Art. 110 II. Anwendbares Recht
1 Immaterialgüterrechte unterstehen dem Recht des Staates, für den der Schutz der Immaterialgüter beansprucht wird.
2 Für Ansprüche aus Verletzung von Immaterialgüterrechten können die Parteien nach Eintritt des schädigenden Ereignisses stets vereinbaren, dass das Recht am Gerichtsort anzuwenden ist.
3 Verträge über Immaterialgüterrechte unterstehen den Bestimmungen dieses Gesetzes über das auf obligationenrechtliche Verträge anzuwendende Recht (Art. 122).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210019 | URG etc. | Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit |
ZH | HG230108 | Marke | Marke; Klage; Recht; Marken; Urteil; Gericht; Beklagten; Schweiz; Streit; Schweizer; Hinterlegung; Streitwert; MSchG; Parteien; Gebrauch; Gebrauchs; Nichtigkeit; Gebrauchsabsicht; Feststellung; Verfügung; Zustellung; Tatsache; Gerichte; Eigentum; ändlichen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZK.2018.3 (AG.2018.408) | Verletzung von Markenrecht, UWG und URG | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Recht; Massnahme; Marke; Gesuchsgegnerinnen; Abtretung; Marken; Massnahmen; Zeichen; Schweiz; Verfahren; Gericht; Verletzung; Auflage; Nichtigkeit; Anspruch; Verbindung; Schutz; Appel; Appellationsgericht; Basel; Entscheid; Erlass; Voraussetzung |
BS | ZK.2016.2 (AG.2016.399) | vorsorgliche Massnahmen betreffend Urheberrecht(URG)/unlauterer Wettbewerb (UWG) | Gesuch; Recht; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Schmuck; Rechtsbegehren; Schmuckanhänger; Urheber; Basel; Anhänger; Urheberrecht; Baselworld; Massnahmen; Gericht; Beschlagnahme; Zwischenentscheid; Verletzung; Schweiz; Frist; Element; Anspruch; Über; Abbildung; Huber; Appellationsgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 72 (4A_433/2018) | Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG, Art. 50 Abs. 1 OR; Passivlegitimation des Access Providers bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen. Haftung des Access Providers (Anbieter von Internetzugang) als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen Dritter verneint, die urheberrechtlich geschützte Filme illegal im Internet zugänglich machen; entsprechend keine Passivlegitimation des Access Providers für Unterlassungsansprüche des Rechtsinhabers, die darauf abzielen, den Zugriff auf Internetseiten mit solchem Inhalt zu sperren (E. 2). | Urheberrecht; Urheberrechts; Internet; Urheberrechtsverletzung; Provider; Recht; Filme; Teilnehmer; Access; Portal; Passivlegitimation; Unterlassungs; Vorinstanz; Teilnahme; Verantwortlichkeit; Kunden; Nutzer; Zugang; Eigengebrauch; Schutz; Urheberrechtsverletzungen; Schweiz; Providern; Verletzung; Daten; Haftung; Portale; Person |
136 III 232 (4A_203/2009) | Grenzüberschreitendes Satellitenfernsehen; Urheberrecht (Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d URG); unlauterer Wettbewerb (Art. 2 UWG). Ausstrahlung eines Fernsehprogramms mittels Satellitensignal mit urheberrechtlich geschützten Werken sowie an das schweizerische Fernsehpublikum gerichteten Werbungen durch ein französisches Sendeunternehmen und von französischem Gebiet aus. Die SRG beruft sich auf den Schutz des schweizerischen Urheberrechts (Art. 110 Abs. 1 IPRG) (E. 5). Es bestehen keine urheberrechtlichen Gründe, die vorliegend eine Ausnahme vom Sendelandprinzip rechtfertigen würden, das auf Satellitenaustrahlungen anwendbar ist. Das URG findet auf die zu beurteilende Ausstrahlung daher keine Anwendung (E. 6). Fehlen besonderer Umstände, die das Verhalten des französischen Sendeunternehmens unabhängig von einer Verletzung des URG als unlauter im Sinne von Art. 2 UWG erscheinen liessen (E. 7). | Auteur; État; être; élévision; Oeuvre; émission; çais; Convention; Suisse; édé; été; édéral; éloyal; Urheberrecht; éception; éloyale; Télévision; éter; Oeuvres; éorie; États; ération; ègle; Métropole; Directive; ègles; France; était; édérale |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Zürich | 1993 |