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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 117a BV vom 2024

Art. 117a Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 117a (1) Medizinische Grundversorgung

1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.

2 Der Bund erlässt Vorschriften über:

  • a. die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe;
  • b. die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin.
  • (1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014, in Kraft seit 18. Mai 2014 (BB vom 19. Sept. 2013, BRB vom 18. Aug. 2014 – AS 2014 2769; BBl 2010 2939; 2011 7553; 2013 7347; 2014 6349).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 117a Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS210143PfändungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Existenzminimum; Vorinstanz; SchKG; Erweist; Recht; Betrag; Verweist; Prämien; Pfändung; Uster; Pfändbar; Krankenkasse; Haushalthilfe; Zahlung; Beleg; Allergien; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Ermessen; Krankenkassenprämie; Effektivitätsgrundsatz; Akten; Wohnung; Bezahlt; Bundesgericht; Kanton

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-6966/2018MehrwertsteuerBeschwerde; Physiotherapeut; Steuer; MWSTG; Bundes; übung; Leistung; Beruf; Recht; Beschwerdeführerin; Person; Urteil; Vorinstanz; Heilbehandlung; Berufs; Mehrwertsteuer; Gesundheit; Physiotherapeutin; Leistungen; Bewilligung; Physiotherapeuten; MWSTV; Kanton; Personen; Selbständig; Heilbehandlungen; Lasse; Berufsausübung; Ausübung; Sinne
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