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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 120 AIG vom 2024

Art. 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 120 Weitere Widerhandlungen

1 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • a. die An- oder Abmeldepflichten verletzt (Art. 10–16);
  • b. ohne erforderliche Bewilligung die Stelle wechselt oder von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit übergeht (Art. 38);
  • c. ohne erforderliche Bewilligung den Wohnort in einen anderen Kanton verlegt (Art. 37);
  • d. mit der Bewilligung verbundene Bedingungen nicht einhält (Art. 32, 33 und 35);
  • e. der Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der Ausweispapiere (Art. 90 Bst. c) nicht nachkommt;
  • f. (1) die Meldepflicht nach Artikel 85a Absätze 2 und 3bis verletzt oder mit der Meldung verbundene Bedingungen nicht einhält (Art. 85a Abs. 2–3bis);
  • g. (2) sich der Kontrolle durch ein Kontrollorgan nach Artikel 85a Absatz 4 widersetzt oder diese Kontrolle verunmöglicht.
  • 2 Bei Widerhandlungen gegen die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz kann der Bundesrat Bussen bis zu 5000 Franken vorsehen.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration) (AS 2017 6521; BBl 2013 2397, 2016 2821). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Dez. 2021 (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme), in Kraft seit 1. Juni 2024 (AS 2024 188; BBl 2020 7457).
    (2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220272Rechtswidriger AufenthaltBeschuldigte; Geldstrafe; Gericht; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Gericht; Rückführung; Sinne; Umwandlung; Bundesgericht; Verfahren; Tagessätzen; Entscheid; Staatsanwalt; Aufenthalt; Tagessatz; Gerichtskasse; Berufungsverfahren; EU-Rückführungsrichtlinie; Staatsanwaltschaft; Rechtsmittel; Rechtsprechung; Bundesgerichts; Ersatzfreiheitsstrafe; Verfahrens; Kantons
    BESK 2020 189Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, versuchte einfache Körperverletzung, Diebstahl etc.Beschuldigte; Urteil; Recht; Schweiz; Landes; Landesverweisung; Interesse; Beschuldigten; Härte; Verfahren; Delikts; Vorinstanz; Härtefall; Italien; Bundes; Deliktsbetrag:; Drogen; Beruf; Interessen; Kanton; Bundesgericht; Berufung; Entschädigung; Rechtsanwalt; Ausländer; Bundesgerichts; Gesundheit

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; Analyse; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Luzern; Interesse; Verfahren; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Sinne; Person; Bundesgerichts; Geheimhaltungsinteresse; Behörden
    BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; Akten; Kantons; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Urteil; Staats; Aufenthalt; Glarus; Behörden; Ausländerin; Urteile; Schweiz; Entscheid; Entscheide; Staatsanwalt; Täter; Aufenthalts; Arbeit; Teilnehmer; Ausländerinnen; Erwerbstätigkeit; Verfahren; Gesuch; Taten