Art. 113 Subsidiäre Verfassungsbeschwerde Grundsatz
Das Bundesgericht beurteilt Verfassungsbeschwerden gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, soweit keine Beschwerde nach den Artikeln 72–89 zulässig ist.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | AA100024 | Rechtliches Gehör, Begründungspflicht | Obergericht; Wille; Willen; Beweis; Recht; Heirat; Person; Direktor; Urteil; Organ; Zivil; Bundesgericht; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Versicherungsgesellschaft; Jahresprämie; Zeuge; Heiratsfall; Beweiswürdigung; Aussagen; Kassationsgericht; Gericht; Rechtsvorgängerin |
ZH | AA100128 | Vorprozessuales Massnahmeverfahren und ordentliches Verfahren;Streitwertbestimmung | Beschwer; Recht; ZPO/ZH; Beschwerdegegner; Verfahren; Berufung; Richter; Gericht; Beschwerdeführer; Sinne; Zivil; Entscheid; Akten; Beschwerdeführern; Massnahme; Streitwert; Verfahrens; Rechtsmittel; Nichtigkeitsgr; Befehl; Beschluss; Betrag; Vorinstanz; Rüge; Parteien; Gasheizung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2023.00623 | Der Beschwerdeführer bestand die Jägerprüfung im September 2022 nicht. Der Beschwerdeführer beschränkt seine Rügen auf Mängel im Prüfungsablauf. Diese hätte er aber bereits während bzw. unmittelbar nach der Prüfung geltend machen können und müssen. Somit ist die Beschwerde bereits deshalb abzuweisen, weil der Beschwerdeführer die behaupteten Mängel im Prüfungsablauf zu spät vorbrachte (zum Ganzen E. 3). Ausserdem sind sowohl die Rügen des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der (nicht erfolgten) Ausweiskontrolle wie auch diejenigen betreffend der (angeblich) zu kurzen Prüfungsdauer nicht stichhaltig (E. 4 und 5). Abweisung. Stichworte: CHANCENGLEICHHEIT | Prüfung; Jägerprüfung; Posten; Kandidat; Beschwerdeführers; Minuten; Verfahrens; Baudirektion; Rekurs; Ausweis; Verwaltungsgericht; Verfügung; Kanton; Bundes; JagdG; Postenarbeit; Rügen; Mängel; Prüfungsablauf; Vorinstanz; Recht; Fähigkeiten; Fragen; Ausweiskontrolle; Prüfungsergebnis |
ZH | VB.2021.00855 | Keine Gewährung von Covid-19-Härtefallhilfe an die Beschwerdeführerin, weil diese keinen Umsatzrückgang von über 40 % belegt hat. | Covid-; Härtefall; Umsatz; Kanton; Recht; Kantons; Unternehmen; Gesuch; Unterlagen; Regierungsrat; AGmbH; Bundes; -Härtefallprogramm; Finanzdirektion; Rekurs; -Gesetz; Erfolgsrechnung; Härtefallhilfe; Umsatzrückgang; Verfahren; Gewährung; -Härtefallhilfe; Rechtspflege; Entscheid; -Härtefallverordnung; Zeitpunkt; Akten; Beschwerdegegner; Verwaltungsgericht; Kammer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 172 (6B_572/2019) | Regeste Art. 78 ff. BGG ; Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung); Art. 20 f. N-SIS-Verordnung; Art. 391 Abs. 2 StPO ; Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör. Gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegeben (E. 1.3). | Landes; Landesverweisung; Ausschreibung; Verordnung; Gericht; Bundes; SIS-II-Verordnung; Schengen; Recht; Berufung; N-SIS; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Urteil; Informationssystem; Gericht; Schengener; Einreise; Bundesgericht; Schweiz; Drittstaatsangehörige; N-SIS-Verordnung; Erläuterungen; Sachen; Zuständigkeit; Drittstaatsangehörigen; Voraussetzung |
145 I 121 (2C_955/2016) | Die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Landeskirche oder das Landeskirchenrecht sind durch den an Bedingungen gebundenen Beitrag der Katholischen Landeskirche Graubünden in der Höhe von Fr. 15'000.- an eine Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft nicht verletzt. Zur Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bzw. der Verfassungsbeschwerde gegen einen Budgetentscheid des Parlaments einer Landeskirche, der zugleich eine Subvention zuspricht (E. 1.1 und 1.2). Erfordernis der Letztinstanzlichkeit (E. 1.3). Prüfung der Legitimation von Dritten, die sich gegen die Subvention wenden (E. 1.5). Die offizielle Lehre der römisch-katholischen Kirche lehnt die Abtreibung ab (E. 4). Offengelassen, ob die katholische Landeskirche nach kantonalem Recht verpflichtet ist, die Lehre der römisch-katholischen Kirche zu vertreten. Die Beitragsgewährung war nämlich an die Bedingung geknüpft, dass der Betrag namentlich nicht für die Beratung über Abtreibungsmethoden u.Ä. verwendet werden darf. Damit ist das Anliegen der Beschwerdeführerin erfüllt. Keine Verletzung ihrer Glaubensfreiheit (E. 5). Kosten (E. 6). | Landeskirche; Kirche; Recht; ömisch-katholische; Urteil; ömisch-katholischen; Entscheid; Verwaltung; Glaubens; Graubünden; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Religion; Verein; Lehre; Beschluss; Verfassung; öffentlich-rechtlich; Ausgabe; Rekurs; öffentlich-rechtliche; Kanton; Katholische; öffentlich-rechtlichen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-1389/2013 | Erteilung der vorläufigen Aufnahme | ühre; Beschwerdeführers; Wegweisung; Verfügung; Entscheid; Flüchtling; Verfahren; Recht; Schweiz; Vollzug; Vorinstanz; Vater; Türkei; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtlings; Behörde; Vaters; Flüchtlingseigenschaft; Vollzug; Gehör; Heimat; Verfahrens; Akten; Aufenthalt; Wegweisungsvollzug |
D-4045/2013 | Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft | Flüchtling; Flüchtlings; Flüchtlingseigenschaft; Beschwerdeführers; Verfügung; Türkei; Schweiz; Wegweisung; Aberkennung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Vollzug; Recht; Wegweisungsvollzug; Eltern; Entscheid; Antrag; Menschenrecht; Stellung; ährte |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2021.25 | Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Kammer; Bundes; Revision; Entscheide; Verfahren; Filter; BStGer; Verfahren; Beschwerdekammer; Beschluss; Revisionsgesuch; Berufungskammer; Gesuchstellers; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Revisionsverfahren; Vorinstanz; StBOG; Gericht; Rechtspflege; Eingabe; Rechtsmittel |