Art. 115 Rechtswidrige Ein- oder Ausreise, rechtswidriger Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung
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2 Die gleiche Strafdrohung gilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer nach der Ausreise aus der Schweiz oder aus den internationalen Transitzonen der Flughäfen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates unter Verletzung der dort geltenden Einreisebestimmungen einreist oder dazu Vorbereitungen trifft. (1)
3 Wird die Tat fahrlässig begangen, so ist die Strafe Busse.
4 Ist ein Weg- oder Ausweisungsverfahren hängig, so wird ein Strafverfahren, das einzig aufgrund einer Straftat nach Absatz 1 Buchstaben a, b oder d eingeleitet wurde, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Weg- oder Ausweisungsverfahrens sistiert. Ist ein Weg- oder Ausweisungsverfahren vorgesehen, so kann das Strafverfahren sistiert werden. (2)
5 Steht aufgrund einer Straftat nach Absatz 1 Buchstaben a, b oder d eine Strafe in Aussicht, deren Verhängung oder Vollzug dem unmittelbar bevorstehenden Vollzug einer rechtskräftigen Weg- oder Ausweisung entgegensteht, so sieht die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung ab. (3)
6 Die Absätze 4 und 5 gelten nicht, wenn die betroffene Person unter Missachtung eines Einreiseverbots erneut in die Schweiz eingereist ist oder wenn eine Weg- oder Ausweisung aufgrund ihres Verhaltens nicht vollzogen werden konnte. (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. Juni 2014 (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme), in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3023; BBl 2013 2561).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230174 | Rechtswidriger Aufenthalt etc. | Beschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Aufenthalt; Mitbeschuldigte; Anklage; Schweiz; Urteil; Berufung; Recht; Mitbeschuldigten; Aufenthalts; Verteidigung; Verfahren; Befehl; Geldstrafe; Einsprache; Tagessätze; Einvernahme; Sinne; Erwerbstätigkeit; Urteils; Bewilligung; ätigt |
ZH | SB220380 | Versuchte vorsätzliche Tötung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägers; Anklage; Berufung; Urteil; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sinne; Vorinstanz; Verteidigung; Verletzung; Gericht; Tötung; Messer; Kantons; Anklagesachverhalt; Stich; Urteils; Genugtuung; Landes; Asservate-Nr; Freiheitsstrafe; Landesverweis; Landesverweisung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.32 | - | Beschuldigte; Geschädigte; Recht; Beschuldigten; Körperverletzung; Ziffer; Geschädigten; Urteil; Freiheitsstrafe; Staat; Verfahren; Marke; Apos; Vorinstanz; Schuld; Täter; Verfahren; Vorhalt; Urteils; Solothurn; Beruf; Berufung; Anklage; Polizei; Drohung; Landes; Kläger |
SO | STBER.2021.87 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Zeuge; Aussage; Delikt; Täter; Schweiz; Stadt; Recht; Apos; Serbien; Opfer; Zeugen; Staat; Aussagen; Urteil; Person; Polizei; Beweis; Schal; Freiheit; Freiheits |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 449 (6B_1003/2019) | Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG; Art. 34 Abs. 1 StGB; Dauerdelikt; gesetzliche Höchststrafe. Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG bezeichnet ein Dauerdelikt, für welches eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe auszusprechen ist. Die Summe der wegen dieses Dauerdelikts ausgesprochenen Strafen darf die im Gesetz angedrohte Höchststrafe nicht überschreiten. Entscheidet sich der Richter eine Geldstrafe auszusprechen, hat er zu bestimmen, wieviele Strafeinheiten der beschuldigten Person wegen des besagten Dauerdelikts bereits auferlegt wurden und darauf zu achten, dass die in Art. 34 Abs. 1 erster Satz StGB vorgesehene Höchstgrenze von 180 Tagessätzen nicht überschritten wird (E. 1). | éjour; égal; -amende; écuniaire; élit; Intimé; énal; énale; été; être; écédente; éjà; énales; LStup; Autorité; édé; édéral; évue; LStup;; érieur; Dauerdelikt; Tribunal; Infraction; égard; écision; Agissant; Arrêt; République; Genève; Suisse |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-6366/2023 | Einreiseverbot | Einreise; Schweiz; Einreiseverbot; Aufenthalt; Verfügung; Erwerbstätigkeit; Bewilligung; Sicherheit; Ausländer; Aufenthalts; Bundesverwaltungsgericht; Person; Recht; Kurier; Befehl; Staatsanwaltschaft; Einreiseverbots; Interesse; Vorinstanz; Nennung; Urteil; Ausländerin; Arbeit |
F-3436/2024 | Einreiseverbot | Einreise; Einreiseverbot; Schweiz; Gehör; Bundes; Recht; Instanz; Vorinstanz; Verfügung; Entscheid; Person; Interesse; Aufenthalt; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Schengen; Verfahren; Sachverhalt; Urteil; Verletzung; Interessen; Anspruch; Overstay; Verordnung; Ausschreibung; Gehörs; Eheschliessung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2022.120 | Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Urteil; Aussagen; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Grenzwachtbeamten; Schweiz; Amtshandlung; Gericht; Bundesanwaltschaft; Gewalt; Aufenthalt; Apos;; Bundesstrafgericht; Aufenthalts; Bundesstrafgerichts; Täter; Behörde; über | |
BB.2021.257 | Akten; Gericht; Urteil; Filter; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; Analyse; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Luzern; Interesse; Verfahren; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Sinne; Person; Bundesgerichts; Geheimhaltungsinteresse; Behörden |
Autor | Kommentar | Jahr |
Spescha, Zünd | 5. Auflage, Zürich | 2019 |