Art. 116 ZPO vom 2024
Art. 116 Kostenbefreiung nach kantonalem Recht
1 Die Kantone können weitere Befreiungen von den Prozesskosten gewähren.
2 Befreiungen, welche ein Kanton sich selbst, seinen Gemeinden und anderen kantonalrechtlichen Körperschaften gewährt, gelten auch für den Bund.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 I 241 (4A_334/2015) | Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 29a BV; Art. 8 Abs. 2 BV; Art. 120 ZPO; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen. Für ein Verfahren der vorsorglichen Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege; wurde diese dennoch gewährt, kann sie gestützt auf Art. 120 ZPO entzogen werden (E. 3). Weder aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK noch aus Art. 29a und 8 Abs. 2 BV lässt sich ein kostenloser Zugang zum Verfahren nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO ableiten (E. 4). | Recht; Rechtspflege; Verfahren; Verfahren; Beweisführung; Urteil; Verfügung; Anspruch; Gericht; Person; Diskriminierung; Zugang; Bundesgericht; Entzug; Beurteilung; Beweisführungsverfahren; Rechtsprechung; Hauptverfahren; Diskriminierungsverbot; Prozesschancen; Einzelgericht; Audienz; Bewilligung; Pflichten; Personen; Abklärung; Entscheid |
139 III 190 | Art. 97 Abs. 1 OR; Klage auf Erstattung der im Rahmen eines Zivilprozesses angefallenen Prozesskosten; Koordination der haftpflichtrechtlichen Regeln mit den zivilprozessualen Bestimmungen über die Parteientschädigung. Eine separate oder nachträgliche Schadenersatzklage ist ausgeschlossen für alle Prozesskosten, die von der Parteientschädigung nach Art. 95 Abs. 3 ZPO erfasst sind, selbst wenn die obsiegende Partei nach dem gemäss Art. 116 Abs. 1 ZPO vorbehaltenen kantonalen Recht keine Parteientschädigung erhält (E. 4). | édure; épens; Tribunal; édé; être; édéral; Arrêt; écision; érêts; éfenderesse; ément; éparation; écution; -intérêts; éduction; Poggia; Action; Chambre; Autre; était; ègle; Parteientschädigung; ères; Exécution; Appel; Adverse; éparé; Avocat; érents; écifique |