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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 110 StGB vom 2024

Art. 110 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 110 Dritter Teil: Begriffe

1 Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner, ihre Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und halbbürtigen Geschwister, ihre Adoptiveltern, ihre Adoptivgeschwister und Adoptivkinder. (1)

2 Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamem Haushalt leben.

3 Als Beamte gelten die Beamten und Angestellten einer öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege sowie die Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder provisorisch bei einer öffentlichen Verwaltung oder der Rechtspflege angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen ausüben.

3bis Stellt eine Bestimmung auf den Begriff der Sache ab, so findet sie entsprechende Anwendung auf Tiere. (2)

4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.

5 Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden.

6 Der Tag hat 24 aufeinander folgende Stunden. Der Monat und das Jahr werden nach der Kalenderzeit berechnet.

7 Untersuchungshaft ist jede in einem Strafverfahren verhängte Haft, Untersuchungs, Sicherheits- und Auslieferungshaft.

(1) Fassung gemäss Art. 37 Ziff. 1 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).
(2) AS 2006 3583

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 110 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230216NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Verfahren; Anzeige; Bundesgericht; Verhalten; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; E-Mail; Anzeige; Beschwerdegegners; Akten; Gemeinde; Drohung; Beschwerdeführers; Frist; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Anschuldigung; Rechtspflege; Entscheid; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Kantons
ZHUE220085NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Gericht; Antrag; Recht; Bundesgericht; Verfahren; Anzeige; Nichtanhandnahme; Urteil; Veruntreuung; Verfahren; Bundesgerichts; Recht; Frist; Verhandlung; Scheidung; Täter; Beschwerdeverfahren; Verfügung; See/Oberland; Nötigung; Parteien; Kollektivkonto; Handlung; Willen; Streitigkeit; Beschwerdegegners; Zahlung; Rechtsmittel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180010Beschwerde gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts vom 4. September 2018 (BV180021-...) betreffend Entbindung AmtsgeheimnisBezirksgericht; Amtsgeheimnis; Interesse; Aufsicht; Urteil; Betreibung; Verfahren; Behörde; Obergericht; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Aufsichtsbehörde; Interessenabwägung; Betreibungs; Kantons; Entbindung; SchKG; Amtsgeheimnisse; Verfahrens; Oberrichterin; Gesuch; Amtsgeheimnisentbindung; Pfändung; Obergerichts; Sinne; Beschwerdeführers; Aufrechterhaltung; Amtsgeheimnisses; Existenzminimum
SOSTBER.2021.59-Beschuldigte; Apos; Beschuldigten; Urkunde; Konto; Urkunden; Kredit; Unterschrift; Staat; Münz; Beweis; Täter; Recht; Auszahlung; Staatsanwalt; Hausdurchsuchung; Beleg; Urkundenfälschung; Kunde; Betrag; Dokument; Unterlagen; Geldstrafe; Bankkunde; Urteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 231 (6B_491/2020)
Regeste
Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4).
Genugtu; Genugtuung; Freiheit; Freiheitsentzug; Medien; Gericht; Stunden; Verletzung; Vorinstanz; Entschädigung; Anspruch; Hinweis; Urteil; Bundesgericht; Beschleunigungsgebots; Basel; Recht; Sinne; Untersuchung; Hinweisen; Persönlichkeit; Medienberichte; Basel-Stadt; Festnahme; Entschädigungsanspruch; Gehilfenschaft; Medienberichterstattung
146 IV 76 (6B_307/2019)  a Art. 110 Abs. 1 StGB ; Art. 118, 121 Abs. 1 und 382 Abs. 1 StPO; Legitimation der Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person zur Anfechtung einer Verfahrenseinstellung. Die Angehörigen der verstorbenen geschädigten Person, die sich im Vorverfahren rechtsgültig als Privatklägerschaft konstituiert haben, können über ein rechtlich geschütztes Interesse im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO an der Aufhebung einer Verfahrenseinstellung verfügen (E. 2). étention; édure; ésé; étentions; énal; été; être; énale; était; écès; édéral; éré; Tribunal; égal; érêt; ément; égé; écédé; écité; état; Action; Genève; Selon; égale; écédée; évenu; Ainsi; éjà; Arrêt; Ministère

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-59/2017BundespersonalBeschaffung; Bundes; Vertrauen; Arbeitgeberin; Arbeitnehmer; Vorinstanz; Arbeitszeugnis; Urteil; Vertrauens; Verdacht; Güter; Zeugnis; Recht; Arbeitnehmers; IT-Güter; Arbeitsverhältnis; Beschwerdeführer; Bestellungen; Bundesverwaltung; Zwischenzeugnis; Beschaffungen; Verdachts; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Verwaltung; Verfügung; ändig
A-7515/2015Staatshaftung (Bund)FINMA; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerinnen; Liquidator; Recht; Liquidatorin; FINMAG; Staats; Bundes; Beauftragte; Verfahren; Formular; Bundesverwaltung; Haftung; Schaden; Staatshaftung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Verhalten; Vorinstanz; Beweis; Urteil; Beauftragten; Quot;; Vermögens; Pflicht; Vermögenswerte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Gewalt; Genugtuung; Bundesgerichts; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Drohung; Apos;; Verteidigung; Person; Behörde; Lebenshaltungskosten; Hauptverhandlung; Amtshandlung; Sicherheit; Sinne; Zwang; Tagessatz; Berufung
RR.2022.187Recht; Holding; Privatkläger; Person; Rechtsnachfolge; Privatklägers; Privatklägerschaft; Berufung; Bundes; Verfahren; Rechte; Beschuldigte; Gesellschaft; Personen; Klägerin; Auflösung; Verfahren; Parteistellung; Private; Stellung; Punkt; Klage; Verfahrens; Falcon; Kammer; Anschlussberufung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Vest, TrechselPraxis, 3. Aufl., Zürich2018
Donatsch, Heim, Trechsel, Pieth, HeimgartnerPraxis, 3. Auflage , Art.1102018