BüG Art. 11 - Materielle Voraussetzungen

Einleitung zur Rechtsnorm BüG:



Das Schweizer Bürgerrechtsgesetz regelt die Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der schweizerischen Staatsbürgerschaft sowie die Einbürgerung von Ausländern. Es definiert die Rechte und Pflichten der Schweizer Bürger und enthält Bestimmungen zum Schutz vor Ausbürgerung und zur Wiedereinbürgerung von Personen, die ihr Bürgerrecht verloren haben. Das Gesetz zielt darauf ab, die Rechte und Pflichten der Schweizer Bürger zu regeln und die Einheit und Stabilität des schweizerischen Staatswesens zu sichern.

Art. 11 BüG vom 2023

Art. 11 Bürgerrechtsgesetz (BüG) drucken

Art. 11 Materielle Voraussetzungen

Die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die Bewerberin oder der Bewerber:

  • a. erfolgreich integriert ist;
  • b. mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist; und
  • c. keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellt.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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