Art. 112 Übergangsbestimmungen Anwendung bisherigen Rechts
1 Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die darauf gestützt erlassenen Vorschriften bleiben, unter Vorbehalt von Artikel 113, weiterhin auf alle während ihrer Geltungsdauer eingetretenen Tatsachen und entstandenen Rechtsverhältnisse anwendbar. Die Verjährung richtet sich weiterhin nach den Artikeln 49 und 50 des bisherigen Rechts.
2 Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht worden sind, sowie für Einfuhren von Gegenständen, bei denen die Einfuhrsteuerschuld vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist, gilt das bisherige Recht.
3 Leistungen, die teilweise vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht worden sind, sind für diesen Teil nach bisherigem Recht zu versteuern. Leistungen, die teilweise ab Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht werden, sind für diesen Teil nach neuem Recht zu versteuern.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU210055 | Mehrfache Hinterziehung der Steuer (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichts) | Beschuldigte; Fälle; Beschuldigten; Vorinstanz; Einfuhr; Register; MWSTG; Ordner; Busse; Verfahren; Dossier; Berufung; Anklage; Fall-Dossier; Steuer; Fällen; Recht; Verfahren; Einfuhrsteuer; Entscheid; Dossiers; Urteil; Fall-Dossiers; Bundes; Delikt; Verfügung |
ZH | RE180002 | Eheschutz (Parteientschädigung) | Parteien; Parteientschädigung; Vorinstanz; AnwGebV; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Aufwand; Gericht; Urteil; Eheschutz; Rechtspflege; Mehrwertsteuer; Berufung; Prozesskosten; Schwierigkeit; Rechtsvertreterin; Beklagten; Entscheid; Sinne; Ermessen; Zeitaufwand; Stunden; Entschädigung; Hauptverhandlung; Gerichtskosten; -Ziffer; Urteils; Höhe; Akten; Bundesgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 II 17 (2C_334/2010) | Art. 40 Abs. 1 MWSTV; Art. 149a Abs. 1 SchKG; Mehrwertsteuer; Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung (MWST 1995/96). Anwendbares Recht (E. 1). In Bezug auf Mehrwertsteuerforderungen, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde, gilt die zwanzigjährige Verjährungsfrist von Art. 149a Abs. 1 SchKG und nicht die fünfjährige von Art. 40 Abs. 1 MWSTV (E. 2). | Steuer; Mehrwertsteuer; Verjährung; SchKG; Verlustschein; Verjährungsfrist; Steuerverwaltung; Forderung; Konkurs; Eidgenössische; Mehrwertsteuerforderung; Urteil; MWSTV; MWSTG; Recht; Mehrwertsteuerforderungen; Ergänzungsabrechnung; Schuldbetreibung; Ausstellung; Steuerforderung; Steuern; Forderungen; Bezug; Steuerpflichtigen; -rechtliche; Bundesgesetz; Veranlagung; ünfjährige |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2242/2020 | Mehrwertsteuer | Konzern; Steuer; MWSTG; Vorsteuer; Person; Leistung; Urteil; BVGer; Mehrwertsteuer; Personal; Leistung; Arbeitgeber; Vorsteuerabzug; MWSTG:; Arbeitgeberin; Verfahren; Konzernleitung; Stewardship; Leistungen; Höhe; Rechnung; Hinweis; Steuerperiode; Recht; Personalkosten; Anstellung; Vorinstanz; Dienstleistung |
A-2244/2020 | Mehrwertsteuer | Konzern; Steuer; Leistung; Person; MWSTG; Rechnung; Personal; Mehrwertsteuer; Leistungen; Urteil; Höhe; Stewardship-; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; BVGer; Vorinstanz; Service; MWSTG:; Stewardship-Kosten; Agreement; Leistung; Bundes; Konzernleitung; Mitarbeitende; Recht; Personalkosten; Mitarbeitenden |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2018.7 | Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR). Säumnis (Art. 26 Abs. 1 VStrR). | Steuer; Verfahren; VStrR; Apos;; Recht; Beschlag; Beschwerdekammer; Beschlagnahme; MWSTG; Verfahrens; Konto; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Dokumente; Steuerforderung; Akten; Eingabe; Verfahren; Verfügung; Gericht; Beschwerdeführers; Tatverdacht; Zahlungen; Unterlagen; Konten; Frist; Sinne |
RP.2017.68 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG). | Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Entscheid; Verfahrens; Behörde; Jugendliche; Recht; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Landes; Eltern; Bundesstrafgerichts; Person; Herausgabe; Verfügung; Eintretens |