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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 110 DBG vom 2024

Art. 110 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 110 Geheimhaltungspflicht

1 Wer mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss über Tatsachen, die ihm in Ausübung seines Amtes bekannt werden, und über die Verhandlungen in den Behörden Stillschweigen bewahren und Dritten den Einblick in amtliche Akten verweigern.

2 Eine Auskunft ist zulässig, soweit hiefür eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht gegeben ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 110 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2019 34EditionsverfügungKG-act; Kantons; Kantonsgericht; Edition; Beschwerdeverfahren; Gericht; Recht; Editionsverfügung; Schwyz; Kantonsgerichts; Verfügung; Klage; Beschwerdegegner; Steuerverwaltung; Bezirksgericht; Standslosigkeit; Verfahren; Bezirksgerichts; Vize-Gerichtspräsident; Herausgabe; Parteien; Vergleich; Kantonsgerichtsvizepräsident; Vorinstanz; Leumann; Liebster; Gschwend/Steck; Beschwerdeführer
GRSK2-12-37AkteneinsichtAkten; Recht; Staat; Staatsanwaltschaft; Einsicht; Verfügung; Akteneinsicht; Kopie; Graubünden; Kopien; Verfahren; Beschwerdeführers; Gehör; Rechtshilfe; Gesuch; Verletzung; Untersuchung; Entscheid; Liechtenstein; Gehörs; Behörde; Fragen; Fürstliche; Anspruch; Einsichtnahme

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2022.24-Stiftung; Rekurrentin; Rekurs; A-Stiftung; Rekursgegnerin; Recht; Beilage; Steuerbefreiung; Steueramt; Uneigennützigkeit; Stiftungsrat; Person; Zweck; Verfahren; Akten; Interesse; Unternehmen; Kanton; Verwaltung; Steuergericht; Einsprache; Zwecke; Entscheid; Destinatärin; Betätigung; Solothurn; ämlich
SOSGSTA.2022.10-Vertreter; Rekurrent; Rekurrenten; Vollmacht; Einsprache; Steuergericht; Frist; Steuererklärung; Rechtsmittel; Vertretung; Umstände; Solothurn; Akten; Zustellung; Veranlagung; Vertretungsverhältnis; Umständen; Bundessteuer; B-Post; Steuerpflichtigen; Eingabe; Verfügung; Staat; Person; Staats; Verfahren; Veranlagungsbehörde; Ermessen; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 II 26 (9C_711/2022)
Regeste
Art. 117 Abs. 1 und Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ; Unterbrechung der Verjährung; Steuervertretungsverhältnisse und Wissenszurechnung. Die Wendung "zur Kenntnis gebracht" in Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ist analog zum Begriff der Zustellung auszulegen (E. 3.5.4). Die Verjährung beginnt nur neu, wenn die Steuerbehörde mit ihrer Amtshandlung oder mit einer Mitteilung darüber in den Machtbereich der steuerpflichtigen oder der mithaftenden Person vordringt, sodass diese von der Amtshandlung Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme von ihr nach Treu und Glauben erwartet werden darf. Vorbehalten bleibt der Fall, dass die betroffene Person auf andere Weise tatsächlich Kenntnis vom Inhalt oder zumindest von der Vornahme der Amtshandlung genommen hat (E. 3.5.5). Steuervertretungsverhältnisse erlauben eine Wissenszurechnung; sie können formfrei begründet werden. Aus den Umständen sollte aber nur dann auf ein Steuervertretungsverhältnis geschlossen werden, wenn sie eine eindeutige Willenserklärung der steuerpflichtigen Person erkennen lassen (E. 3.7.1). Ein einmaliges Fristerstreckungsgesuch einer Treuhandfirma für eine steuerpflichtige Person genügt noch nicht (E. 3.7.2).
Verjährung; Person; Veranlagung; Bundes; Recht; Amtshandlung; Treuhand; Veranlagungsvorschlag; Urteil; Steueramt; Steuerbehörde; Treuhandfirma; Vorinstanz; Bundessteuer; Vertretung; Unterbrechung; Vertretungsverhältnis; Mitteilung; Auslegung; Entscheid; Adressat; Steuererklärung; Steuerberatungsfirma; Zustellung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Kantons; Forderung
141 I 201 (2C_1058/2014)Art. 13, 16 und 36 BV; gesetzliche Grundlage für Grundrechtseingriffe. Die unbefristete Auflage an einen Verfügungsadressaten, wonach er den Inhalt der Verfügung nur mit Zustimmung der FINMA herausgeben oder zugänglich machen darf, stellt einen schweren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die FINMA verfügt über keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff (E. 4). FINMA; Verfügung; Grundlage; Bundes; FINMAG; Informationen; Recht; Person; Urteil; Daten; Verwaltung; Zustimmung; Personen; Personendaten; Öffentlichkeit; Bundesgesetz; Interesse; Behörde; Geheimhaltung; Verfahren; Recht; Finanzmarktaufsicht; Eingriff; Datenschutz; Begründung; Zustimmungserfordernis; Behörden; öffentlich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6255/2018ÖffentlichkeitsprinzipKanton; Steuer; Vorinstanz; Bundes; Informationen; Kantone; Dokument; Steuergeheimnis; Busse; Öffentlichkeit; Verfahren; Bussen; Steuern; Dokumente; Person; Verfahren; Bundessteuer; Öffentlichkeitsprinzip; Zugang; Einsicht; Kantonen; Bekanntgabe; Recht; Geheim; Sinne; Einnahmen; Anzahl; Summe
A-6603/2013DatenschutzDaten; Untersuchung; Vorinstanz; Auskunft; Vorabklärungen; Bundes; Steuer; Interesse; Person; Recht; Verfahren; Einsicht; Sinne; Verfügung; Beschwerdeführers; Untersuchung; Bericht; Voruntersuchung; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Antrag; Einschränkung; Interessen; Steuergeheimnis; öglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2021.1ügen; Filter; Gesuch; Entscheid; Entscheide; Gesuchsgegnerin; BStGer; Entsiegelung; Beschwerdekammer; Akten; Ordner; VStrR; Unterlagen; Lasche; Bundesstrafgericht; Urteil; Bundesstrafgerichts; Entsiegelungsgesuch; Bundesgericht; Verwaltung; Tatverdacht; Limited; Durchsuchung; Beilage; Urteile; Untersuchung; Verdacht; Beschluss
BE.2018.10Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Unterlagen; Bundes; Gesellschaft; Gesuchs; Beschwerdekammer; Gesuchsgegnerin; Gesellschaften; Durchsuchung; Untersuchung; Verwaltung; VStrR; Daten; Verfahren; Bundesstrafgericht; Asservat; Entsiegelung; Geschäft; Verdacht; Bundesstrafgerichts; Verrechnungssteuer; Akten; Papiere; Verfahrens; Person; Zusammenhang; Entscheid; Schweiz