsmittel; Bundesgericht; Anordnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180011Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Rekurrent; Abtretung; Verfahren; Rekursgegnerin; Recht; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Forderung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Entschädigung; Auslegung; Prozess; Interesse; Verfahren; Bestimmungen; Obergericht; Beschluss; Verfügung; Vollmacht; Prozessordnung; Bezirksgericht; Bülach; Gerichtskosten
ZHVR180006Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Verfahren; Rekurrent; Recht; Abtretung; Rekursgegnerin; Verfahrens; Forderung; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Obergericht; Entschädigung; Auslegung; Verwaltungskommission; Kantons; Verfahren; Prozess; Interesse; Bestimmungen; Staat; Rechtsvertreter; Obergerichts; Beschuldigte; Entscheid; Prozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 61 (4A_398/2022)
Regeste
Art. 120 und 124 Abs. 2 OR ; Verrechnung von Forderungen unterschiedlicher Währung; Umrechnungszeitpunkt; Rückwirkungsprinzip. Bei Verrechnung von Forderungen unterschiedlicher Währung ist für die Währungsumrechnung vorbehältlich abweichender Parteivereinbarung auf jenen Zeitpunkt abzustellen, in dem die Forderungen zur Verrechnung geeignet einander gegenüberstanden (E. 7).
Verrechnung; Zeitpunkt; Forderung; Forderung; Umrechnung; Forderungen; Währung; Rückwirkung; Fälligkeit; Verrechnungsforderung; Verrechnungserklärung; Verrechnende; Kommentar; Umrechnungskurs; Recht; Urteil; Parteien; Beschwerdeführerinnen; Umrechnungszeitpunkt; Obligation; Schweizer; Fremdwährungsforderungen; Obligationenrecht; Verrechnungsgegner; Zugang; Bundesgericht
147 IV 55 (6B_117/2020)
Regeste
Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6).
étention; édure; éparation; éance; être; énal; énale; Indemnité; Indemnisation; édé; Tribunal; éancier; édéral; évenu; égal; éciale; ément; Arrêt; éré; éférence; également; éances; Autre; éduit; Requête; Message; Verfahrens; éposée; Autorité; écision

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6764/2019RenteRente; Renten; Verfügung; Vorinstanz; Recht; Altersrente; Versicherung; Einsprache; Schweiz; Urteil; Erziehungsgutschrift; Polen; Erziehungsgutschriften; Person; Kürzung; BVGer; Beitragsdauer; Verfügungen; Verrechnung; Wiedererwägung; Rentenvorbezug; Erlass; Beiträge; Anspruch; Versicherungszeit; Versicherungszeiten
A-1481/2018(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenVorsorge; Austritt; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitgeber; Teilliquidation; Austritts; Vorsorgewerk; Anschluss; Austrittsleistung; Arbeitgeberin; Recht; Anschlussvertrag; Kündigung; Sachverhalt; Fehlbetrag; Vorinstanz; Unterdeckung; Verfahren; Vorsorgewerks; Altersguthaben; Anspruch; Urteil; Sanierung; Austrittsleistungen; Stiftung; Aufsicht; Hinweisen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Oser, Widmer LüchingerBasler Obligationenrecht2020
Wolf, PeterBasler Kommentar Obligationenrecht I2020