CCS Art. 115 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 115 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 115 II. Insupportabladad (1)

Avant la scadenza dal termin da 2 onns po in consort dumandar il divorzi, sche la cuntinuaziun da la lètg è insupportabla per el per motivs gravants che na pon betg vegnir attribuids ad el.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 19 da dec. 2003 (termin da separaziun en il dretg da divorzi), en vigur dapi il 1. da zer. 2004 (AS 2004 2161; BBl 2003 3927 5825).

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Art. 115 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230020Ehescheidung (Kosten- und Entschädigungsfolgen)Parteien; Parteientschädigung; Beschwerde; Scheidung; Miteigentum; Vorinstanz; Miteigentums; AnwGebV; Beschwerdeverfahren; Scheidungsverfahren; Miteigentumsauflösung; Recht; Liegenschaft; Beklagten; Entscheid; Verfahren; Gericht; Aufwand; Klage; Begehren; Hauptverfahren; Entschädigung; Miteigentumsauflösungsprozess; Streitwert; Entscheidgebühr; Wesentlichen; Verantwortung; Grundgebühr
ZHPC220011Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung)Scheidung; Miteigentum; Miteigentums; Verfahren; Parteien; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Auflösung; Verfahrens; Zuständigkeit; Prozesse; Vorinstanz; Klage; Verfügung; Gericht; Ehegatte; Aufhebung; Ehegatten; Beschluss; Beschwerdeverfahren; Prozesses; Miteigentumsauflösungsprozess; äftige
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140151Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Obergericht; Gesuch; Obergerichts; Obergerichtspräsident; Rechtsverbeiständung; Verfahren; Entscheid; Gesuche; Kantons; Klage; Gericht; Bestellung; Obergerichtspräsidenten; Interesse; Scheidungsverfahren; Präsident; Gerichtsschreiberin; Rechtsvertreterin; Gewährung; Scheidungsklage; Beurteilung; Gesuchen; Einreichung; Instanz; Zuständigkeit; Schlichtungsverfahren; Praxis; Antrag
SOZKBES.2020.162-Minuten; Aufwand; Ehefrau; Vorinstanz; Beschwerdeschrift; Auslagen; Akten; Entscheid; Scheidungsverfahren; Entschädigung; Gericht; Stunden; Hauptverhandlung; Verfügung; Kürzung; Eingabe; Ehemann; Kopie; Honorar; Apos; Entscheids; Honorarnote; Verfahren; Bezug; Rechtsbeiständin; Urteil; ätte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 1Scheidung nach Art. 115 ZGB; Unzumutbarkeit bei psychischer Krankheit eines Ehegatten. Ob bei psychischer Krankheit eines Ehegatten die Fortführung der Ehe zumutbar erscheint, ist nach den allgemeinen im Rahmen von Art. 115 ZGB entwickelten Kriterien zu beurteilen. Die Voraussetzungen des Scheidungsgrundes der Geisteskrankheit gemäss Art. 141 aZGB kommen auch nicht auf dem Wege der Auslegung zum Zuge (E. 3). Scheidung; Krankheit; Beklagten; Urteil; Voraussetzungen; Parteien; Scheidungsgr; Berufung; Appellationshof; Vorinstanz; Situation; Zusammenhang; Scheidungsrecht; Ehegatte; Beistandspflicht; Recht; Unzumutbarkeit; Ehegatten; Geisteskrankheit; Auslegung; Bundesgericht; Erwägungen; Scheidungsrechts; Fallgruppe; ährigen
127 III 347Unzumutbarkeit im Sinne von Art. 115 ZGB. Scheidung einer Ehe, die bloss von der beklagten Partei zum Schein eingegangen worden ist (E. 2). Scheidung; Beklagten; Urteil; Kantons; Kantonsgericht; Bundesgericht; Recht; Unzumutbarkeit; Sinne; Heirat; Gatte; Lebens; Berufung; Schein; Richter; Klägers; Schweiz; Vierjahresfrist; Rechtsprechung; Bekanntschaft; Klage; Zuspruch; Rente; Parteien; Erwägungen; öglichst

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwenzerPraxis Scheidungsrecht2000
- Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999