Art. 119 OR vom 2024
Art. 119 Unmöglichwerden einer
Leistung
1 Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als erloschen.
2 Bei zweiseitigen Verträgen haftet der hienach freigewordene Schuldner für die bereits empfangene Gegenleistung aus ungerechtfertigter Bereicherung und verliert die noch nicht erfüllte Gegenforderung.
3 Ausgenommen sind die Fälle, in denen die Gefahr nach Gesetzesvorschrift oder nach dem Inhalt des Vertrages vor der Erfüllung auf den Gläubiger übergeht.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 III 243 (4A_562/2010) | Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4). | Vertrag; Rückabwicklung; Recht; Vertrags; Widerruf; Verjährung; Rückerstattung; Bereicherung; Leistung; Widerrufs; Verträge; Verjährungsfrist; HARTMANN; Obligationen; Bereicherungs; Widerrufsrecht; Leistungen; Rechtsprechung; Obligationenrecht; Verträgen; Rückerstattungsansprüche; Vertrages; Lehre; KOLLER; Schweizer; Bereicherungsrecht |
124 III 346 | Art. 336c OR. Der zeitliche Kündigungsschutz gemäss Art. 336c OR gilt auch im Falle einer ganzen oder teilweisen Betriebsschliessung (E. 1 und 2). | Arbeit; Betrieb; Kündigung; Kündigungsschutz; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Betriebsschliessung; Kommentar; Arbeitsvertrag; Sperrfristen; Urteil; STAEHELIN; REHBINDER; Arbeitsverhältnis; VISCHER; Arbeitsleistung; Annahme; Berufung; Zeitpunkt; BRÜHWILER; STREIFF/VON; KAENEL; Gründen; Arbeitslosenkasse; Betriebsteil; Arbeitsgericht |