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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 111 ZPO vom 2024

Art. 111 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 111 Liquidation der Prozesskosten

1 Die Gerichtskosten werden in den Fällen der Kostenpflichtigkeit der Partei, die einen Vorschuss geleistet hat, mit den geleisteten Vorschüssen verrechnet. In den übrigen Fällen wird ein Vorschuss zurückerstattet. Ein Fehlbetrag wird bei der kostenpflichtigen Partei nachgefordert. (1)

2 Die kostenpflichtige Partei hat der anderen Partei die zugesprochene Parteientschädigung zu bezahlen. (1)

3 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die unentgeltliche Rechtspflege.

(1) (2)
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 111 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV230005VollstreckbarerklärungGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vollstreckbarerklärung; Vollstreckung; Entscheid; Massnahme; Sicherung; Zuständigkeit; Sicherungs; LugÜ-; Exequatur; Beschwer; Sicherungsmassnahme; Gesuchstellerinnen; Schweiz; LugÜ-Hofmann/; Zwang; LugÜ-Hofmann/Kunz; Sicherungsmassnahmen; Zwangs; Urteil; Zwangsvollstreckung; Exequaturverfahren; Massnahmeentscheid; Vorinstanz
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG190002Ablehnung eines SchiedsrichtersSchieds; Ablehnung; Schiedsrichter; Gesuch; Recht; Abgelehnte; Schiedsverfahren; Gesuchsgegnerin; Richter; Mitglied; Verfahren; Ablehnungsgr; Gericht; Unabhängigkeit; Unparteilichkeit; Arbeitszeit; Parteien; Abgelehnten; Befangenheit; Schiedsrichters; Parteischiedsrichter; Kanton; Zweifel; Meinung; Entscheid; Schiedsverfahrens
ZHPG180008Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Schiedsrichter; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Obergericht; Schlichtungsbehörde; Uster; Gericht; Frist; Pacht; Kantons; Verwaltungskommission; Eingabe; Schlichter; UP/URV; Schiedsrichters; Obergerichts; Verfahren; Miete; Über; Beschluss; Schiedsgerichts; Wiedererwägung; Schiedsvereinbarung; Pachtsachen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer, Marti, SchweizerBerner Schweizerische Zivilprozessordnung2016
Marti, SchweizerBerner Schweizerische Zivilprozessordnung2012