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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 110 ZPO vom 2024

Art. 110 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 110 Rechtsmittel

Der Kostenentscheid ist selbstständig nur mit Beschwerde anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 110 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240006Entschädigung der unentgeltlichen RechtsvertretungEntschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Bezirksrat; Honorar; Beschwerdeverfahren; Schwierigkeit; Gehör; Bülach; Akten; Zeitaufwand; Gehörs; AnwGebV; Verantwortung; Aufwand; Gericht; Falles; Verhältnis; Urteil; BR-act; Festsetzung; Hinsicht; Honorars; Gebühr; Verfahren; Begründung; Streitigkeit
ZHRU230045ForderungRecht; Vorinstanz; Parteien; Rechtsmittel; Beschwerdegegner; Klage; Verfahren; Beschwerdeführers; Entscheid; Vergleich; Revision; Verfügung; Forderung; Friedensrichter; Verfahrens; Gericht; Bundesgericht; Rechtsbegehren; Schlichtungsverhandlung; Entscheids; Kammer; Aufsichtsbeschwerde; Beilage; Schlichtungsbehörde; Einigung; Klageanerkennung; Klagerückzug; Praxis; Beurteilung; Bezirksgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Prozesskosten; Bezirksgericht; Verfahren; Zahlung; Gerichtskosten; Beschluss; Winterthur; Verfügung; Prozesskostenvorschüsse; Schuld; Forderung; Rechtsmittel; Obergericht; Verfahrens; Zeitpunkt; Rechtspflege; Entschädigung; Entscheid; Zahlungspflicht; Rückforderung
ZHVB170009Aufsichtsbeschwerde (FE170051-...)Entscheid; Urteil; Parteien; Bezirksgericht; Gericht; Urteils; Berichtigung; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Rechtsmittel; Drittel; Rechnung; Obergericht; Dispositiv; Begründung; Aufsichtsbeschwerde; Entscheides; Obergerichts; Ziffer; Inkassostelle; Gerichte; Bezirksgerichts; Verwaltungskommission; Zentralen; Fehler; Vorgehen; Verfahrens; ünglich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 130 (5A_35/2012)Art. 75 Abs. 1 BGG, Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 110 und 319 ff. ZPO; Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens, Erschöpfung der kantonalen Instanzen. Die im summarischen Verfahren ergangene Entscheidung über die Feststellung des neuen Vermögens kann Gegenstand einer Beschwerde im Sinn von Art. 319 ff. ZPO bilden, wenn einzig die Verteilung der Kosten und Auslagen des erstinstanzlichen Verfahrens strittig ist (E. 2).
écision; Tribunal; Banque; épens; édéral; Vermögens; Verfahren; éclaré; Avance; Valais; édérale; édure; Urteilskopf; Extrait; Arrêt; Regeste; SchKG; Rechtsvorschlag; Erschöpfung; Instanzen; Entscheidung; Feststellung; Verteilung; Auslagen; Verfahrens; Erwägungen; Considérant; érêts;; éfaut; élivrés

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingrid Jent-Sørensen, Hans, Schmid, Haas, Oberhammer zur ZPO2021
Spühler, SchweizerBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2017