E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 11 DBG vom 2024

Art. 11 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 11 Ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische
Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit

Ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit, die aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind, entrichten ihre Steuern nach den Bestimmungen für die juristischen Personen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 II 26 (9C_711/2022)
Regeste
Art. 117 Abs. 1 und Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ; Unterbrechung der Verjährung; Steuervertretungsverhältnisse und Wissenszurechnung. Die Wendung "zur Kenntnis gebracht" in Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ist analog zum Begriff der Zustellung auszulegen (E. 3.5.4). Die Verjährung beginnt nur neu, wenn die Steuerbehörde mit ihrer Amtshandlung oder mit einer Mitteilung darüber in den Machtbereich der steuerpflichtigen oder der mithaftenden Person vordringt, sodass diese von der Amtshandlung Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme von ihr nach Treu und Glauben erwartet werden darf. Vorbehalten bleibt der Fall, dass die betroffene Person auf andere Weise tatsächlich Kenntnis vom Inhalt oder zumindest von der Vornahme der Amtshandlung genommen hat (E. 3.5.5). Steuervertretungsverhältnisse erlauben eine Wissenszurechnung; sie können formfrei begründet werden. Aus den Umständen sollte aber nur dann auf ein Steuervertretungsverhältnis geschlossen werden, wenn sie eine eindeutige Willenserklärung der steuerpflichtigen Person erkennen lassen (E. 3.7.1). Ein einmaliges Fristerstreckungsgesuch einer Treuhandfirma für eine steuerpflichtige Person genügt noch nicht (E. 3.7.2).
Verjährung; Person; Veranlagung; Bundes; Recht; Amtshandlung; Treuhand; Veranlagungsvorschlag; Urteil; Steueramt; Steuerbehörde; Treuhandfirma; Vorinstanz; Bundessteuer; Vertretung; Unterbrechung; Vertretungsverhältnis; Mitteilung; Auslegung; Entscheid; Adressat; Steuererklärung; Steuerberatungsfirma; Zustellung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Kantons; Forderung
142 II 411Eröffnung einer Verfügung an einen im Ausland domizilierten Schweizer durch Ablage in den Akten. Art. 116 Abs. 2, Art. 118 DBG; § 6b des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959; § 128 StG/ZH; § 3 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1. April 1998 zum Steuergesetz. Das Kantonale Steueramt konnte den Beschwerdeführer rechtsgültig zur Bezeichnung eines schweizerischen Zustellungsdomizils verpflichten (Art. 118 DGB; § 128 StG/ZH; E. 2.3). Für eine rechtsgültige Eröffnung durch Ablage in den Akten fehlt die dafür erforderliche formell-gesetzliche Grundlage (Art. 116 Abs. 2 DBG e contrario; § 3 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1. April 1998 zum Steuergesetz; E. 4.2).
Kantons; Urteil; Bundesgesetz; Zustellungsdomizil; Bezeichnung; Steueramt; Eröffnung; Verfügung; Ablage; Akten; Zustellungsdomizils; Schweiz; Kommentar; Verwaltungsverfahren; Ausland; Verordnung; Steuergesetz; Grundlage; Veranlagungs; Bundessteuer; Bundesgesetzes; Steuerpflichtigen; Wohnsitz; Vertreter; Staats; Gemeindesteuer; Gemeinden; Aufforderung; KNEUBÜHLER

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1498/2019AmtshilfeInformationen; Amtshilfe; Gesellschaft; Recht; CH-RU; Gesellschaften; Preis; Vorinstanz; Urteil; Amtshilfeersuchen; Preise; Person; Besteuerung; Sachverhalt; Staat; Verfahren; StAhiG; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Vertrag; Produkt; Produkte; Behörde; Aufwand; Geschäfts; Vertrags; Fragen
A-6255/2018ÖffentlichkeitsprinzipKanton; Steuer; Vorinstanz; Bundes; Informationen; Kantone; Dokument; Steuergeheimnis; Busse; Öffentlichkeit; Verfahren; Bussen; Steuern; Dokumente; Person; Verfahren; Bundessteuer; Öffentlichkeitsprinzip; Zugang; Einsicht; Kantonen; Bekanntgabe; Recht; Geheim; Sinne; Einnahmen; Anzahl; Summe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2021.1ügen; Filter; Gesuch; Entscheid; Entscheide; Gesuchsgegnerin; BStGer; Entsiegelung; Beschwerdekammer; Akten; Ordner; VStrR; Unterlagen; Lasche; Bundesstrafgericht; Urteil; Bundesstrafgerichts; Entsiegelungsgesuch; Bundesgericht; Verwaltung; Tatverdacht; Limited; Durchsuchung; Beilage; Urteile; Untersuchung; Verdacht; Beschluss
BE.2018.10Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Unterlagen; Bundes; Gesellschaft; Gesuchs; Beschwerdekammer; Gesuchsgegnerin; Gesellschaften; Durchsuchung; Untersuchung; Verwaltung; VStrR; Daten; Verfahren; Bundesstrafgericht; Asservat; Entsiegelung; Geschäft; Verdacht; Bundesstrafgerichts; Verrechnungssteuer; Akten; Papiere; Verfahrens; Person; Zusammenhang; Entscheid; Schweiz