Art. 12 Steuernachfolge
1 Stirbt der Steuerpflichtige, so treten seine Erben in seine Rechte und Pflichten ein. Sie haften solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steuern bis zur Höhe ihrer Erbteile, mit Einschluss der Vorempfänge.
2 Der überlebende Ehegatte haftet mit seinem Erbteil und dem Betrag, den er aufgrund ehelichen Güterrechts vom Vorschlag oder Gesamtgut über den gesetzlichen Anteil nach schweizerischem Recht hinaus erhält.
3 Die überlebenden eingetragenen Partnerinnen oder Partner haften mit ihrem Erbteil und dem Betrag, den sie auf Grund einer vermögensrechtlichen Regelung im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004 (1) erhalten haben. (2)
(1) SR 211.231Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC160013 | Nachzahlungspflicht (auch) der Erben? | Zahlung; Recht; Erben; Zahlungspflicht; Erblasser; Rechtspflege; Erblasserin; Staat; Vorinstanz; öffentlich-rechtlich; Verhältnisse; Forderung; -rechtliche; Zahlungsforderung; öffentlich-rechtliche; BÜHLER; ZPO/ZH; Standpunkt; Sinne; Pflichtigen; Todes; Rückerstattung; Schuld; Staates; Anspruch |
ZH | NQ120027 | Erbschaft | Inventar; Erbschaft; Berufung; Erben; Berufungskläger; Recht; Bezirksrat; Forderung; Kinder; Schweiz; Vormundschaftsbehörde; Andelfingen; Beistand; Beschluss; Entscheid; Sinne; Erblasser; Höhe; Vollstreckung; Erblassers; Inventars; Behörde; Geschäft; Erbteil; Einzelgericht; Annahme; Interesse; öglich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2019.58 | - | Steuer; Bundesgericht; Steueramt; Busse; Bussen; Urteil; Steuern; Hinterziehung; Rekurrentin; Verfahren; AHV-Beiträge; Bundesgerichts; Recht; Bussenverfügung; Veranlagung; Bussenverfügungen; Steuerverwaltung; Beschwer; Einsprache; Kirchensteuer; Rekurs; Steuerpflichtigen; Steuergericht; Staat; Verfahrens; Solothurn; Beilage |
BS | VD.2014.166 (AG.2015.583) | Erlass der kantonalen Steuern pro 2002 bis 2007 und der direkten Bundessteuer pro 2002 bis 2007 | Rekurrenten; Entscheid; Bundes; Steuerverwaltung; Rekurs; Bundessteuer; Bezugsverjährung; Steuern; Verjährung; Erlassgesuch; Recht; Verwaltung; Steuerforderung; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Steuerrekurskommission; Betreibung; Basel; Bundessteuern; Einsprache; Basel-Stadt; Eingabe; Beusch; Verfahren; Ereignisse; Steuerperiode; Erlassgesuche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 II 26 (9C_711/2022) | Regeste Art. 117 Abs. 1 und Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ; Unterbrechung der Verjährung; Steuervertretungsverhältnisse und Wissenszurechnung. Die Wendung "zur Kenntnis gebracht" in Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ist analog zum Begriff der Zustellung auszulegen (E. 3.5.4). Die Verjährung beginnt nur neu, wenn die Steuerbehörde mit ihrer Amtshandlung oder mit einer Mitteilung darüber in den Machtbereich der steuerpflichtigen oder der mithaftenden Person vordringt, sodass diese von der Amtshandlung Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme von ihr nach Treu und Glauben erwartet werden darf. Vorbehalten bleibt der Fall, dass die betroffene Person auf andere Weise tatsächlich Kenntnis vom Inhalt oder zumindest von der Vornahme der Amtshandlung genommen hat (E. 3.5.5). Steuervertretungsverhältnisse erlauben eine Wissenszurechnung; sie können formfrei begründet werden. Aus den Umständen sollte aber nur dann auf ein Steuervertretungsverhältnis geschlossen werden, wenn sie eine eindeutige Willenserklärung der steuerpflichtigen Person erkennen lassen (E. 3.7.1). Ein einmaliges Fristerstreckungsgesuch einer Treuhandfirma für eine steuerpflichtige Person genügt noch nicht (E. 3.7.2). | Verjährung; Person; Veranlagung; Bundes; Recht; Amtshandlung; Treuhand; Veranlagungsvorschlag; Urteil; Steueramt; Steuerbehörde; Treuhandfirma; Vorinstanz; Bundessteuer; Vertretung; Unterbrechung; Vertretungsverhältnis; Mitteilung; Auslegung; Entscheid; Adressat; Steuererklärung; Steuerberatungsfirma; Zustellung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Kantons; Forderung |
145 II 130 (2C_884/2018) | Art. 135 Ziff. 1 OR; Art. 120 Abs. 3 lit. b DBG; Art. 47 Abs. 1 StHG. Nur die "ausdrückliche" Anerkennung der Steuerforderung unterbricht den Lauf der direktsteuerlichen Verjährung. Nach Art. 120 Abs. 3 lit. b DBG vermag einzig die "ausdrückliche" Anerkennung der Steuerforderung durch die steuerpflichtige oder mithaftende Person den Lauf der Veranlagungsverjährung zu unterbrechen. Dies trifft ebenso auf Art. 47 Abs. 1 StHG zu, auch wenn dort das verschärfende Attribut "ausdrücklich" fehlt. Bloss konkludentes Verhalten reicht, anders als nach Art. 135 Ziff. 1 OR, zur Unterbrechung der Verjährung nicht aus. Das Einreichen der Steuererklärung wirkt daher nur verjährungsunterbrechend, soweit die Steuererklärung überhaupt ausgefüllt ist und vorbehaltlos eingereicht wird (E. 2). Anwendung im konkreten Fall (E. 3). | Veranlagung; Steuerforderung; Verjährung; Anerkennung; Steuererklärung; Steuerperiode; Person; Veranlagungsverjährung; Unterbrechung; E-Mail; KStA/SG; Frist; Verhalten; Steuerperioden; Steuerpflicht; Veranlagungsverfügung; Steuerpflichtigen; Bundessteuer; MWSTG; Urteil; Kantons |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6079/2019 | Amtshilfe | Informationen; Person; Amtshilfe; Behörde; Recht; Staat; Urteil; Amtshilfeersuchen; Übermittlung; Vorinstanz; Patienten; CH-AT; Verfahren; BVGer; StAhiG; Zusammenhang; Personen; Ersuchen; Sachverhalt; Rechnung; Schlussverfügung; Umsätze; Berufsgeheimnis; Stellung; Erheblichkeit; Rechtsprechung; Einkommen |
A-6074/2019 | Amtshilfe | Informationen; Amtshilfe; Behörde; Person; Recht; Staat; Amtshilfeersuchen; Urteil; Vorinstanz; Patienten; Übermittlung; Verfahren; CH-AT; BVGer; StAhiG; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Akten; Zusammenhang; Personen; Ersuchen; Schlussverfügung; Rechnung; Umsätze; Sachverhalt; Berufsgeheimnis |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2011.1 | Säumnis (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR). | Steuer; Untersuchung; Verdacht; Recht; VStrR; Veranlagung; Steuerhinterziehung; Wohnsitz; Steuerperiode; Bundesstrafgericht; Bundessteuer; Verfahren; Konto; Beschwerdekammer; Entscheid; Apos;; Steuerwiderhandlung; Ehegatten; Steuerwiderhandlungen; Bundesstrafgerichts; Bundesgesetz; Schweiz; Gesellschaft; Veranlagungsverjährung; Verdachts |