E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zollgesetz (ZG)

Art. 12 ZG vom 2023

Art. 12 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 12 Aktiver Veredelungsverkehr

1 Für Waren, die zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung vorübergehend ins Zollgebiet verbracht werden, gewährt das BAZG Zollermässigung oder Zollbefreiung, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

2 Unter den gleichen Voraussetzungen gewährt das BAZG für Waren, die ins Zollgebiet eingeführt werden, Zollermässigung oder Zollbefreiung, wenn inländische Waren gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität als bearbeitete oder verarbeitete Erzeugnisse ausgeführt werden.

3 Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Grundstoffe gewährt das BAZG Zollermässigung oder Zollbefreiung, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere Massnahmen ausgeglichen werden kann.

4 Der Bundesrat regelt, in welchem Ausmass Rückerstattung, Zollermässigung oder Zollbefreiung für Waren gewährt wird, die nicht wieder ausgeführt, sondern auf Antrag im Zollgebiet vernichtet werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 12 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180031Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1, 2 und 4 ZGBBezirksrat; Klinik; Familie; Beschwerdeführers; Entscheid; Verwaltung; Vertretung; Ehefrau; Recht; Uster; KESB-act; Verwaltungsrat; Akten; Liegenschaft; Unternehmung; Beiständin; Schwächezustand; Verfahren; Erwachsenen; Eheleute; Über; Vermögens; Urteil; Tochter; Aktien; Vertretungsbeistandschaft
ZHNP150006ForderungBerufung; Vorinstanz; Klage; Recht; Horgen; Gericht; Berufungsverfahren; Bezirk; Friedensrichter; Beklagten; Zweckverband; Parteien; Begründung; Verfahren; Verfügung; Bezirksgericht; Einzelgericht; Prozessvoraussetzungen; Klägers; Forderung; Klagebewilligung; Parteifähigkeit; Standpunkt; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Urteil
Dieser Artikel erzielt 29 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150022Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Klage; Verfahren; Person; Anspruch; Obergerichts; Erwachsene; Rechtsbeistand; Unterhalt; Opfikon-Glattbrugg; Beurteilung; Eltern; Jugendliche; Kanton; Gesuchstellers; Gericht; Einkommen; Verhältnisse; Kantons; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Mittellosigkeit
ZHVO140159Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Obergericht; Klage; Verfahren; Anspruch; Erwachsene; Rechtsbeistand; Unterhalt; Beurteilung; Person; Eltern; Jugendliche; Kanton; Friedensrichteramt; Obergerichts; Gericht; Einkommen; Kantons; Gesuchs; Bedürftigkeit; Rechtsbeistandes; Verhältnisse; Hauptsache; önne
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Methode; Kantonsgericht; Kindes; Untersuchungsmaxime; Erwerbstätigkeit; Kindesunterhalt; Ehegatte; Urteil; Entscheid; Bereich; Willkür; Betreuung; Unterhaltes; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Ehegatten; Haushalt; Haushaltes; Ehefrau; Barunterhalt; Erwägungen; Methoden; Verhältnisse; -konkrete; Trennung
147 III 249 (5A_907/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung. Prinzipien der Unterhaltsfestsetzung (E. 3.4). Begriff und Folgen der lebensprägenden Ehe nach bisheriger Rechtsprechung (E. 3.4.1). Die Frage der Lebensprägung darf keinen "Kippeffekt" für die Rechtsfolgen zeitigen; vielmehr ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen (E. 3.4.2). Weiterentwicklung des Begriffes der lebensprägenden Ehe, welche zur Bestimmung des gebührenden nachehelichen Unterhaltes eine Anknüpfung am ehelich gelebten Standard rechtfertigt (E. 3.4.3). Selbst bei lebensprägender Ehe geht die Eigenversorgung einem allfälligen Unterhaltsanspruch vor. Grundsätzlich ist eine vorhandene Erwerbskapazität vollständig auszuschöpfen (E. 3.4.4). Wenn sie ganz oder teilweise fehlt, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten auch nachehelich ein Unterhaltsanspruch, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen (E. 3.4.5). Insgesamt massgeblich sind somit die Umstände des Einzelfalles, d.h. das, was die konkrete Ehe ausgemacht hat (E. 3.4.6). Anwendung dieser Prinzipien auf den vorliegenden Fall (E. 3.5).
Unterhalt; Ehemann; Ehefrau; Unterhalts; Recht; Urteil; Kinder; Rechtsprechung; Entscheid; Trennung; Schweiz; Erwerbstätigkeit; Haushalt; Eigenversorgung; Ehegatte; Ehemannes; Zusammenleben; Leistung; Kantonsgericht; Heirat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-376/2021ZölleBewilligung; Veredelung; Qualität; Auflage; Eckstück; Rindsbinde; Bundes; Äquivalenz; Vorinstanz; Verfahren; Auflagen; Zollgebiet; Beschaffenheit; Unterspälte; Vorschlag; Rindsbinden; Einfuhr; Fisch; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Eckstücke; Urteil; Äquivalenzverkehr; Verfahrens; Rindsbindenteile
A-377/2021ZölleBewilligung; Qualität; Auflage; Veredelung; Eckstück; Rindsbinde; Bundes; Äquivalenz; Vorinstanz; Verfahren; Auflagen; Zollgebiet; Beschaffenheit; Unterspälte; Vorschlag; Rindsbinden; Einfuhr; Fisch; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Eckstücke; Urteil; Äquivalenzverkehr; Verfahrens; Rindsbindenteile

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2022.7Entscheide; Filter; BStGer; Beschwerdekammer; Daten; Verfahren; Bundesstrafgericht; VStrR; Bundesamt; Widerhandlungen; Verfahrensakten; Durchsuchung; Mobiltelefon; Datenkopie; Bundesstrafgerichts; Tribunal; Grenzsicherheit; Verfolgung; Bundesgesetz; Mobiltelefons; Frist; MWSTG; Bundesgericht; Gerichtsschreiberin; Parteien; Direktionsbereich; Gesuchsteller; Advokat
BV.2021.27Filter; Recht; Entscheid; Bargeld; Bundesstrafgericht; Entscheide; VStrR; Urteil; Basel; Eingabe; Gericht; Bundesstrafgerichts; BStGer; Beschwerdekammer; Verfahren; Rechtsverzögerung; Urteile; Beschwerdeführers; Suter; Apos;; E-Mail; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Parteien; Bargeldes; Verfahrens; Bezug; Direktor; Beschwerdeverfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DavidBasler Kommentar zum Markenschutzgesetz2017
Walter Fellmann Kommentar zum Anwaltsgesetz2011