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Obligationenrecht (OR)

Art. 1095 OR vom 2024

Art. 1095 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1095 Kraftloserklärung

Das Recht des Zahlungsortes bestimmt die Massnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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